Regierungsprogramm 2008 - 2013 (pdf)
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<strong>Regierungsprogramm</strong> CDU Hessen <strong>2008</strong> 71<br />
3. Vorsorge für die Versorgungslasten der Landesbeamten<br />
Bedingt durch die steigende Zahl und die deutlich höhere Lebenserwartung der Versorgungsempfänger<br />
im Öffentlichen Dienst werden die Versorgungslasten weiter ansteigen.<br />
Die öffentlichen Haushalte treffen hierfür bereits Vorkehrungen. Hessen hat hier seit einigen<br />
Jahren eine Vorreiterrolle in Deutschland. Wir wollen Hessens führende Position bei<br />
der Kapitaldeckung der Beamtenversorgung weiter ausbauen. Dabei ist es unser Ziel, bis<br />
zum Ende der Wahlperiode für neu eingestellte Beamte auskömmliche Rücklagen zu bilden,<br />
die in einer mit den Rentenversicherungsbeiträgen bei den übrigen Arbeitnehmern<br />
vergleichbaren Kontinuität Vorsorge für die Pensionsansprüche schaffen.<br />
4. Länderfinanzausgleich reformieren<br />
Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung des Finanzausgleichs zwischen<br />
den Bundesländern sind die größten Risiken der zukünftigen Haushaltsentwicklung.<br />
Jeder hessische Bürger zahlte in 2006 doppelt so viel in den Ausgleichstopf wie irgendein<br />
Bürger in einem anderen Flächenland. Mit Ausnahme Hamburgs ist nur noch der starke<br />
Süden - Hessen, Bayern, Baden-Württemberg - stabiler Finanzier des Ausgleichs; 11 Länder<br />
sind schon seit langem nur noch Empfänger von Zahlungen. Der gegenwärtigen Finanzverfassung<br />
unseres Bundesstaates fehlt es an Anreizen, die steuerliche Basis in den Ländern<br />
grundlegend zu verbessern. Die Frage einer vermeintlichen Verteilungsgerechtigkeit spielt<br />
im gegenwärtigen System eine wesentlich größere Rolle als die Frage der dynamischen<br />
Anreize zur Ausweitung der Wirtschaftskraft und der damit verbundenen Verbesserung<br />
der Finanzkraft der Länder.<br />
Hessen wird im Zeitraum von 1999 bis 2007 9,8 Milliarden Euro Kreditmittel aufgenommen,<br />
aber über 19,4 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich eingezahlt haben. Dies<br />
bedeutet: Hessen müsste ohne die LFA-Zahlungen keine Kredite aufnehmen und könnte<br />
sogar Schulden abbauen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Hessen wie kaum ein anderes Bundesland<br />
an jeder noch gerade vertretbaren Stelle rigoros spart, damit andere Länder sich<br />
höhere Standards leisten können.<br />
In diesem Zusammenhang werden wir uns für die Festlegung einer bundeseinheitlichen<br />
Höchstgrenze für die Neuverschuldung der Länder einsetzen, bei der sowohl die Investitionen<br />
als auch die Wirtschaftskraft der Länder einbezogen wird.<br />
Zentrale Anliegen einer Reform des Länderfinanzausgleichs müssen deshalb Leistungsanreize<br />
zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft und vergleichbare Rahmenbedingungen<br />
in den Ländern sein. Stärkerer föderaler Wettbewerb zwischen den Ländern muss unter<br />
angemessenen und fairen Bedingungen ermöglicht werden. Die Länder brauchen eine<br />
höhere Disponibilität ihrer Haushalte. Über höhere Selbstbehalte beim Zuwachs der eigenen<br />
Wirtschaftskraft muss den Ländern ein höherer Anreiz zur Steigerung ihrer Wirtschaftskraft<br />
gegeben werden. Seit der letzten Einigung über den Länderfinanzausgleich im<br />
Jahr 2001 haben sich die Rahmenbedingungen erneut zu Lasten Hessens verschlechtert.<br />
Hessen ist an der Grenze der Überforderung. Da es Angesichts der zahlenmäßigen Übermacht<br />
der Empfängerländer keinen Anlass zu der Erwartung einer freiwilligen Verbesserung<br />
zu Gunsten Hessens gibt, muss die Notwendigkeit einer erneuten Klage vor dem<br />
Bundesverfassungsgericht ständig geprüft werden.<br />
vom Landesvorstand am 25.05.07 beschlossene Fassung