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Regierungsprogramm 2008 - 2013 (pdf)

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<strong>Regierungsprogramm</strong> CDU Hessen <strong>2008</strong> 71<br />

3. Vorsorge für die Versorgungslasten der Landesbeamten<br />

Bedingt durch die steigende Zahl und die deutlich höhere Lebenserwartung der Versorgungsempfänger<br />

im Öffentlichen Dienst werden die Versorgungslasten weiter ansteigen.<br />

Die öffentlichen Haushalte treffen hierfür bereits Vorkehrungen. Hessen hat hier seit einigen<br />

Jahren eine Vorreiterrolle in Deutschland. Wir wollen Hessens führende Position bei<br />

der Kapitaldeckung der Beamtenversorgung weiter ausbauen. Dabei ist es unser Ziel, bis<br />

zum Ende der Wahlperiode für neu eingestellte Beamte auskömmliche Rücklagen zu bilden,<br />

die in einer mit den Rentenversicherungsbeiträgen bei den übrigen Arbeitnehmern<br />

vergleichbaren Kontinuität Vorsorge für die Pensionsansprüche schaffen.<br />

4. Länderfinanzausgleich reformieren<br />

Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung des Finanzausgleichs zwischen<br />

den Bundesländern sind die größten Risiken der zukünftigen Haushaltsentwicklung.<br />

Jeder hessische Bürger zahlte in 2006 doppelt so viel in den Ausgleichstopf wie irgendein<br />

Bürger in einem anderen Flächenland. Mit Ausnahme Hamburgs ist nur noch der starke<br />

Süden - Hessen, Bayern, Baden-Württemberg - stabiler Finanzier des Ausgleichs; 11 Länder<br />

sind schon seit langem nur noch Empfänger von Zahlungen. Der gegenwärtigen Finanzverfassung<br />

unseres Bundesstaates fehlt es an Anreizen, die steuerliche Basis in den Ländern<br />

grundlegend zu verbessern. Die Frage einer vermeintlichen Verteilungsgerechtigkeit spielt<br />

im gegenwärtigen System eine wesentlich größere Rolle als die Frage der dynamischen<br />

Anreize zur Ausweitung der Wirtschaftskraft und der damit verbundenen Verbesserung<br />

der Finanzkraft der Länder.<br />

Hessen wird im Zeitraum von 1999 bis 2007 9,8 Milliarden Euro Kreditmittel aufgenommen,<br />

aber über 19,4 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich eingezahlt haben. Dies<br />

bedeutet: Hessen müsste ohne die LFA-Zahlungen keine Kredite aufnehmen und könnte<br />

sogar Schulden abbauen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Hessen wie kaum ein anderes Bundesland<br />

an jeder noch gerade vertretbaren Stelle rigoros spart, damit andere Länder sich<br />

höhere Standards leisten können.<br />

In diesem Zusammenhang werden wir uns für die Festlegung einer bundeseinheitlichen<br />

Höchstgrenze für die Neuverschuldung der Länder einsetzen, bei der sowohl die Investitionen<br />

als auch die Wirtschaftskraft der Länder einbezogen wird.<br />

Zentrale Anliegen einer Reform des Länderfinanzausgleichs müssen deshalb Leistungsanreize<br />

zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft und vergleichbare Rahmenbedingungen<br />

in den Ländern sein. Stärkerer föderaler Wettbewerb zwischen den Ländern muss unter<br />

angemessenen und fairen Bedingungen ermöglicht werden. Die Länder brauchen eine<br />

höhere Disponibilität ihrer Haushalte. Über höhere Selbstbehalte beim Zuwachs der eigenen<br />

Wirtschaftskraft muss den Ländern ein höherer Anreiz zur Steigerung ihrer Wirtschaftskraft<br />

gegeben werden. Seit der letzten Einigung über den Länderfinanzausgleich im<br />

Jahr 2001 haben sich die Rahmenbedingungen erneut zu Lasten Hessens verschlechtert.<br />

Hessen ist an der Grenze der Überforderung. Da es Angesichts der zahlenmäßigen Übermacht<br />

der Empfängerländer keinen Anlass zu der Erwartung einer freiwilligen Verbesserung<br />

zu Gunsten Hessens gibt, muss die Notwendigkeit einer erneuten Klage vor dem<br />

Bundesverfassungsgericht ständig geprüft werden.<br />

vom Landesvorstand am 25.05.07 beschlossene Fassung

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