SOLARBRIEF - SFV
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Zum neuen Online-Meldeportal<br />
der Bundesnetzagentur<br />
Pressemittelung der Bundesnetzagentur<br />
Seit Ende Oktober können die Betreiberinnen und Betreiber<br />
von PV-Anlagen diese Anlagen online über das neue PV-Meldeportal<br />
der Bundesnetzagentur melden. Das PV-Meldeportal<br />
ist im Internet der Bundesnetzagentur verfügbar unter www.<br />
bundesnetzagentur.de => Sachgebiete => Elektrizität/Gas =><br />
Anzeigen/Mitteilungen => Meldung Photovoltaikanlagen.<br />
Um das PV-Meldeportal nutzen zu können, muss sich der<br />
Anlagenbetreiber zunächst mit seinen persönlichen Angaben<br />
- online über die Startseite des PV-Meldeportals - bei der<br />
Bundesnetzagentur registrieren. Neben seinem Namen und<br />
der postalischen Anschrift gibt der Anlagenbetreiber seine<br />
E-Mail-Adresse und ein Passwort an und sendet die Daten<br />
an die Bundesnetzagentur. Diese verschickt per E-Mail einen<br />
Aktivierungslink. Nachdem dieser bestätigt wurde, können<br />
die Angaben zur Photovoltaikanlage erfasst und direkt an<br />
die Bundesnetzagentur übermittelt werden. Die einzelnen<br />
Schritte zur Erfassung und Übermittlung der Daten ergeben<br />
sich aus dem PV-Meldeportal.<br />
Allgemeine Informationen zum PV-Meldeportal sind der<br />
ersten Seite des PV-Meldeportals zu entnehmen, die von<br />
jedermann aufgerufen werden kann.<br />
Alternativ ist wie bisher die Meldung über das „Formular<br />
zur Meldung von Photovoltaikanlagen“ per Brief, Fax oder als<br />
E-Mail-Anhang möglich. Zu beachten ist, dass das gewählte<br />
Meldeverfahren - über das PV-Meldeportal oder per Formular<br />
- beibehalten werden muss, falls Änderungsmitteilungen zu<br />
dieser PV-Anlage erforderlich sind. Ein Wechsel zwischen<br />
beiden Verfahren ist nicht möglich.<br />
Bei beiden Meldeverfahren versendet die Bundesnetzagentur<br />
nach Übernahme der Daten an die Anlagenbetreiber<br />
eine Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben<br />
und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die<br />
Datenmeldung.<br />
Die Bundesnetzagentur empfi ehlt Anlagenbetreiberinnen<br />
und -betreibern wegen des wesentlich schnelleren Versandes<br />
der Registrierungsbestätigung - in der Regel wenige<br />
Tage nach erfolgter Meldung -, ihre PV-Anlage über das<br />
PV-Meldeportal zu melden.<br />
Solarbrief 4/10<br />
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.<br />
Kommentar des <strong>SFV</strong><br />
Die Umstellung der PV-Datenmeldungen von einem Brief-<br />
Formular auf ein Online-System erleichtert die Arbeit der Bundesnetzagentur<br />
und entspricht einem zeitgemäßen Umgang<br />
mit Computer- und Internettechnik. Leider entspricht es aber<br />
ebenso der Praxiserfahrungen mit Online-Systemen, dass die<br />
Hemmschwelle für Falschmeldungen - ob bösartig oder nur<br />
spaßig gemeint - abnimmt. Die Zahl der Falschmeldungen<br />
kann also in aller Regel zunehmen. Als Kontrollmöglichkeit<br />
bleibt der Bundesnetzagentur zunächst nur die funktionierende<br />
E-Mail-Adresse (die rasch eingerichtet werden kann) und eine<br />
Postadresse. Ob an diesem Standort dann tatsächlich auch<br />
eine Solarstromanlage gebaut wurde, kann von der Bundesnetzagentur<br />
nicht nachgeprüft werden.<br />
Nun kann zwar immer dann, wenn Netzbetreiber die Anlagendaten<br />
nach § 52 EEG auf ihren Internetseiten zuverlässig,<br />
fehlerfrei und vollständig veröffentlichen, ein Datenabgleich<br />
durchgeführt werden. Aber auch dadurch sinkt die Hemmschwelle<br />
für Spaßvögel nicht. Denn sollte auf diese Weise eine<br />
Falschmeldung aufgespürt werden, so steht der Bundesnetzagentur<br />
keinerlei Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.<br />
Diese Spaßmeldungen wären an sich nicht so kritisch, wenn<br />
die Bestimmung der Vergütungsdegression für Solarstrom zum<br />
Jahreswechsel nicht immer auf Grundlage genau dieser, von<br />
der Bundesnetzagentur bis zum 30. September gemeldeten<br />
Anlagendaten beruhen würde (siehe § 20 (3) EEG, http://www.<br />
sfv.de/artikel/gesetz_zur_aenderung_des_erneuerbaren-energien-gesetz_vom_11_august_2010.htm).<br />
Denn je nachdem,<br />
wie hoch diese Leistungszahlen ausfallen, wird die Degression<br />
um einen oder mehrere Prozentpunkte angehoben.<br />
Ein paar Falschmeldungen könnten da schon mal helfen,<br />
eine höhere Vergütungsdegression zum Jahreswechsel sicher<br />
auf den Weg zu bringen. Wer auf solche Ideen kommen<br />
würde? Raten Sie mal!<br />
Der <strong>SFV</strong> fordert deshalb, zur Erhöhung der Transparenz die<br />
dauerhafte öffentliche Bekanntmachung jeder Solarstromanlage<br />
im Internet - natürlich anonymisiert - mit genauer Angabe<br />
des Aufstellungsortes (Plz, Ort, Straße, Hausnummer). Die<br />
Bundesnetzagentur muss darüber hinaus vom Gesetzgeber<br />
den Auftrag erhalten, Falschmeldungen zur strafrechtlichen<br />
Anzeige zu bringen. (SJ)<br />
Wo fi nde ich das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?<br />
Alle Versionen des EEG sind auf unserer Homepage www.sfv.de unter<br />
„Betreiberthemen“ -> „EEG“ zu finden.<br />
• EEG 2000 vom 1.4.2000 • abgelöst vom: Solarstromvorschaltgesetz vom 1.1.2004 •<br />
• abgelöst vom EEG 2004 am 01.08.2004 • abgelöst vom: EEG 2009 vom 1.1.2009 •<br />
derzeit geltende Änderung des EEG 2009 vom 01.07.2010<br />
Betreiberberatung<br />
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