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SOLARBRIEF - SFV

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Zum neuen Online-Meldeportal<br />

der Bundesnetzagentur<br />

Pressemittelung der Bundesnetzagentur<br />

Seit Ende Oktober können die Betreiberinnen und Betreiber<br />

von PV-Anlagen diese Anlagen online über das neue PV-Meldeportal<br />

der Bundesnetzagentur melden. Das PV-Meldeportal<br />

ist im Internet der Bundesnetzagentur verfügbar unter www.<br />

bundesnetzagentur.de => Sachgebiete => Elektrizität/Gas =><br />

Anzeigen/Mitteilungen => Meldung Photovoltaikanlagen.<br />

Um das PV-Meldeportal nutzen zu können, muss sich der<br />

Anlagenbetreiber zunächst mit seinen persönlichen Angaben<br />

- online über die Startseite des PV-Meldeportals - bei der<br />

Bundesnetzagentur registrieren. Neben seinem Namen und<br />

der postalischen Anschrift gibt der Anlagenbetreiber seine<br />

E-Mail-Adresse und ein Passwort an und sendet die Daten<br />

an die Bundesnetzagentur. Diese verschickt per E-Mail einen<br />

Aktivierungslink. Nachdem dieser bestätigt wurde, können<br />

die Angaben zur Photovoltaikanlage erfasst und direkt an<br />

die Bundesnetzagentur übermittelt werden. Die einzelnen<br />

Schritte zur Erfassung und Übermittlung der Daten ergeben<br />

sich aus dem PV-Meldeportal.<br />

Allgemeine Informationen zum PV-Meldeportal sind der<br />

ersten Seite des PV-Meldeportals zu entnehmen, die von<br />

jedermann aufgerufen werden kann.<br />

Alternativ ist wie bisher die Meldung über das „Formular<br />

zur Meldung von Photovoltaikanlagen“ per Brief, Fax oder als<br />

E-Mail-Anhang möglich. Zu beachten ist, dass das gewählte<br />

Meldeverfahren - über das PV-Meldeportal oder per Formular<br />

- beibehalten werden muss, falls Änderungsmitteilungen zu<br />

dieser PV-Anlage erforderlich sind. Ein Wechsel zwischen<br />

beiden Verfahren ist nicht möglich.<br />

Bei beiden Meldeverfahren versendet die Bundesnetzagentur<br />

nach Übernahme der Daten an die Anlagenbetreiber<br />

eine Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben<br />

und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die<br />

Datenmeldung.<br />

Die Bundesnetzagentur empfi ehlt Anlagenbetreiberinnen<br />

und -betreibern wegen des wesentlich schnelleren Versandes<br />

der Registrierungsbestätigung - in der Regel wenige<br />

Tage nach erfolgter Meldung -, ihre PV-Anlage über das<br />

PV-Meldeportal zu melden.<br />

Solarbrief 4/10<br />

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.<br />

Kommentar des <strong>SFV</strong><br />

Die Umstellung der PV-Datenmeldungen von einem Brief-<br />

Formular auf ein Online-System erleichtert die Arbeit der Bundesnetzagentur<br />

und entspricht einem zeitgemäßen Umgang<br />

mit Computer- und Internettechnik. Leider entspricht es aber<br />

ebenso der Praxiserfahrungen mit Online-Systemen, dass die<br />

Hemmschwelle für Falschmeldungen - ob bösartig oder nur<br />

spaßig gemeint - abnimmt. Die Zahl der Falschmeldungen<br />

kann also in aller Regel zunehmen. Als Kontrollmöglichkeit<br />

bleibt der Bundesnetzagentur zunächst nur die funktionierende<br />

E-Mail-Adresse (die rasch eingerichtet werden kann) und eine<br />

Postadresse. Ob an diesem Standort dann tatsächlich auch<br />

eine Solarstromanlage gebaut wurde, kann von der Bundesnetzagentur<br />

nicht nachgeprüft werden.<br />

Nun kann zwar immer dann, wenn Netzbetreiber die Anlagendaten<br />

nach § 52 EEG auf ihren Internetseiten zuverlässig,<br />

fehlerfrei und vollständig veröffentlichen, ein Datenabgleich<br />

durchgeführt werden. Aber auch dadurch sinkt die Hemmschwelle<br />

für Spaßvögel nicht. Denn sollte auf diese Weise eine<br />

Falschmeldung aufgespürt werden, so steht der Bundesnetzagentur<br />

keinerlei Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.<br />

Diese Spaßmeldungen wären an sich nicht so kritisch, wenn<br />

die Bestimmung der Vergütungsdegression für Solarstrom zum<br />

Jahreswechsel nicht immer auf Grundlage genau dieser, von<br />

der Bundesnetzagentur bis zum 30. September gemeldeten<br />

Anlagendaten beruhen würde (siehe § 20 (3) EEG, http://www.<br />

sfv.de/artikel/gesetz_zur_aenderung_des_erneuerbaren-energien-gesetz_vom_11_august_2010.htm).<br />

Denn je nachdem,<br />

wie hoch diese Leistungszahlen ausfallen, wird die Degression<br />

um einen oder mehrere Prozentpunkte angehoben.<br />

Ein paar Falschmeldungen könnten da schon mal helfen,<br />

eine höhere Vergütungsdegression zum Jahreswechsel sicher<br />

auf den Weg zu bringen. Wer auf solche Ideen kommen<br />

würde? Raten Sie mal!<br />

Der <strong>SFV</strong> fordert deshalb, zur Erhöhung der Transparenz die<br />

dauerhafte öffentliche Bekanntmachung jeder Solarstromanlage<br />

im Internet - natürlich anonymisiert - mit genauer Angabe<br />

des Aufstellungsortes (Plz, Ort, Straße, Hausnummer). Die<br />

Bundesnetzagentur muss darüber hinaus vom Gesetzgeber<br />

den Auftrag erhalten, Falschmeldungen zur strafrechtlichen<br />

Anzeige zu bringen. (SJ)<br />

Wo fi nde ich das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?<br />

Alle Versionen des EEG sind auf unserer Homepage www.sfv.de unter<br />

„Betreiberthemen“ -> „EEG“ zu finden.<br />

• EEG 2000 vom 1.4.2000 • abgelöst vom: Solarstromvorschaltgesetz vom 1.1.2004 •<br />

• abgelöst vom EEG 2004 am 01.08.2004 • abgelöst vom: EEG 2009 vom 1.1.2009 •<br />

derzeit geltende Änderung des EEG 2009 vom 01.07.2010<br />

Betreiberberatung<br />

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