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SOLARBRIEF - SFV

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(1) Abwägung zwischen Netzausbau<br />

und Speicherausbau<br />

Die Fragestellung - Anreiz zum Speicherbau unzureichend -<br />

Steigende Verluste trotz vollkommenen Netzausbaus<br />

Einleitung<br />

Zunehmend kommt es an verschiedenen Stellen<br />

Deutschlands dazu, dass Strom aus Erneuerbaren<br />

Energien von den Stromnetzbetreibern nicht abgenommen<br />

werden kann. Bekannt ist das Beispiel Westholstein,<br />

wo schon seit einigen Jahren bei gutem Wind<br />

einige Windparks „abgeregelt“ werden müssen, d.h.<br />

Windanlagen werden angehalten oder in ihrer Leistung<br />

reduziert. Die Stromleitungen, die den Windstrom ins<br />

Ruhrgebiet leiten könnten, sind zu schwach dimensioniert<br />

und können deswegen die Windstromleistung<br />

nicht übertragen. Kostbare Energie wird vernichtet, die<br />

im Ruhrgebiet gut gebraucht werden könnte. Wenige<br />

Tage später, wenn das Sturmtief weitergezogen ist,<br />

werden die Bewohner von Westholstein mit Braunkohlestrom<br />

aus dem Ruhrgebiet versorgt. Jetzt reicht die<br />

Übertragungskapazität der Stromleitungen zwischen<br />

Ruhrgebiet und Westholstein plötzlich aus. Merkwürdig<br />

eigentlich! Was mag dahinter stecken?<br />

Und warum wird der in Westholstein an windigen<br />

Tagen abgeregelte Windstrom nicht einfach gespeichert?<br />

Mit diesen Fragen sind wir mitten im Thema. Es geht<br />

um die Frage, ob man überschüssigen Strom aus Erneuerbaren<br />

Energien besser woandershin leiten oder<br />

ihn besser speichern soll. Vielleicht muss man sogar<br />

beides? Wir werden sehen!<br />

Anreiz zum dezentralen Speicherbau<br />

unzureichend<br />

Bisher ist bei den Überlegungen zum weiteren Ausbau<br />

der Erneuerbaren Energien von Stromspeicherung<br />

kaum die Rede. Lediglich in § 16 Absatz 3 EEG 2009<br />

wird bestimmt, dass der Netzbetreiber zwischengespeicherten<br />

Strom aus Erneuerbaren Energien<br />

genauso vergüten muss wie den direkt eingespeisten<br />

EE-Strom. Einen besonderen fi nanziellen Anreiz zur<br />

Speicherung von Strom gibt es zwar auch, aber er<br />

lohnt eher für den Bau von Großspeichern [1].<br />

Diese Möglichkeit wird deshalb praktisch nie genutzt,<br />

denn Stromspeicher sind teuer und die Betreiber<br />

von Wind- oder Solaranlagen müssten sie zusätzlich<br />

Solarbrief 4/10<br />

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.<br />

Stromspeichern - Brücke zum Solarzeitalter<br />

bezahlen. Dagegen muss der weitere Ausbau der<br />

Stromnetze durch die Stromnetzbetreiber bezahlt<br />

werden, die ihre Mehrkosten auf die Netzgebühren<br />

umlegen können (soweit es ihnen genehmigt wird).<br />

Der Verzicht auf kostendeckende Anreize für den<br />

Bau kleiner dezentraler Stromspeicher hat seit Jahren<br />

dazu geführt, dass einseitig das Augenmerk nur auf<br />

den Netzausbau gerichtet war und bei den Planern<br />

offensichtlich immer noch ist. Zwar gibt es schon seit<br />

Jahren engagierte wissenschaftliche Diskussionen<br />

des Speicherthemas, nur haben sie bisher zu keinen<br />

energiepolitischen Konsequenzen geführt.<br />

In einer Antwort vom 03.12.2010 auf eine Anfrage<br />

der Grünen betont die Bundesregierung ausdrücklich,<br />

dass die Frage der Speicherung von Strom aus Wind<br />

und Sonnenenergie allein nach betriebswirtschaftlichen<br />

Erwägungen gelöst werden müsse.<br />

Die Dringlichkeit der Situation ist nur Wenigen<br />

bewusst. Zwar haben wir scheinbar noch viel Zeit, in<br />

der bisherigen Weise weiter zu machen. Es gibt ja<br />

noch genügend Verbraucher, die nur unvollständig mit<br />

Strom aus Erneuerbaren Energien versorgt werden,<br />

denn Deutschland wird bekanntlich bisher erst zu<br />

17 Prozent mit Strom aus Erneuerbaren Energien<br />

versorgt. Aber fragen wir doch mal, wie weit wir damit<br />

kämen, wenn wir uns weiter ausschließlich auf den<br />

Ausbau der Stromnetze beschränken würden.<br />

Dazu stellen wir uns einmal vor, die Stromnetze<br />

wären schon jetzt so weit ausgebaut, dass es<br />

überhaupt keine Einschränkungen mehr gäbe, EE-<br />

Strom aus Überschussgebieten in Mangelgebiete zu<br />

verschieben - z.B. aus Westholstein ins Ruhrgebiet.<br />

Bild 1 zeigt als Überlegungsskizze schematisch über<br />

einen Zeitraum von knapp 20 Tagen die Verhältnisse,<br />

die wir bei vollendet ausgebautem Stromnetz derzeit<br />

in Deutschland hätten. Die obere gezackte Kurve<br />

zeigt den üblichen Stromverbrauch Deutschlands<br />

an. Die Spitzen nach oben zeigen den täglichen<br />

Höchstverbrauch um die Mittagszeit. Man erkennt<br />

den geringeren Verbrauch am Samstag und Sonntag.<br />

Die Spitzen nach unten zeigen den Minderverbrauch<br />

nach Mitternacht.<br />

[1] EnWG § 118 Absatz 7 bestimmt: „Nach dem 31. Dezember 2008 neuerrichtete Pumpspeicherkraftwerke und andere Anlagen zur Speicherung<br />

elektrischer Energie, die bis zum 31. Dezember 2019 in Betrieb gehen, sind für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inbetriebnahme hinsichtlich des<br />

Bezugs der zu speichernden elektrischen Energie von den Entgelten für den Netzzugang freigestellt.“<br />

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