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SOLARBRIEF - SFV

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Anlagenkonzepte<br />

Bei der Planung der Solarstromanlage ist zu beachten, dass<br />

die Stromkreise der Mieter keinesfalls miteinander verbunden<br />

werden dürfen, da ansonsten eine exakte Abrechnung<br />

des sonstigen Strombezugs der Wohneinheiten unmöglich<br />

wird. Die Solarstromanlage muss also elektrotechnisch in<br />

voneinander unabhängige Teilstücke aufgeteilt werden. Dies<br />

ist technisch unproblematisch, denn pro Mietpartei kann ein<br />

bestimmter Teil der Anlage zur Solarstromversorgung zugeordnet<br />

werden:<br />

Möglichkeit 1: Die Solarstrom-Gesamtanlage wird in viele<br />

Einzelanlagen mit Einzelwechselrichtern aufgeteilt. Jede<br />

Wohneinheit erhält einen Anlagenteil mit einem dazugehörenden<br />

Wechselrichterkonzept (siehe Graphik 1).<br />

Möglichkeit 2: Wenn man weiterhin mit wenigen Wechselrichtern<br />

auskommen möchte, dann wäre es möglich, bei z.B.<br />

einer dreiphasigen Einspeisung ins Hausnetz pro Einzelwechselrichter<br />

jeweils drei Mietwohnungen zu versorgen. Jede<br />

dieser drei Mietparteien wird dann nur auf dieser einzigen<br />

Stromphase mit Solarstrom versorgt. Die Folge: Nur dann,<br />

wenn z.B. die Waschmaschine der Mietpartei 1 tatsächlich<br />

an dieser „Solarstrom“phase angeschlossen ist, wird der zeitgleich<br />

auf dem Dach erzeugte Solarstrom auch physikalisch<br />

eigenverbraucht. Die anderen beiden Stromphasen in der<br />

Mietwohnung werden weiterhin mit Strom aus dem allgemeinen<br />

Stromnetz versorgt. Empfehlenswert wäre es dann, mit<br />

Hilfe eines elektronischen Zweirichtungszählers (Zählung<br />

des Strombezugs und der Solarstrom-Netzeinspeisung) den<br />

Stromverbrauch der drei Stromphasen in der Mietwohnung<br />

immer dann zeitgleich gegenzurechnen, wenn die Mietpartei<br />

anstatt auf der ihr zur Verfügung stehenden „Solarstrom“-<br />

Phase auf einer anderen Phase Strom verbraucht. Ein solches<br />

Zählverfahren mit Phasenausgleich wird in der Praxis bereits<br />

eingesetzt.<br />

Beide hier genannten Möglichkeiten zum Anlagenkonzept<br />

ließen sich theoretisch auch miteinander verbinden.<br />

Umfangreiches Abrechnungsverfahren<br />

In Graphik 1 ist die umfängliche Zählergestaltung zur<br />

Abrechnung des Solarstrom-Eigenverbrauchs im Mehrfamilienhaus<br />

dargestellt. Pro Mieteinheit müssen 2 zusätzliche<br />

Zähler eingebaut werden - ein Solarstrom-Gesamtzähler und<br />

ein Netzeinspeisezähler. Nur so wird sichergestellt, dass der<br />

pro Mieteinheit verbrauchte Solarstrom erfasst werden kann.<br />

Dabei kann der Solarstrom-Gesamtzähler nach den Technischen<br />

Anschlussbedingungen (TAB) auf einer einfachen<br />

Hutschiene angebracht werden. Der Netzeinspeisezähler<br />

allerdings muss in einem Zählerschrank angebracht werden.<br />

Diese Anforderung könnte dazu führen, dass neben den Investitionen<br />

in weitere Zähler auch der Kauf neuer, in der Regel<br />

sehr kostenintensiver Zählerschränke zu Buche schlägt. Ist<br />

ein wie oben geschilderter Phasenausgleich gewünscht, muss<br />

ein elektronischer Zeirichtungszähler angeschafft werden, der<br />

Strombezug und Solarstrom-Netzeinspeisung zählt.<br />

Zudem muss der Besitzer der Solaranlage eine umfangreichere<br />

Abrechnung mit dem Netzbetreiber auf den Weg bringen<br />

(siehe Abrechnung in Graphik 1) und mit jedem einzelnen<br />

Mieter in Sonderverträgen die Bedingungen der Solarstromlieferung<br />

und -abrechnung festlegen.<br />

Solarbrief 4/10<br />

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.<br />

Eigenverbrauchsvergütung 2010 / 2011 in Ct /kWh<br />

Für den Anteil des<br />

Eigenverbrauch<br />

bis 30 % des<br />

Solarstromertrages<br />

ab<br />

1.10.2010<br />

Für den Anteil des<br />

Eigenverbrauchs<br />

über 30 % des<br />

Solarstromertrages<br />

Inbetriebnahme der Anlage<br />

ab<br />

1.1.2011<br />

Betreiberberatung<br />

ab<br />

1.10.2010<br />

Erhöhung des Eigenverbrauchs möglich?<br />

ab<br />

1.1.2011<br />

bis einschl.<br />

30 kW*<br />

über 30 bis<br />

16,65 12,36 21,03 16,74<br />

einschl.<br />

100 kW*<br />

über 100 kW<br />

15,04 10,95 19,42 15,33<br />

bis einschl.<br />

500 kW*<br />

13,35 9,48 17,73 13,86<br />

(*) Die Vergütungen werden anteilig zur Leistung berechnet Tabelle 1<br />

Es gilt die Regel: Je geringer die Solarstromerzeugung im<br />

Verhältnis zum Stromverbrauch der Mietpartei ist, desto höher<br />

ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein großer Anteil des<br />

erzeugten Stroms verbraucht wird. Theoretisch denkbar wäre<br />

also, dass bei mehrstöckigen Mehrfamilienhäusern mit mehreren<br />

Mietparteien die Teilung der Gesamtanlage in viele kleine<br />

Anlagen mit geringster Solarstromerzeugung zur Erhöhung<br />

des Solarstrom-Eigenverbrauchs führen könnte. Aber macht<br />

das Sinn? Der Investitionsaufwand ist weitaus höher und das<br />

damit verbundene Wechselrichter-Konzept wahrscheinlich<br />

nicht mehr leistungs- und kostenoptimiert.<br />

Bei Miethäusern mit wenigen Mietparteien wäre auf Grund<br />

dieser oben genannten Regel leider auch der Anreiz gesetzt,<br />

die Gesamtanlage unnötig klein zu bauen. Im anderen Fall<br />

sollte der Solaranlagenbetreiber damit rechnen, dass auch<br />

im Mehrfamilienhaus selten mehr als 30 % des erzeugten<br />

Solarstroms zeitgleich selbst verbraucht werden kann.<br />

Finanzielle Anreize zum Eigenverbrauch durch<br />

den Mieter?<br />

Wenn der Besitzer der Solarstromanlage seine Mieter motivieren<br />

möchte, ihr Verbrauchsverhalten den Solarstromlieferzeiten<br />

anzupassen, muss er einen fi nanziellen Anreiz setzen.<br />

Denn Mieter werden kaum anstelle des eventuell günstigeren<br />

Netzstroms nunmehr freiwillig Solarstrom zum vielleicht höheren<br />

Festpreis beziehen wollen. Doch aus welchem Topf kann<br />

dieser fi nanzielle Anreiz geschöpft werden?<br />

Wir haben ein Rechenprogramm (siehe http://www.sfv.<br />

de/eigenverbrauch-rechner/eigenverbrauch-rechner.html)<br />

entwickelt, mit dem nach nur wenigen Eingaben schnell und<br />

unkompliziert aufgezeigt wird, ob sich der Solarstrom-Eigenverbrauch<br />

fi nanziell lohnt. Das Ergebnis: Bei den derzeitigen<br />

Strombezugspreisen sind die Zusatzeinnahmen durch den<br />

Eigenverbrauch des Solarstroms äußerst gering. Der Besitzer<br />

der Anlage wird es also schwer haben, den Mietern einen zusätzlichen<br />

fi nanziellen Anreiz anbieten zu können. Er muss ja<br />

auch noch die Zusatzkosten für das umfangreiche Zähl- und<br />

Abrechnungsverfahren umlegen. Und auch das veränderte<br />

Anlagenkonzept, die Solarstrom-Gesamtanlage in mehrere<br />

Einzelanlagen mit vielen Wechselrichtern aufzuteilen anstelle<br />

kosten- und leistungsoptimierte Wechselrichtersysteme zu<br />

nutzen, wird zu Buche schlagen.<br />

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