SOLARBRIEF - SFV
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Anlagenkonzepte<br />
Bei der Planung der Solarstromanlage ist zu beachten, dass<br />
die Stromkreise der Mieter keinesfalls miteinander verbunden<br />
werden dürfen, da ansonsten eine exakte Abrechnung<br />
des sonstigen Strombezugs der Wohneinheiten unmöglich<br />
wird. Die Solarstromanlage muss also elektrotechnisch in<br />
voneinander unabhängige Teilstücke aufgeteilt werden. Dies<br />
ist technisch unproblematisch, denn pro Mietpartei kann ein<br />
bestimmter Teil der Anlage zur Solarstromversorgung zugeordnet<br />
werden:<br />
Möglichkeit 1: Die Solarstrom-Gesamtanlage wird in viele<br />
Einzelanlagen mit Einzelwechselrichtern aufgeteilt. Jede<br />
Wohneinheit erhält einen Anlagenteil mit einem dazugehörenden<br />
Wechselrichterkonzept (siehe Graphik 1).<br />
Möglichkeit 2: Wenn man weiterhin mit wenigen Wechselrichtern<br />
auskommen möchte, dann wäre es möglich, bei z.B.<br />
einer dreiphasigen Einspeisung ins Hausnetz pro Einzelwechselrichter<br />
jeweils drei Mietwohnungen zu versorgen. Jede<br />
dieser drei Mietparteien wird dann nur auf dieser einzigen<br />
Stromphase mit Solarstrom versorgt. Die Folge: Nur dann,<br />
wenn z.B. die Waschmaschine der Mietpartei 1 tatsächlich<br />
an dieser „Solarstrom“phase angeschlossen ist, wird der zeitgleich<br />
auf dem Dach erzeugte Solarstrom auch physikalisch<br />
eigenverbraucht. Die anderen beiden Stromphasen in der<br />
Mietwohnung werden weiterhin mit Strom aus dem allgemeinen<br />
Stromnetz versorgt. Empfehlenswert wäre es dann, mit<br />
Hilfe eines elektronischen Zweirichtungszählers (Zählung<br />
des Strombezugs und der Solarstrom-Netzeinspeisung) den<br />
Stromverbrauch der drei Stromphasen in der Mietwohnung<br />
immer dann zeitgleich gegenzurechnen, wenn die Mietpartei<br />
anstatt auf der ihr zur Verfügung stehenden „Solarstrom“-<br />
Phase auf einer anderen Phase Strom verbraucht. Ein solches<br />
Zählverfahren mit Phasenausgleich wird in der Praxis bereits<br />
eingesetzt.<br />
Beide hier genannten Möglichkeiten zum Anlagenkonzept<br />
ließen sich theoretisch auch miteinander verbinden.<br />
Umfangreiches Abrechnungsverfahren<br />
In Graphik 1 ist die umfängliche Zählergestaltung zur<br />
Abrechnung des Solarstrom-Eigenverbrauchs im Mehrfamilienhaus<br />
dargestellt. Pro Mieteinheit müssen 2 zusätzliche<br />
Zähler eingebaut werden - ein Solarstrom-Gesamtzähler und<br />
ein Netzeinspeisezähler. Nur so wird sichergestellt, dass der<br />
pro Mieteinheit verbrauchte Solarstrom erfasst werden kann.<br />
Dabei kann der Solarstrom-Gesamtzähler nach den Technischen<br />
Anschlussbedingungen (TAB) auf einer einfachen<br />
Hutschiene angebracht werden. Der Netzeinspeisezähler<br />
allerdings muss in einem Zählerschrank angebracht werden.<br />
Diese Anforderung könnte dazu führen, dass neben den Investitionen<br />
in weitere Zähler auch der Kauf neuer, in der Regel<br />
sehr kostenintensiver Zählerschränke zu Buche schlägt. Ist<br />
ein wie oben geschilderter Phasenausgleich gewünscht, muss<br />
ein elektronischer Zeirichtungszähler angeschafft werden, der<br />
Strombezug und Solarstrom-Netzeinspeisung zählt.<br />
Zudem muss der Besitzer der Solaranlage eine umfangreichere<br />
Abrechnung mit dem Netzbetreiber auf den Weg bringen<br />
(siehe Abrechnung in Graphik 1) und mit jedem einzelnen<br />
Mieter in Sonderverträgen die Bedingungen der Solarstromlieferung<br />
und -abrechnung festlegen.<br />
Solarbrief 4/10<br />
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.<br />
Eigenverbrauchsvergütung 2010 / 2011 in Ct /kWh<br />
Für den Anteil des<br />
Eigenverbrauch<br />
bis 30 % des<br />
Solarstromertrages<br />
ab<br />
1.10.2010<br />
Für den Anteil des<br />
Eigenverbrauchs<br />
über 30 % des<br />
Solarstromertrages<br />
Inbetriebnahme der Anlage<br />
ab<br />
1.1.2011<br />
Betreiberberatung<br />
ab<br />
1.10.2010<br />
Erhöhung des Eigenverbrauchs möglich?<br />
ab<br />
1.1.2011<br />
bis einschl.<br />
30 kW*<br />
über 30 bis<br />
16,65 12,36 21,03 16,74<br />
einschl.<br />
100 kW*<br />
über 100 kW<br />
15,04 10,95 19,42 15,33<br />
bis einschl.<br />
500 kW*<br />
13,35 9,48 17,73 13,86<br />
(*) Die Vergütungen werden anteilig zur Leistung berechnet Tabelle 1<br />
Es gilt die Regel: Je geringer die Solarstromerzeugung im<br />
Verhältnis zum Stromverbrauch der Mietpartei ist, desto höher<br />
ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein großer Anteil des<br />
erzeugten Stroms verbraucht wird. Theoretisch denkbar wäre<br />
also, dass bei mehrstöckigen Mehrfamilienhäusern mit mehreren<br />
Mietparteien die Teilung der Gesamtanlage in viele kleine<br />
Anlagen mit geringster Solarstromerzeugung zur Erhöhung<br />
des Solarstrom-Eigenverbrauchs führen könnte. Aber macht<br />
das Sinn? Der Investitionsaufwand ist weitaus höher und das<br />
damit verbundene Wechselrichter-Konzept wahrscheinlich<br />
nicht mehr leistungs- und kostenoptimiert.<br />
Bei Miethäusern mit wenigen Mietparteien wäre auf Grund<br />
dieser oben genannten Regel leider auch der Anreiz gesetzt,<br />
die Gesamtanlage unnötig klein zu bauen. Im anderen Fall<br />
sollte der Solaranlagenbetreiber damit rechnen, dass auch<br />
im Mehrfamilienhaus selten mehr als 30 % des erzeugten<br />
Solarstroms zeitgleich selbst verbraucht werden kann.<br />
Finanzielle Anreize zum Eigenverbrauch durch<br />
den Mieter?<br />
Wenn der Besitzer der Solarstromanlage seine Mieter motivieren<br />
möchte, ihr Verbrauchsverhalten den Solarstromlieferzeiten<br />
anzupassen, muss er einen fi nanziellen Anreiz setzen.<br />
Denn Mieter werden kaum anstelle des eventuell günstigeren<br />
Netzstroms nunmehr freiwillig Solarstrom zum vielleicht höheren<br />
Festpreis beziehen wollen. Doch aus welchem Topf kann<br />
dieser fi nanzielle Anreiz geschöpft werden?<br />
Wir haben ein Rechenprogramm (siehe http://www.sfv.<br />
de/eigenverbrauch-rechner/eigenverbrauch-rechner.html)<br />
entwickelt, mit dem nach nur wenigen Eingaben schnell und<br />
unkompliziert aufgezeigt wird, ob sich der Solarstrom-Eigenverbrauch<br />
fi nanziell lohnt. Das Ergebnis: Bei den derzeitigen<br />
Strombezugspreisen sind die Zusatzeinnahmen durch den<br />
Eigenverbrauch des Solarstroms äußerst gering. Der Besitzer<br />
der Anlage wird es also schwer haben, den Mietern einen zusätzlichen<br />
fi nanziellen Anreiz anbieten zu können. Er muss ja<br />
auch noch die Zusatzkosten für das umfangreiche Zähl- und<br />
Abrechnungsverfahren umlegen. Und auch das veränderte<br />
Anlagenkonzept, die Solarstrom-Gesamtanlage in mehrere<br />
Einzelanlagen mit vielen Wechselrichtern aufzuteilen anstelle<br />
kosten- und leistungsoptimierte Wechselrichtersysteme zu<br />
nutzen, wird zu Buche schlagen.<br />
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