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Der ökologische Landbau in Deutschland - Oekolandbau.de

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Bio-Siegel AGÖL-Rahmenrichtl<strong>in</strong>ien<br />

Tierhaltung Artgerecht. Grundsätzlich Zugang zu Freiland, Bewegungsfreiheit und<br />

reichlich Licht im W<strong>in</strong>terquartier. Ställe von Säugetieren müssen m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens<br />

zur Hälfte festen Bo<strong>de</strong>n haben (ke<strong>in</strong>e Spalten o<strong>de</strong>r Gitter).<br />

Geflügel darf nicht <strong>in</strong> Käfigen gehalten wer<strong>de</strong>n, muss zwei Drittel se<strong>in</strong>es<br />

Lebens draußen verbr<strong>in</strong>gen, Ställe müssen e<strong>in</strong> Drittel festen Bo<strong>de</strong>n<br />

haben. Verboten: Schwänze kupieren, Zähne abkneifen, Schnäbel<br />

stutzen, enthornen. Tiere dürfen <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Regel nicht angebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Ackerwirtschaft<br />

Düngerzukauf Tierische Zukaufsdünger<br />

s<strong>in</strong>d beschränkt. Mist: bis<br />

zu 25 % auch aus Extensivhaltung.<br />

Gülle: aus konventioneller,<br />

jedoch nicht<br />

aus landloser Tierhaltung.<br />

Erlaubt: Seevogeldünger<br />

Guano.<br />

Saat- und<br />

Pflanzgut<br />

Gemüse und<br />

Kräuter<br />

Pflanzenschutz-<br />

mittel<br />

Nur Mist darf als Dünger tierischer Herkunft<br />

zugekauft wer<strong>de</strong>n. Flüssiger Wirtschaftsdünger<br />

(Gülle, Jauche), Geflügelmist und<br />

Vogeldung Guano s<strong>in</strong>d als Zukaufsdünger<br />

verboten.<br />

Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial muss, soweit verfügbar,<br />

aus anerkannt <strong>ökologische</strong>m <strong>Landbau</strong> stammen. Nicht <strong>ökologische</strong>s<br />

Vermehrungsmaterial bedarf e<strong>in</strong>er Ausnahmegenehmigung. Ke<strong>in</strong>e<br />

chemisch-synthetischen Beizmittel.<br />

M<strong>in</strong><strong>de</strong>stens alle vier Jahre Bo<strong>de</strong>nproben. Gemüseanbau nur auf Er<strong>de</strong>.<br />

Erlaubt: Chicorée und Sprossen auf Wasser treiben zu lassen. Torf nur<br />

für Anzuchtsubstrate und Topfer<strong>de</strong>n. Glas- und Folienhäuser sollten <strong>in</strong><br />

<strong>de</strong>r Regel nur beheizt wer<strong>de</strong>n, wenn es im Herbst und Vorfrühl<strong>in</strong>g kalt<br />

ist. Im W<strong>in</strong>ter dürfen die Kulturflächen lediglich bei fünf Grad frostfrei<br />

gehalten wer<strong>de</strong>n. Ausgenommen: Jungpflanzen, Treiberei, Topfkräuter.<br />

Schädl<strong>in</strong>ge und Krankheiten sollen reduziert wer<strong>de</strong>n durch geeignete<br />

Fruchtfolge und Sortenwahl, mechanische Bo<strong>de</strong>nbearbeitung, angepasste<br />

Düngung und vorbeugen<strong>de</strong> Maßnahmen wie Fliegengitter. Nützl<strong>in</strong>ge<br />

sollen gelockt, Beikräuter schonend und maßvoll reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Befall s<strong>in</strong>d chemisch-synthetische Mittel verboten und nur wenige<br />

Substanzen auf Naturbasis zugelassen.<br />

Verarbeitung Öko-Produkte müssen zu<br />

m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens 95 Prozent aus<br />

Zutaten <strong>ökologische</strong>r Herkunft<br />

bestehen. E<strong>in</strong>e Positivliste<br />

umfasst 36 Lebensmittelzusatzstoffe<br />

nicht-landwirtschaftlichen<br />

Ursprungs. E<strong>in</strong>e weitere<br />

Liste schreibt 31 Verarbeitungshilfsstoffe<br />

vor. Zutaten<br />

wie Nüsse, Kräuter,<br />

Algen, Fette, Zucker müssen<br />

nicht „öko“ se<strong>in</strong>.<br />

Öko-Produkte müssen zu m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens 95<br />

Prozent aus Zutaten <strong>ökologische</strong>r Herkunft<br />

bestehen. Die Liste zulässiger Verarbeitungszutaten<br />

und Verfahren s<strong>in</strong>d enger<br />

gefasst. Viele Verfahren s<strong>in</strong>d verboten,<br />

zum Beispiel Milch ultrahoch zu erhitzen<br />

o<strong>de</strong>r Saft aus Fruchtsaftkonzentrat herzustellen.<br />

Kontrolle M<strong>in</strong><strong>de</strong>stens e<strong>in</strong> Mal jährlich Betriebsbesichtigung, dazu kommen nicht<br />

angekündigte Stichproben. <strong>Der</strong> Bewirtschafter muss bis <strong>in</strong>s Kle<strong>in</strong>ste<br />

Buch führen: Welche Waren wur<strong>de</strong>n wann zu welchem Zweck <strong>in</strong> welcher<br />

Menge ge- o<strong>de</strong>r verkauft? E<strong>in</strong> Stalltagebuch dokumentiert Futter-<br />

und Viehkäufe sowie Medikamentene<strong>in</strong>satz. Auch <strong>de</strong>r E<strong>in</strong>kauf und E<strong>in</strong>satz<br />

von Putz- und Pflanzenschutzmitteln muss belegt wer<strong>de</strong>n.<br />

25/50<br />

© BLE 2003<br />

H. Drangmeister

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