Der ökologische Landbau in Deutschland - Oekolandbau.de
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8.2 Kontrollstellen und Kontrollbehör<strong>de</strong>n<br />
Im Zuge <strong>de</strong>r Implementierung <strong>de</strong>r EG-Verordnung über <strong>de</strong>n <strong>ökologische</strong>n <strong>Landbau</strong> hat die<br />
fö<strong>de</strong>ral strukturierte Bun<strong>de</strong>srepublik 22 Kontrollbehör<strong>de</strong>n ernannt, die die über 20 privaten<br />
Kontrollstellen zugelassen haben und darüber wachen, dass sie gemäß <strong>de</strong>r EG-Verordnung<br />
arbeiten. Die Behör<strong>de</strong>n koord<strong>in</strong>ieren ihre Aktivitäten <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>de</strong>r<br />
Öko-Kontrollbehör<strong>de</strong>n (LÖK). Das für das Jahr 2002 vorgesehene <strong>de</strong>utsche Öko-<strong>Landbau</strong>-<br />
Gesetz sieht vor, bestimmte Aufgaben zentral durch die Bun<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft<br />
und Ernährung (BLE) <strong>in</strong> Frankfurt durchführen zu lassen.<br />
Die Kontrollstellen bün<strong>de</strong>ln ihre Interessen mit Hilfe von zwei Zusammenschlüssen, <strong>de</strong>r Konferenz<br />
<strong>de</strong>r Kontrollstellen (KdK) mit Sitz <strong>in</strong> Gött<strong>in</strong>gen sowie <strong>de</strong>r Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>de</strong>r Kontrollstellen<br />
(AGK) mit jährlich rotieren<strong>de</strong>m Vorsitz unter <strong>de</strong>n Mitgliedsfirmen.<br />
8.3 Das staatliche Bio-Siegel<br />
Im Mai 2001 wur<strong>de</strong> vom <strong>de</strong>utschen Verbraucherschutzm<strong>in</strong>isterium<br />
e<strong>in</strong> staatliches Siegel für Erzeugnisse <strong>de</strong>r Öko-Landwirtschaft beschlossen<br />
(siehe auch Kapitel 8.1). Das von M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Renate Künast<br />
<strong>in</strong>itiierte und von e<strong>in</strong>er Allianz aus Han<strong>de</strong>l, Verbän<strong>de</strong>n und Politik<br />
vere<strong>in</strong>barte Bio-Siegel für Produkte <strong>de</strong>s <strong>ökologische</strong>n <strong>Landbau</strong>s<br />
wur<strong>de</strong> am 5.9.2001 <strong>de</strong>r Öffentlichkeit vorgestellt. Mit <strong>de</strong>m Siegel<br />
können alle Erzeugnisse gekennzeichnet wer<strong>de</strong>n, die entsprechend<br />
<strong>de</strong>r EG-Öko-Verordnung produziert (m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens 95 Prozent Öko-<br />
Bestandteile) und kontrolliert wer<strong>de</strong>n. Die Verwendung ist freiwillig.<br />
Die Anbieter müssen nicht auf eigene Markennamen o<strong>de</strong>r Öko-<br />
Zeichen verzichten. Bis En<strong>de</strong> 2001 wur<strong>de</strong> das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die<br />
notwendige Durchführungsverordnung ist im Jahr 2002 zu erwarten.<br />
Interessierte Marktteilnehmer können sich an die Informationsstelle Bio-Siegel bei <strong>de</strong>r Öko-<br />
Prüfzeichen GmbH wen<strong>de</strong>n. Diese sorgt dafür, dass die Markte<strong>in</strong>führung <strong>de</strong>s Bio-Siegels<br />
schnell und unbürokratisch organisiert wird.<br />
Das bis dato bestehen<strong>de</strong>, 1999 e<strong>in</strong>geführte Öko-Prüfzeichen als verbandsübergreifen<strong>de</strong>s<br />
Zeichen lobt solche Produkte aus, die <strong>de</strong>n gesetzlichen Standard, also die EU-Verordnung<br />
über <strong>de</strong>n <strong>ökologische</strong>n <strong>Landbau</strong> (s. u.) sowie zusätzlich die Rahmenrichtl<strong>in</strong>ien <strong>de</strong>r Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
Ökologischer <strong>Landbau</strong> (AGÖL) erfüllen. Diese Richtl<strong>in</strong>ien gehen zum Teil über<br />
<strong>de</strong>n gesetzlichen Standard h<strong>in</strong>aus. Als Folge <strong>de</strong>r E<strong>in</strong>führung <strong>de</strong>s staatlichen Bio-Siegels wird<br />
das Öko-Prüfzeichen parallel zur E<strong>in</strong>führung <strong>de</strong>s neuen Bio-Siegels vom Markt genommen.<br />
„E<strong>in</strong>e Übergangsfrist bis En<strong>de</strong> 2002 ist allerd<strong>in</strong>gs notwendig, damit das Verpackungsmaterial<br />
<strong>de</strong>r Öko-Prüfzeichen-Nutzer aufgebraucht wer<strong>de</strong>n kann und somit ke<strong>in</strong> f<strong>in</strong>anzieller Scha<strong>de</strong>n<br />
für sie entsteht“, so die Informationsstelle Bio-Siegel.<br />
8.4 Das EU-Emblem<br />
Anfang 2000 hat die Europäische Kommission e<strong>in</strong> Emblem für<br />
Produkte aus <strong>ökologische</strong>m <strong>Landbau</strong> vorgelegt. Dieses kann für<br />
Erzeugnisse, die <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r EU-Verordnung entsprechen,<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n und ist zunehmend auch auf Bioprodukten<br />
<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> zu f<strong>in</strong><strong>de</strong>n. Se<strong>in</strong>e Gestaltung ist allerd<strong>in</strong>gs sehr<br />
ähnlich wie die an<strong>de</strong>rer Zeichen <strong>de</strong>r Europäischen Union, die auf<br />
traditionelle Spezialitäten o<strong>de</strong>r auf bestimmte geographische Herkünfte<br />
(so genannte geschützte Ursprungsbezeichnung) verweisen.<br />
Dadurch leistet das Zeichen <strong>de</strong>r EU e<strong>in</strong>e wesentliche Aufgabe,<br />
die Verbraucher<strong>in</strong>nen und Verbraucher klar über die ökologi-<br />
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© BLE 2003<br />
H. Drangmeister