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Tagungsband1 für PDF - VCD

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<strong>VCD</strong> Tagungsband Anforderungen an eine neue Verkehrslärmgesetzgebung Dez. 2002<br />

Gleichbehandlung der Verkehrsträger bei der Besteuerung<br />

Die weitestgehende Freistellung des Luftverkehrs von Steuern widerspricht nicht<br />

nur der Gleichbehandlung der Verkehrsträger, sondern auch fundamentalen Zielen<br />

des Klimaschutzes. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Forderung eines<br />

anerkannten Potsdamer Klimaforschers, der eine Abgabe <strong>für</strong> Luft- und<br />

Seeschiffahrt zur Diskussion gestellt hat, um die Auswirkungen der Klimakatastrophen<br />

zu bewältigen.<br />

Nationale Alleingänge sind im Luftverkehr ( Bindung an ICAO-Beschlüsse) nur<br />

begrenzt möglich.<br />

Allerdings können <strong>für</strong> Kurzstreckenflüge auch nationale Steuern erhoben werden.<br />

Hierauf bezieht sich auch die Koalitionsvereinbarung.<br />

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die EU Anfang der 90 er Jahre beschlossen<br />

hat, die Kerosinbesteuerung nur bis zum Jahre 1997 auszusetzen. Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt sollten weitere Untersuchungen durchgeführt werden.<br />

Mittlerweile sind eine Fülle von Untersuchungen und darauf basierende Konzepte<br />

und Vorschläge erarbeitet worden. Die Beschlusslage ist aber nicht geändert<br />

worden. Neuerdings hört man aus der EU, dass noch nicht einmal<br />

Emissionsabgaben durchsetzbar sein sollen.<br />

These zur Verkehrsverlagerung und Erhöhung umweltverträglichen Verkehrs:<br />

• Die vorhandenen strukturellen Probleme werden die Lärmsituation eher<br />

verschärfen als mildern. Eine neue Verkehrskonzeption, die den Einsatz<br />

von Mitteln steuert und in Zusammenhang mit Verkehrsentwicklungsplänen<br />

und Lärmminderungsplänen zu erarbeiten wäre, ist dringend<br />

erforderlich.<br />

• Ein niedriger Motorisierungsgrad und ein hoher Benutzungsgrad von<br />

umweltverträglichem Verkehr ist durch Finanzzuweisungen an Länder und<br />

Regionen zu fördern. Im Moment werden andere Verkehrsarten direkt und<br />

indirekt gefördert.<br />

Spannungsfeld Fluglärm<br />

Für Fluglärm gibt es keine Grenz- oder Richtwerte, wie sie <strong>für</strong> andere<br />

Verkehrslärmarten vorgeschrieben sind. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm<br />

strebt, trotz vielfacher Besonderheiten des Fluglärms, – hier sei die hohe<br />

Belästigungswirkung erwähnt – eine prinzipielle Gleichstellung mit anderen<br />

Verkehrslärmarten an und be<strong>für</strong>wortet eine Grenzwertfestlegung im Rahmen des<br />

Bundesimmissionsschutzgesetzes.<br />

Einen guten, wenn auch nicht ausreichenden Ansatz sehen wir im vorliegenden<br />

Referentenentwurf des BMU.<br />

Beeinträchtigung von Siedlungsgebieten<br />

Unsere weitergehenden Vorschläge, die insbesondere die Grundstücks- und die<br />

Außenwohnraumbeeinträchtigungen behandeln, aber auch eine neue immissionsschutzrechtliche<br />

Regelung betreffen, sind in einem eigenen Novellierungsvorschlag<br />

zusammengefaßt, der unserer Homepage www.fluglaerm.de zu<br />

entnehmen ist. (vgl. Anlage)<br />

Die Beeinträchtigung von Außenräumen berührt auch andere Verkehrslärmarten<br />

und ist bisher noch unzureichend untersucht und behandelt worden.<br />

© <strong>VCD</strong> 12/2002 39

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