Tagungsband1 für PDF - VCD
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<strong>VCD</strong> Tagungsband Anforderungen an eine neue Verkehrslärmgesetzgebung Dez. 2002<br />
Gleichbehandlung der Verkehrsträger bei der Besteuerung<br />
Die weitestgehende Freistellung des Luftverkehrs von Steuern widerspricht nicht<br />
nur der Gleichbehandlung der Verkehrsträger, sondern auch fundamentalen Zielen<br />
des Klimaschutzes. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Forderung eines<br />
anerkannten Potsdamer Klimaforschers, der eine Abgabe <strong>für</strong> Luft- und<br />
Seeschiffahrt zur Diskussion gestellt hat, um die Auswirkungen der Klimakatastrophen<br />
zu bewältigen.<br />
Nationale Alleingänge sind im Luftverkehr ( Bindung an ICAO-Beschlüsse) nur<br />
begrenzt möglich.<br />
Allerdings können <strong>für</strong> Kurzstreckenflüge auch nationale Steuern erhoben werden.<br />
Hierauf bezieht sich auch die Koalitionsvereinbarung.<br />
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die EU Anfang der 90 er Jahre beschlossen<br />
hat, die Kerosinbesteuerung nur bis zum Jahre 1997 auszusetzen. Bis zu diesem<br />
Zeitpunkt sollten weitere Untersuchungen durchgeführt werden.<br />
Mittlerweile sind eine Fülle von Untersuchungen und darauf basierende Konzepte<br />
und Vorschläge erarbeitet worden. Die Beschlusslage ist aber nicht geändert<br />
worden. Neuerdings hört man aus der EU, dass noch nicht einmal<br />
Emissionsabgaben durchsetzbar sein sollen.<br />
These zur Verkehrsverlagerung und Erhöhung umweltverträglichen Verkehrs:<br />
• Die vorhandenen strukturellen Probleme werden die Lärmsituation eher<br />
verschärfen als mildern. Eine neue Verkehrskonzeption, die den Einsatz<br />
von Mitteln steuert und in Zusammenhang mit Verkehrsentwicklungsplänen<br />
und Lärmminderungsplänen zu erarbeiten wäre, ist dringend<br />
erforderlich.<br />
• Ein niedriger Motorisierungsgrad und ein hoher Benutzungsgrad von<br />
umweltverträglichem Verkehr ist durch Finanzzuweisungen an Länder und<br />
Regionen zu fördern. Im Moment werden andere Verkehrsarten direkt und<br />
indirekt gefördert.<br />
Spannungsfeld Fluglärm<br />
Für Fluglärm gibt es keine Grenz- oder Richtwerte, wie sie <strong>für</strong> andere<br />
Verkehrslärmarten vorgeschrieben sind. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm<br />
strebt, trotz vielfacher Besonderheiten des Fluglärms, – hier sei die hohe<br />
Belästigungswirkung erwähnt – eine prinzipielle Gleichstellung mit anderen<br />
Verkehrslärmarten an und be<strong>für</strong>wortet eine Grenzwertfestlegung im Rahmen des<br />
Bundesimmissionsschutzgesetzes.<br />
Einen guten, wenn auch nicht ausreichenden Ansatz sehen wir im vorliegenden<br />
Referentenentwurf des BMU.<br />
Beeinträchtigung von Siedlungsgebieten<br />
Unsere weitergehenden Vorschläge, die insbesondere die Grundstücks- und die<br />
Außenwohnraumbeeinträchtigungen behandeln, aber auch eine neue immissionsschutzrechtliche<br />
Regelung betreffen, sind in einem eigenen Novellierungsvorschlag<br />
zusammengefaßt, der unserer Homepage www.fluglaerm.de zu<br />
entnehmen ist. (vgl. Anlage)<br />
Die Beeinträchtigung von Außenräumen berührt auch andere Verkehrslärmarten<br />
und ist bisher noch unzureichend untersucht und behandelt worden.<br />
© <strong>VCD</strong> 12/2002 39