Tagungsband1 für PDF - VCD
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<strong>VCD</strong> Tagungsband Anforderungen an eine neue Verkehrslärmgesetzgebung Dez. 2002<br />
• Neben dem Mittelungspegel sollte es auch andere Maßstäbe geben, um<br />
Fluglärm zu beurteilen (insbesondere Berücksichtigung der Anzahl und<br />
Pegel von Einzelschall-Ereignissen).<br />
• Durchsetzung von Nachtflugverboten.<br />
• Verstärkte Anstrengungen zum Bau leiserer Flugzeuge, z.B. durch<br />
• mehr Forschungsförderung,<br />
• strengere Grenzwerte,<br />
• ökonomische Anreize wie Landegebührenstaffelung nach Lautstärke<br />
der Flugzeuge.<br />
• Verbesserung von Transparenz und Bürgerbeteiligung im Bereich des<br />
Flugverkehrs, z.B. durch:<br />
• gesetzlich geregelter Mitteilungspflicht der Flughafenbetreiber in den<br />
Bereichen Flugbewegungen, Überschreitung von Grenzwerten,<br />
Nutzung der Landebahnen u.ä.<br />
• stärkere Beteiligung der Immissionsschutzbehörden bei der<br />
Überwachung der Belastungssituation in der Nähe von Flughäfen.<br />
• Bessere Überwachung der Einhaltung von Flugrouten, z.B. durch<br />
• die Festlegung von Kriterien <strong>für</strong> die Deutsche Flugsicherung<br />
• durch die Schaffung von personeller und sachlicher Kompetenz bei<br />
den Immissionsschutzbehörden.<br />
• Rechtsstaatlicher Abwägungsprozess bei der Festlegung und Einhaltung der<br />
Flugrouten (Transparenz der Kriterien).<br />
• Stärkere Reglementierung der satelittengestützten Flächennavigation (GPS-<br />
Navigation) durch den Gesetzgeber. (Eine GPS-Navigation sollte erst<br />
oberhalb von ca. 5.000 Fuß bzw. ca. 8.000 Fuß bei Abflügen einsetzen. Der<br />
Deutschen Flugsicherung darf keine Definitionsmacht gegeben werden, was<br />
eine „lärmrelevante Höhe“ ist.)<br />
• Verstärkte Forschungsanstrengungen im Bereich „Belästigungswirkungen<br />
von Fluglärm“.<br />
© <strong>VCD</strong> 12/2002 55