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Tagungsband1 für PDF - VCD

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<strong>VCD</strong> Tagungsband Anforderungen an eine neue Verkehrslärmgesetzgebung Dez. 2002<br />

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nennt Richtwerte,<br />

bei deren Überschreitung aus Gründen des Lärmschutzes Beschränkungen des<br />

Straßenverkehrs zu prüfen sind.<br />

Überblickend kann man feststellen, dass es in Deutschland noch keine Gesetze mit<br />

festgelegten Grenzwerten (welche auf aktuellen medizinischen Wissensstand<br />

basieren) gibt, die die Behörden eindeutig beim Überschreiten gesundheitsgefährdender<br />

Lärm- und Luftschadstoffwerte zum Handeln zwingen.<br />

Die aktuellen Gesetze und Verordnungen werden wiederum nicht im vollen<br />

Rahmen ausgeschöpft.<br />

Die bestehenden Gesetze und Verordnungen ermächtigen zwar die Behörden<br />

Maßnahmen im Bedarfsfall zu ergreifen, von dieser Befugnis nehmen die<br />

Behörden aber wie die Praxis in Berlin zeigt, im Regelfall kein Gebrauch.<br />

Einerseits wird ein Bedarf gar nicht erst festgestellt, weil sich die Behörde trotz<br />

Pflicht weigert, Daten über Lärm- und Schadstoffe zu ermitteln. Und andererseits<br />

wird diese Ermächtigungsbefugnis von der Behörde in der Regel so ausgelegt, dass<br />

ein Ablehnungsbescheid beschlossen wird. Das heisst, es werden keine<br />

verkehrsregelnden Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Anwohner<br />

erlassen.<br />

Dieses Vorgehen ist weder bürgernah noch im Sinne des Gesetzes.<br />

Hier setzt die Initiative Rechtschutz gegen Lärm- und Luftschmutz an.<br />

Sie unterstützt Bürger, die sich gegen die ignorante Politik der Behörden wehren<br />

wollen, denn jeder Bürger hat das Recht Daten über die Belastungen durch Lärmund<br />

Schadstoffe in seiner Straße zu kennen und von der Behörde beim<br />

Überschreiten gesundheitsgefährdender Werte Maßnahmen zum Eingreifen<br />

einzufordern bzw. prüfen zu lassen.<br />

Die Behörden sind wiederum verpflichtet dem Anliegen der Bürger<br />

nachzukommen, d.h. zu prüfen, ob und wie hoch Belastungen auftreten und<br />

Möglichkeiten einer Reduzierung abzuwägen. In ihrem Ermessungsspielraum liegt<br />

es dann, ob konkrete Maßnahmen ergriffen werden oder nicht.<br />

Erst wenn eine umfassende Prüfung erfolgt ist und es unmöglich erscheint<br />

verkehrsreduzierende Maßnahmen zu ergreifen, haben die Behörden das Recht<br />

derartige Anträge abzulehnen.<br />

Die Initiative bewirkt natürlich keine Änderung der aktuellen Gesetzeslage durch<br />

Grundsatzentscheide, aber sie macht auf die Defizite aufmerksam, indem der<br />

Unmut der Bürger vor den Gerichten landet. Sie zeigt auf, dass ein akuter<br />

Handlungsbedarf in der Erlassung von konkreten Gesetzen mit eindeutigen<br />

Grenzwerten und der Pflicht zum Handeln bei Überschreitung dieser Werte<br />

besteht.<br />

So lange sich ein derartiges gesundheits- und verantwortungsbewusstes Verhalten<br />

der Behörden noch nicht durchgesetzt hat, wird die Initiative Bürger unterstützen<br />

und bedankt sich an dieser Stelle bei allen Klägern, die viel Zeit, Energie,<br />

Engagement, Nerven und auch Geld investiert haben, die Behörden in Form eines<br />

Antrages, eines Widerrufes und letztendlich mit einer Klage vor dem<br />

Verwaltungsgericht auf ihre Pflichten hingewiesen haben.<br />

© <strong>VCD</strong> 12/2002 47

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