Tagungsband1 für PDF - VCD
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<strong>VCD</strong> Tagungsband Anforderungen an eine neue Verkehrslärmgesetzgebung Dez. 2002<br />
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nennt Richtwerte,<br />
bei deren Überschreitung aus Gründen des Lärmschutzes Beschränkungen des<br />
Straßenverkehrs zu prüfen sind.<br />
Überblickend kann man feststellen, dass es in Deutschland noch keine Gesetze mit<br />
festgelegten Grenzwerten (welche auf aktuellen medizinischen Wissensstand<br />
basieren) gibt, die die Behörden eindeutig beim Überschreiten gesundheitsgefährdender<br />
Lärm- und Luftschadstoffwerte zum Handeln zwingen.<br />
Die aktuellen Gesetze und Verordnungen werden wiederum nicht im vollen<br />
Rahmen ausgeschöpft.<br />
Die bestehenden Gesetze und Verordnungen ermächtigen zwar die Behörden<br />
Maßnahmen im Bedarfsfall zu ergreifen, von dieser Befugnis nehmen die<br />
Behörden aber wie die Praxis in Berlin zeigt, im Regelfall kein Gebrauch.<br />
Einerseits wird ein Bedarf gar nicht erst festgestellt, weil sich die Behörde trotz<br />
Pflicht weigert, Daten über Lärm- und Schadstoffe zu ermitteln. Und andererseits<br />
wird diese Ermächtigungsbefugnis von der Behörde in der Regel so ausgelegt, dass<br />
ein Ablehnungsbescheid beschlossen wird. Das heisst, es werden keine<br />
verkehrsregelnden Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Anwohner<br />
erlassen.<br />
Dieses Vorgehen ist weder bürgernah noch im Sinne des Gesetzes.<br />
Hier setzt die Initiative Rechtschutz gegen Lärm- und Luftschmutz an.<br />
Sie unterstützt Bürger, die sich gegen die ignorante Politik der Behörden wehren<br />
wollen, denn jeder Bürger hat das Recht Daten über die Belastungen durch Lärmund<br />
Schadstoffe in seiner Straße zu kennen und von der Behörde beim<br />
Überschreiten gesundheitsgefährdender Werte Maßnahmen zum Eingreifen<br />
einzufordern bzw. prüfen zu lassen.<br />
Die Behörden sind wiederum verpflichtet dem Anliegen der Bürger<br />
nachzukommen, d.h. zu prüfen, ob und wie hoch Belastungen auftreten und<br />
Möglichkeiten einer Reduzierung abzuwägen. In ihrem Ermessungsspielraum liegt<br />
es dann, ob konkrete Maßnahmen ergriffen werden oder nicht.<br />
Erst wenn eine umfassende Prüfung erfolgt ist und es unmöglich erscheint<br />
verkehrsreduzierende Maßnahmen zu ergreifen, haben die Behörden das Recht<br />
derartige Anträge abzulehnen.<br />
Die Initiative bewirkt natürlich keine Änderung der aktuellen Gesetzeslage durch<br />
Grundsatzentscheide, aber sie macht auf die Defizite aufmerksam, indem der<br />
Unmut der Bürger vor den Gerichten landet. Sie zeigt auf, dass ein akuter<br />
Handlungsbedarf in der Erlassung von konkreten Gesetzen mit eindeutigen<br />
Grenzwerten und der Pflicht zum Handeln bei Überschreitung dieser Werte<br />
besteht.<br />
So lange sich ein derartiges gesundheits- und verantwortungsbewusstes Verhalten<br />
der Behörden noch nicht durchgesetzt hat, wird die Initiative Bürger unterstützen<br />
und bedankt sich an dieser Stelle bei allen Klägern, die viel Zeit, Energie,<br />
Engagement, Nerven und auch Geld investiert haben, die Behörden in Form eines<br />
Antrages, eines Widerrufes und letztendlich mit einer Klage vor dem<br />
Verwaltungsgericht auf ihre Pflichten hingewiesen haben.<br />
© <strong>VCD</strong> 12/2002 47