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Tagungsband1 für PDF - VCD

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<strong>VCD</strong> Tagungsband Anforderungen an eine neue Verkehrslärmgesetzgebung Dez. 2002<br />

2. Problemlösungsansätze<br />

50<br />

• Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht –<br />

Festlegung von Immissionswerten; nicht nach Größe der Kommunen<br />

unterscheiden<br />

• Umsetzung der Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) –<br />

flächendeckende Einführung der SUP <strong>für</strong> alle Verkehrsträger<br />

• Verbesserung der tatsächlichen Umsetzung der Lärmminderungspläne (§ 47<br />

a BImSchG)<br />

• Maßnahmen aus § 47a BImSchG (Lärmminderungsplanung) sollte zum<br />

Fördertatbestand des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes werden<br />

• Verbesserung der bzw. Schaffung von Geräuschvorschriften <strong>für</strong><br />

Kraftfahrzeuge, Reifen und Straßenbeläge („Flüsterasphalt“) bezogen auf<br />

die Grenzwerte und Messverfahren<br />

• Gemeinsamer Finanzierungstopf <strong>für</strong> Mittel zur Lärmsanierung (bestehende<br />

Straßen und Schienenwege) und Lärmvorsorge (Neubau und wesentliche<br />

Änderung von Verkehrswegen) (in der AG umstritten!)<br />

• Schaffung einer Ausgleichsregelung <strong>für</strong> Lärmschutz analog zum<br />

Naturschutzrecht (in der AG umstritten!)<br />

• Schaffung einer Radverkehrverträglichkeitsprüfung bzw. einer allg.<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung im Verkehr) (in der AG umstritten!)<br />

• Unterstützung von finanzschwachen Kommunen bei Fragen der Lärmminderungsplanung<br />

(z.B. Pool <strong>für</strong> Beratung der Kommunen)<br />

• Förderung von umweltverträglichen Verkehrsarten (Fußgänger- und Radverkehr<br />

sowie öffentlicher Personennahverkehr)<br />

• (Verkehrsvermeidung und -verlagerung („Stadt der kurzen Wege“)<br />

• Schaffung einer Rechtsgrundlage <strong>für</strong> die nachträgliche Anordnung von<br />

Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen<br />

• Mobilitätserziehung erneuern<br />

• neue Ausrichtung der Fahrausbildung<br />

© <strong>VCD</strong> 12/2002

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