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Tagungsband1 für PDF - VCD

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<strong>VCD</strong> Tagungsband Anforderungen an eine neue Verkehrslärmgesetzgebung Dez. 2002<br />

Sachbereich Bildung<br />

• Mangelnde fachliche Fortbildung in den Kommunen<br />

• Unzureichende Mobilitätserziehung<br />

• Fahrschulausbildung und Fahrlehrerausbildung berücksichtigt zu wenig<br />

Aspekte des lärmarmen Fahrens<br />

• Mangelnde Bewusstseinsbildung beim Thema „Verkehrslärm“<br />

Sachbereich Finanzen und anderes<br />

• Fehlende Finanzierungsmittel <strong>für</strong> Lärmschutzmaßnahmen<br />

• Mangelnde Mittel <strong>für</strong> Lärmsanierung<br />

• Zu geringe Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs<br />

• Teilweise falsche behördentechnische Anbindung des Bereiches „Lärm“<br />

1.2 Adressatenbezogene Defizitanalyse<br />

Zuständigkeit beim Bund (v.a. BMU/BMVBW)<br />

• Baurecht und Lärmschutzrecht sind nicht aneinander angeglichen<br />

• § 40 BImSchG wurde angepasst <strong>für</strong> den Schutz vor Luftverunreinigungen,<br />

aber nicht <strong>für</strong> den Schutz vor Lärm<br />

• Vollzugsdefizit beim § 45 StVO (Rechtsgrundlage <strong>für</strong> Verkehrsbeschränkungen)<br />

• kein Anspruch auf Lärmsanierung<br />

• Verkehrspläne und Immissionsschutzpläne (insbesondere Lärmminderungspläne)<br />

sind nicht miteinander verknüpft<br />

• Beweislast liegt bei den Betroffenen<br />

• keine Gesamtbetrachtung (Summenbetrachtung) des Lärms<br />

• Es fehlen dem Stand der Technik bezogene Grenzwerte <strong>für</strong> Kraftfahrzeuge<br />

Zuständigkeit beim Land bzw. bei Kreisenund deren Verbünden<br />

• fehlender ÖPNV<br />

• mangelnde fachliche Fortbildung in kleinen Kommunen<br />

• keine Verkehrsfolgenbetrachtung und verkehrsmittelübergreifende Planung<br />

• keine Verknüpfung der Umweltziele in Finanzierungsprogrammen<br />

• unzureichende Mobilitätserziehung (u.a. in der Schule)<br />

• Vollzugsdefizite bei der Geschwindigkeitskontrolle<br />

Zuständigkeiten bei den Kommunen<br />

(nicht mehr ausgeführt)<br />

© <strong>VCD</strong> 12/2002 49

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