Tagungsband1 für PDF - VCD
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<strong>VCD</strong> Tagungsband Anforderungen an eine neue Verkehrslärmgesetzgebung Dez. 2002<br />
Wir verstehen unseren Auftrag auch darin, den soeben von SPD und Bündnis 90/<br />
Die Grünen beschlossenen Koalitionsvertrag mit Leben zu füllen. Wie Sie sicherlich<br />
bereits wissen, haben sich SPD und Grüne <strong>für</strong> die nächste Legislaturperiode<br />
vorgenommen, nachdrücklich zu einer Minderung der Lärmbelastung beizutragen:<br />
6<br />
• So soll die EU-Richtlinie zum Umgebungslärm handlungsorientiert<br />
umgesetzt werden.<br />
• Das Fluglärmgesetz soll novelliert werden mit dem Ziel, „<strong>für</strong> alle Flughäfen<br />
den Schutz der Bevölkerung vor Lärm deutlich zu verbessern“.<br />
• Das Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen soll fortentwickelt<br />
werden.<br />
• Die Verkehrswirtschaft soll bei „ihren Anstrengungen bei der Entwicklung<br />
und Anwendung von technologischen Innovationen zur Lärmminderung<br />
unterstützt werden.“<br />
• Und schließlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Erstmals werden wir ein<br />
Programm zur Lärmsanierung an bestehenden Bundesautobahnen<br />
auflegen“.<br />
Der heutige Tag soll auch dazu dienen, eine Bewertung dieser Vorhaben zu<br />
leisten. Ich selbst möchte mich auf wenige Anmerkungen und Kritikpunkte<br />
beschränken:<br />
Der <strong>VCD</strong> erkennt an, dass der Lärmschutz in diesem Koalitionsvertrag eine<br />
Aufwertung gegenüber dem Koalitionsvertrag vor vier Jahren erfahren hat.<br />
Positiv ist auch:<br />
• dass die Federführung <strong>für</strong> das Fluglärmgesetz beim Bundesumweltministerium<br />
verbleibt,<br />
• dass das Lärmsanierungsprogramm bei der Schiene fortgesetzt werden soll<br />
und<br />
• weitere Mittel in einem Lärmsanierungsprogramm längs von Bundesautobahnen<br />
investiert werden sollen.<br />
Hier beginnen allerdings aber auch die offenen Fragen:<br />
• Was soll das „Erstmalige“ an diesem Lärmsanierungsprogramm sein, denn<br />
auch in der Vergangenheit übernahm der Bund 75 % der Kosten <strong>für</strong><br />
Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesautobahnen?<br />
• Warum wurde im Koalitionsvertrag der Begriff „Flughäfen“ gewählt und<br />
nicht „Flugplätze“, wie wir es lieber gehabt hätten?<br />
• Sollen damit Landeplätze zum Beispiel <strong>für</strong> Hubschrauber und<br />
Sportflugplätze von vornherein ausgeschlossen werden?<br />
Der <strong>VCD</strong> hätte sich manches mehr oder zumindest eindeutigere Formulierungen<br />
bei der Lärmpolitik des Bundes gewünscht. So fehlt aus unserer Sicht:<br />
• Die Forderung nach Schaffung einer Rechtsgrundlage <strong>für</strong> einen<br />
Rechtsanspruch auf Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen.<br />
• Das Bekenntnis, dass sich die Bundesregierung innerhalb der EU <strong>für</strong> eine<br />
Absenkung der Lärm-Grenzwerte <strong>für</strong> Kraftfahrzeuge aller Art und eine<br />
Optimierung der Messverfahren bei der EU-Typprüfung einsetzen möchte.<br />
Alles das zeigt: Politik braucht Beratung und deshalb findet dieser Workshop statt.<br />
© <strong>VCD</strong> 12/2002