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Tagungsband1 für PDF - VCD

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<strong>VCD</strong> Tagungsband Anforderungen an eine neue Verkehrslärmgesetzgebung Dez. 2002<br />

Wir verstehen unseren Auftrag auch darin, den soeben von SPD und Bündnis 90/<br />

Die Grünen beschlossenen Koalitionsvertrag mit Leben zu füllen. Wie Sie sicherlich<br />

bereits wissen, haben sich SPD und Grüne <strong>für</strong> die nächste Legislaturperiode<br />

vorgenommen, nachdrücklich zu einer Minderung der Lärmbelastung beizutragen:<br />

6<br />

• So soll die EU-Richtlinie zum Umgebungslärm handlungsorientiert<br />

umgesetzt werden.<br />

• Das Fluglärmgesetz soll novelliert werden mit dem Ziel, „<strong>für</strong> alle Flughäfen<br />

den Schutz der Bevölkerung vor Lärm deutlich zu verbessern“.<br />

• Das Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen soll fortentwickelt<br />

werden.<br />

• Die Verkehrswirtschaft soll bei „ihren Anstrengungen bei der Entwicklung<br />

und Anwendung von technologischen Innovationen zur Lärmminderung<br />

unterstützt werden.“<br />

• Und schließlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Erstmals werden wir ein<br />

Programm zur Lärmsanierung an bestehenden Bundesautobahnen<br />

auflegen“.<br />

Der heutige Tag soll auch dazu dienen, eine Bewertung dieser Vorhaben zu<br />

leisten. Ich selbst möchte mich auf wenige Anmerkungen und Kritikpunkte<br />

beschränken:<br />

Der <strong>VCD</strong> erkennt an, dass der Lärmschutz in diesem Koalitionsvertrag eine<br />

Aufwertung gegenüber dem Koalitionsvertrag vor vier Jahren erfahren hat.<br />

Positiv ist auch:<br />

• dass die Federführung <strong>für</strong> das Fluglärmgesetz beim Bundesumweltministerium<br />

verbleibt,<br />

• dass das Lärmsanierungsprogramm bei der Schiene fortgesetzt werden soll<br />

und<br />

• weitere Mittel in einem Lärmsanierungsprogramm längs von Bundesautobahnen<br />

investiert werden sollen.<br />

Hier beginnen allerdings aber auch die offenen Fragen:<br />

• Was soll das „Erstmalige“ an diesem Lärmsanierungsprogramm sein, denn<br />

auch in der Vergangenheit übernahm der Bund 75 % der Kosten <strong>für</strong><br />

Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesautobahnen?<br />

• Warum wurde im Koalitionsvertrag der Begriff „Flughäfen“ gewählt und<br />

nicht „Flugplätze“, wie wir es lieber gehabt hätten?<br />

• Sollen damit Landeplätze zum Beispiel <strong>für</strong> Hubschrauber und<br />

Sportflugplätze von vornherein ausgeschlossen werden?<br />

Der <strong>VCD</strong> hätte sich manches mehr oder zumindest eindeutigere Formulierungen<br />

bei der Lärmpolitik des Bundes gewünscht. So fehlt aus unserer Sicht:<br />

• Die Forderung nach Schaffung einer Rechtsgrundlage <strong>für</strong> einen<br />

Rechtsanspruch auf Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen.<br />

• Das Bekenntnis, dass sich die Bundesregierung innerhalb der EU <strong>für</strong> eine<br />

Absenkung der Lärm-Grenzwerte <strong>für</strong> Kraftfahrzeuge aller Art und eine<br />

Optimierung der Messverfahren bei der EU-Typprüfung einsetzen möchte.<br />

Alles das zeigt: Politik braucht Beratung und deshalb findet dieser Workshop statt.<br />

© <strong>VCD</strong> 12/2002

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