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Bernhard Blanke: Aktivierender Staat - aktive Bürgergesellschaft ...

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<strong>Bernhard</strong> <strong>Blanke</strong>: <strong>Aktivierender</strong> <strong>Staat</strong> – <strong>aktive</strong> <strong>Bürgergesellschaft</strong><br />

ist, ohne die soziale Tatsache (Emile Durkheim) einer nicht nur durchorganisierten,<br />

sondern auch vermachteten Gesellschaft in Betracht zu ziehen. Amitai Etzioni hat schon<br />

1968 auf diesen Machtaspekt großen Wert gelegt und betont, dass, wer aktiv sein will,<br />

Macht haben möchte. Ohne dem Diskurs allzu kritisch gegenüberzustehen, soll<br />

behauptet werden, dass nahezu die gesamte Debatte um das Bürgerengagement von<br />

diesem Machtaspekt absieht (hierzu <strong>Blanke</strong> 2000). D. h., nimmt man die umfangreichen<br />

Befragungen über das Wollen der Bürger nur dazu, um sie zu ermuntern, ohne das<br />

Können genauer zu analysieren (S. Braun 2000/Löffler 2001), gehen auch alle<br />

wohlgemeinten Überlegungen zum Rückgriff auf verantwortungsethisches Handeln im<br />

Sinne von Max Weber oder auf reflexives Handeln im systemtheoretischen Sinne<br />

(Willke 1992) zwar nicht ganz in die Leere, aber am eigentlichen Ziel vorbei. Sicherlich<br />

lässt sich durch mehr Engagement, durch tägliche Interaktion, durch politische Bildung,<br />

durch Qualifizierung, durch lokale Bürgerdiskurse u. v. a. m. das Maß an Responsivität<br />

von <strong>Staat</strong> und Bürger (OECD 1996) und parallel die Qualität der Leistungen des<br />

öffentlichen Sektors steigern (z. B. bei der Kinderbetreuung oder in den Schulen oder<br />

der praktischen Umweltpolitik). Es darf aber nicht übersehen werden, dass es oft die<br />

„eigennützigen“ Strategien von Organisationen sind, welche Gemeinwohlorientierung<br />

bei ihren Mitgliedern zerstören.<br />

Die Kernaufgabe (um eine Floskel aus dem Public Management zu übernehmen)<br />

einer Aktivierungsstrategie liegt jedoch in der Neumotivierung der großen<br />

Leistungssysteme und der sie tragenden gesellschaftlichen Organisationen. Auch diese<br />

Organisationen sind Teil der <strong>Bürgergesellschaft</strong>, selbst wenn sie durch rechtliche<br />

Kodifizierung, durch besondere Einflussrechte und –positionen, durch finanzielle<br />

Förderung aus öffentlichen Mitteln und insgesamt durch formalisierte<br />

Organisationsmacht, insbesondere in der Bundesrepublik quasi-staatliche Rollen<br />

spielen und damit statusbezogen dem Gemeinwohl dienen (sollen). Solange ihr<br />

Gemeinwohlbezug jedoch wesentlich aus ihrem Status resultiert und nicht aus ihren<br />

Leistungen, wird ihre Rolle ambivalent bleiben; und die Möglichkeit der Bürger selbst,<br />

am Produktionsprozess öffentlicher Leistungen (Gemeinschaftsgüter) teilzunehmen nur<br />

ebenso ambivalent, d. h. letztlich demotivierend praktiziert werden können. In<br />

Anlehnung an Jürgen Habermas (deliberative Demokratie), der sich nur auf die<br />

politische Sphäre der Zivilgesellschaft und deren Organisationsprobleme bezieht, wird<br />

deshalb im Diskurs über den Aktivierenden <strong>Staat</strong> in der Bundesrepublik eine<br />

Parallelisierung auch in Bezug auf den Leistungsaspekt diskutiert (so auch Priddat<br />

2000). In unserem Konzept kommt nun ein weiterer Aspekt hinzu, nämlich die Öffnung<br />

des Policy Process auf allen Stufen der Leistungserbringung für eine<br />

gemeinwohlbezogene Problemlösungsperspektive im Gegensatz zu einer reinen<br />

„bargaining“-Strategie aller Beteiligter. Es ginge also nicht um eine „Spaltung“ der<br />

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