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Bernhard Blanke: Aktivierender Staat - aktive Bürgergesellschaft ...

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<strong>Bernhard</strong> <strong>Blanke</strong>: <strong>Aktivierender</strong> <strong>Staat</strong> – <strong>aktive</strong> <strong>Bürgergesellschaft</strong><br />

1. Aktivierung als disziplinierende Reaktion auf Wohlfahrtsabhängigkeit:<br />

Sozialleistungen wirken sich häufig kontraproduktiv aus, da sie zu generös seien,<br />

teilweise mit illegalen Einkommen kombiniert werden und die Leute von der<br />

regulären Arbeit abhalten und von der Wohlfahrt abhängig machen. Strafe und<br />

Disziplinierung sind die besten Anreize, um das Problem zu lösen.<br />

2. Aktivierung aus Angst vor gesellschaftlichen Spaltungsprozessen: In den<br />

angelsächsischen Debatten wird vor allem auf die potenzielle Gefahr der<br />

Herausbildung einer Unterklasse verwiesen, die sich von den kulturellen Normen<br />

der Mehrheitsgesellschaft entferne. In Deutschland werden eher die<br />

desintegrierenden Wirkungen gesellschaftlicher Spaltungsprozesse hervorgehoben,<br />

die die Ängste der Mittelklasse widerspiegeln und einhergehen mit Ängsten vor<br />

Kriminalität und illegaler Wirtschaft.<br />

3. Aktivierung als Realisierung grundlegender sozialer Rechte: Dieser Ansatz basiert<br />

auf dem Glauben an das emanzipatorische Potential grundlegender sozialer Rechte<br />

als Durchsetzung voller Bürgerrechte. Der <strong>Staat</strong> hat daher die Verpflichtung,<br />

Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt bzw. in gesellschaftlich nützliche<br />

Tätigkeitsbereiche zu integrieren bzw. sie dabei zu unterstützen.<br />

4. Neben diesen drei Quellen lässt sich noch eine vierte Strömung identifizieren, die<br />

ihren Schwerpunkt auf formale Aspekte, wie z.B. den Trend zu Kontraktualisierung,<br />

legen. Die vertragliche Gestaltung von Sozialbeziehungen<br />

(Aushandlungsgesellschaft) ist ein allgemeiner Trend und auch in<br />

Aktivierungsmaßnahmen finden sich Kontrakte zwischen Behörden, repräsentiert<br />

durch den Sozialarbeiter oder Verwaltungsangestellten einerseits und dem<br />

Hilfeempfänger andererseits. Solche Verhandlungselemente im Hilfeprozess<br />

markieren eine Abkehr von anonymen, bürokratisierten, uniformen Hilfesystemen<br />

des Wohlfahrtsstaates. Die Schwachstelle dieses Ansatzes ist, inwieweit die<br />

Hilfeempfänger tatsächlich in die gemeinsame Zielbildung einbezogen, als<br />

gleichberechtigter Partner akzeptiert werden und welche Wahlmöglichkeiten ihnen<br />

dabei offen stehen. Häufig genug reduziert sich die Wahlfreiheit darauf, die<br />

Bedingungen des Vertrages ohne Wenn und Aber zu akzeptieren (bürokratische<br />

Implementation des Eingliederungsplans) oder aber die Einkommensunterstützung<br />

zu verlieren.<br />

Diese unterschiedlichen Diskurse überschneiden sich und neigen zu Simplifizierungen.<br />

Dabei droht die Gefahr, dass statt des emanzipativen Gehaltes des<br />

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