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Bernhard Blanke: Aktivierender Staat - aktive Bürgergesellschaft ...

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<strong>Bernhard</strong> <strong>Blanke</strong>: <strong>Aktivierender</strong> <strong>Staat</strong> – <strong>aktive</strong> <strong>Bürgergesellschaft</strong><br />

• Organisationsreformen mit dem Ziel klarer Verantwortlichkeiten;<br />

• „choice” beim Klienten/Patienten/Hilfsbedürftigen, d. h. Auswahl- und<br />

Entscheidungsfreiheit, um vom „Ergebnis her zu steuern” (hier variieren die<br />

Instrumente von der direkten monetären Befähigung des Nachfragers [direct<br />

payments, voucher] bis zur „Aktivierung” für Koproduktion);<br />

• Qualitätsorientierung, die sich stärker um Ergebnisse und Wirkungen<br />

sozialpolitischer Interventionen kümmert als um die Menge des outputs;<br />

• schließlich muss damit die Garantie des gleichen Zugangs der jeweiligen Klientel zu<br />

den sozialpolitischen Leistungen (equity) verbunden sein, die notfalls durch eine<br />

Umschichtung öffentlicher Mittel von bislang „zu Unrecht” profitierenden<br />

Empfängern zu den „wirklich Bedürftigen” begleitet sein kann.<br />

Dieses Modell versucht insgesamt, das System öffentlicher und halböffentlicher sozialer<br />

Leistungserbringung gewissermaßen auf die Füße und die „Kundenorientierung” ins<br />

Zentrum zu stellen. Responsivität, d. h. die Fähigkeit des politischen Systems auf<br />

Forderungen und Wünsche der Bürger einzugehen, erscheint als eine brauchbare<br />

Formel, die Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Effektivität und Gerechtigkeit in einem<br />

komplexen Modernisierungsprogramm kombiniert.<br />

Ein effizienter und effektiver Sozialstaat erhält damit eine neue<br />

Legitimationsgrundlage. Gerade der soziale Dienstleistungsstaat muss sich weitgehend<br />

über die Kategorie des öffentlichen Interesses legitimieren, weil seine „Produkte”<br />

meritorische Güter sind. Das Angebot wäre auch häufig marktmäßig steuerbar.<br />

„Allerdings ist zu erwarten, daß die Nachfrage bei ausschließlicher Steuerung über<br />

Marktpreise wesentlich geringer ausfallen würde, insbesondere von Seiten der<br />

einkommensschwächeren Schichten der Bevölkerung“, so Franz-Xaver Kaufmann.<br />

Öffentliche Interventionen lassen sich jedoch nicht nur mit Verteilungsargumenten<br />

rechtfertigen, sondern bedürfen zusätzlicher Begründungen über Annahmen der<br />

gewünschten, gesellschaftsnützlichen Wirkungen. Worüber sich dann die positive<br />

Erfüllung des „öffentlichen Interesses” entscheidet, sind weder reine<br />

betriebswirtschaftliche Effizienzkriterien noch ethische Gesichtspunkte, sondern<br />

„qualitative Momente (...), welche sich auf die wechselseitige Verantwortung der<br />

Beteiligten beziehen. Man kann hier deshalb im Unterschied zu staatlicher und<br />

marktlicher Steuerung von einem Problem der solidarischen Steuerung oder<br />

Koordination sprechen”, so nochmals Kaufmann.<br />

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