VORSTANDspezial - ADG
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Termine/Anmelde-Nr.:<br />
Schloss Montabaur<br />
05.02.2013<br />
(SB113-700)<br />
<strong>ADG</strong>Regional<br />
in Hamburg<br />
26.03.2013 (SB113-706)<br />
<strong>ADG</strong>Regional<br />
in Leipzig<br />
30.04.2013 (SB113-710)<br />
Dozentin:<br />
Colette Sternberg,<br />
prüfungsnahe Beratung<br />
und Coaching<br />
Preis für Mitglieder<br />
der <strong>ADG</strong>/<br />
des Fördervereins:<br />
EUR 525,–<br />
Preis für<br />
Nicht-Mitglieder:<br />
EUR 660,–<br />
VorstandsworKshop: so optIMIeren sIe Ihr<br />
rIsIKoreportIng an den aUfsIchtsrat<br />
Diese Veranstaltung richtet sich an:<br />
Vorstände<br />
Den Aufsichtsrat verständlich und im nötigen Umfang informieren<br />
Die MaRisk verpflichten Sie als Vorstand, Ihren Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich in schriftlicher<br />
Form über die Risikosituation Ihres Hauses zu informieren. Von diesem Risikoreporting verlangt die<br />
Aufsicht, dass es nachvollziehbar und aussagekräftig ist und neben der reinen Darstellung auch eine<br />
Beurteilung der Risikosituation umfasst. Darüber hinaus soll die Geschäftsleitung auf besondere Risiken<br />
für die Geschäftsentwicklung sowie hierzu geplante Maßnahmen eingehen.<br />
Vielfach fällt es aber schwer, diese Anforderung mit Leben zu füllen. Einerseits müssen alle relevanten Informationen<br />
weitergegeben werden, andererseits soll der Bericht aber auch verständlich und übersichtlich<br />
gestaltet sein. Mit dem DGRV „Mindeststandard für ein MaRisk-Risikoreporting“ existiert zwar eine<br />
Vorgabe, allerdings ist diese vielfach deutlich zu umfangreich für ein Reporting an den Aufsichtsrat. So<br />
entstehen Unklarheiten und Nachfragen im Aufsichtsrat. Oft wird viel Zeit darauf verwendet, Positionen<br />
zu besprechen, die für die Risikosituation des Hauses von eher untergeordneter Bedeutung sind. Daher ist<br />
ein separates, auf die Bedürfnisse des Aufsichtsrats zugeschnittenes Reporting sinnvoll.<br />
Hier setzt unsere Veranstaltung an und diskutiert mit Ihnen, wie Sie einen schlanken und nachvollziehbaren<br />
Risikoreport aufbauen können, der trotzdem die Anforderungen von Aufsicht und Prüfung erfüllt.<br />
Ihr Nutzen:<br />
ó Sie diskutieren die Anforderungen an ein angemessenes und schlankes Reporting für Ihren Aufsichtsrat.<br />
Dabei erarbeiten wir ganz gezielt Möglichkeiten, Ihren vorhandenen Risikobericht zu<br />
kürzen, ohne die Aussagen zu verwässern.<br />
ó Ausgehend vom DGRV-Mindeststandard hinterfragen wir kritisch, welche Angaben wirklich notwendig<br />
sind. Dabei betrachten wir auch, welche betriebswirtschaftlichen Ergänzungen, die im DGRV-<br />
Muster nicht berücksichtigt werden, dem Verständnis im Aufsichtsrat zuträglich sind.<br />
ó Gemeinsam mit einer erfahrenen Expertin, die schon zahlreiche Banken bei der Optimierung des vorhandenen<br />
Reportings unterstützt hat, erarbeiten Sie, basierend auf Ihren bestehenden Berichten, wie<br />
Sie zu einem schlanken Aufsichtsratsreport gelangen. Dabei steht auch das Thema „Verständlichkeit<br />
für das Aufsichtsgremium“ auf der Agenda.<br />
ó Sie haben die Möglichkeit, über die Anforderungen sowohl für barwertig als auch für GuV-orientiert<br />
steuernde Banken zu diskutieren, und besprechen zudem sinnvolle Berichtsgrößen und Erklärungen<br />
für den Aufsichtsrat.<br />
ó Durch den so abgeleiteten Reportingaufbau stellen Sie sicher, dass die aufsichtsrechtlichen Anforderungen<br />
erfüllt werden, der Arbeitsaufwand zur Reporterstellung nicht ausufert und der Aufsichtsrat<br />
eine verständliche und angemessene Information erhält.<br />
Inhaltsschwerpunkte:<br />
ó Was machen Sie schon? Bestehende Reportings und Auswertungen als Grundlage eines Aufsichtsratsreports<br />
nutzen<br />
ó Welche Angaben braucht der Aufsichtsrat wirklich?<br />
ó Welche Angaben fordert die Aufsicht?<br />
ó Die aufsichtsrechtlichen Mindestangaben um betriebswirtschaftlich sinnvolle Angaben erweitern,<br />
um das Verständnis im Aufsichtsrat gezielt zu fördern<br />
ó Erarbeitung eines Muster-Reportings an Ihren Aufsichtsrat, basierend auf mitgebrachten bestehenden<br />
Reportings (für barwertige wie auch für GuV-orientiert steuernde Banken)<br />
ó Offene Diskussions- und Fragerunde zum Thema<br />
Hinweis:<br />
Speziell zum Kenntnisaufbau für Aufsichtsräte bieten wir eine separate Veranstaltung „MaRisk-Risikoreporting<br />
für den Aufsichtsrat“ vom 10.01. – 11.01.2013 (SB113-725) an. Außerdem besteht die Möglichkeit,<br />
die Thematik im Rahmen einer Inhouse-Maßnahme – moderiert von der Dozentin – gemeinsam mit<br />
Vorstand und Aufsichtsrat aufzuarbeiten. Gern beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein Angebot.