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Bedienungsanleitung euro-Maus 4 Version 2012 ... - ROPA Fahrzeug

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37<br />

2 Straßenfahrt<br />

Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen und Wegen sind die Rundumkennleuchten<br />

unabhängig von der Tageszeit einzuschalten.<br />

Als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit einer Höchstgeschwindigkeit von max.<br />

20 km/h unterliegt die <strong>euro</strong>-<strong>Maus</strong>4 nicht der Zulassungs- und Kennzeichenpflicht.<br />

An der Maschine ist jedoch an der linken Seite ein Schild zu befestigen, auf dem<br />

unverwischbar und deutlich lesbar folgende Angaben angebracht sind:<br />

– Vor- und Zuname des Besitzers sowie Wohnort und vollständige Anschrift des<br />

Besitzers.<br />

In den Bauartvarianten über 20 km/h Höchstgeschwindigkeit unterliegt die <strong>euro</strong>-<strong>Maus</strong>4<br />

der Zulassungs- und Kennzeichenpflicht. Zudem ist das <strong>Fahrzeug</strong> gegen Schäden<br />

aus der <strong>Fahrzeug</strong>halterhaftpflicht, gemäß den regional geltenden Bestimmungen zu<br />

versichern.<br />

Bei beiden Varianten sind folgende Auflagen stets zu erfüllen:<br />

– Es ist stets dann ein Einweiser einzusetzen, der dem Führer des <strong>Fahrzeug</strong>es<br />

die für das sichere Führen erforderlichen Hinweise gibt, wenn sonst ein sicheres<br />

Führen des <strong>Fahrzeug</strong>es (z.B. an Kreuzungen und Straßeneinmündungen,<br />

beim Zurücksetzen oder bei den herrschenden Witterungsbedingungen) nicht<br />

gewährleistet ist.<br />

– Als Fahrer und Begleitpersonal (Einweiser) sind ausschließlich ortskundige,<br />

erfahrene und zuverlässige Personen einzusetzen.<br />

– Das <strong>Fahrzeug</strong> darf auf öffentlichen Straßen und Wegen nur von Fahrern bewegt<br />

werden, die die erforderliche und gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) besitzen.<br />

Der Fahrer hat neben der gültigen Fahrerlaubnis auch die allgemeine<br />

Betriebserlaubnis der <strong>euro</strong>-<strong>Maus</strong>4 und die vorhandene und gültige<br />

Ausnahmegenehmigung mitzuführen.<br />

– Auf der Plattform vor der Fahrerkabine und in der Fahrerkabine dürfen keine<br />

Personen mitgenommen werden.<br />

– Der <strong>Fahrzeug</strong>halter oder dessen Beauftragter hat jeden Fahrer jeweils vor<br />

Beginn einer Einsatzzeit umfassend über seine besondere Verpflichtung in der<br />

verkehrssicheren Führung des <strong>Fahrzeug</strong>s zu belehren. Die Belehrung ist von den<br />

Fahrern unterschriftlich zu bestätigen. Der <strong>Fahrzeug</strong>halter hat die Bestätigungen<br />

mindestens ein Jahr aufzubewahren.<br />

– Einen Vordruck für diese Belehrung finden Sie in Kapitel 9.<br />

<strong>ROPA</strong> empfiehlt, diesen Vordruck vor dem Ausfüllen zu kopieren.<br />

– Wie bereits erwähnt, kann die regional zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />

zusätzliche oder von den aufgeführten Bestimmungen abweichende Auflagen<br />

festsetzen. Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich von <strong>Fahrzeug</strong>halter<br />

und Fahrer, sich über diese Bestimmungen zu informieren und diese auch<br />

einzuhalten.<br />

– Werden nachträglich Teile oder Funktionen des <strong>Fahrzeug</strong>es verändert, deren<br />

Beschaffenheit beziehungsweise Ablauf vorgeschrieben ist, erlischt die „Allgemeine<br />

Betriebserlaubnis“ und es muss eine neue „Allgemeine Betriebserlaubnis“ auf dem<br />

jeweils landesspezifischen Verwaltungsweg beantragt werden.<br />

Kapitel 2<br />

Straßenfahrt

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