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nachhaltiges Handeln - Sita Deutschland GmbH

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Rechtliche<br />

Rah menbedingungen<br />

und Abfallmarkt<br />

Nachhaltigkeitsbericht 2009<br />

rEcHTLIcHE rAHmENBEDINguNgEN uND ABfALLmArkT<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Der Entsorgungsmarkt in <strong>Deutschland</strong> wird im<br />

Wesentlichen durch das Kreislaufwirtschafts- und<br />

Abfallgesetz (KrW-/AbfG), künftig nur noch Kreislaufwirtschaftsgesetz,<br />

geregelt. Es ist das Leitgesetz für<br />

die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von<br />

Abfällen. Dabei hat die bewusste Stärkung des Vermeidungs-<br />

und Verwertungsgedankens Priorität, um<br />

der Entsorgungsproblematik langfristig mit nachhaltigen<br />

Maßnahmen entgegenzuwirken. Eine gezielte<br />

Abfallvermeidung hat demzufolge Vorrang vor der<br />

Verwertung und Beseitigung des Abfalls. Dass sich<br />

in einer modernen, stark ausdifferenzierten Gesellschaft<br />

Abfälle nicht vollständig vermeiden lassen,<br />

versteht sich jedoch von selbst. Die Herausforderung<br />

liegt darin, in dem anfallenden Abfall wertvolle<br />

Roh- und Brennstoffe zu erkennen und diese aufzubereiten.<br />

Durch die Weiterverwertung und effiziente<br />

Nutzung des Abfalls lassen sich letztlich kostbare<br />

Ressourcen schonen und der Ausstoß schädlicher<br />

Klimagase reduzieren. Diese Grundgedanken finden<br />

sich auch in der europäischen Gesetzgebung wieder<br />

und werden in der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie<br />

noch intensiver betont.<br />

Das KrW-/AbfG wird durch diverse Rechtsverordnungen<br />

ergänzt, unter anderem durch die Technische<br />

Anleitung Siedlungsabfall (TASi), die seit 2005 die<br />

Entsorgung von Haus- und Sperrmüll neu regelt, das<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die Verpackungsverordnung<br />

und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz<br />

(ElektroG).<br />

Ziel einer nachhaltigen Abfallwirtschaft ist es, eine<br />

möglichst hochwertige Verwertung sowie die umweltverträgliche<br />

Beseitigung nicht vermeidbarer<br />

oder nicht verwertbarer Abfälle zu erlangen. So ist<br />

als wichtigster Grundsatz der TASi das Ablagern unvorbehandelter<br />

Abfälle in <strong>Deutschland</strong> seit dem 1.<br />

Juni 2005 verboten.<br />

Die am 1. März 2001 in Kraft getretene Abfallablagerungsverordnung<br />

(AbfAblV) fordert: Vor der<br />

Deponierung muss die chemisch-biologische Reaktionsfähigkeit<br />

der Abfälle durch Vorbehandlung weitestgehend<br />

reduziert werden. Die Ablagerung von<br />

nicht vorbehandelten Abfällen auf Deponien ist nicht<br />

mehr zulässig. Haus- und Sperrmüll, der sich nicht<br />

wieder aufbereiten lässt, sowie die meisten Gewerbeabfälle<br />

müssen deshalb thermisch oder mechanisch-biologisch<br />

vorbehandelt werden, bevor sie<br />

abgelagert werden können.<br />

Der Abfallmarkt<br />

Basierend auf dieser Gesetzgebung hat die<br />

private Entsorgungswirtschaft einen entscheidenden<br />

Anteil daran, dass sich <strong>Deutschland</strong> mit dem<br />

inoffiziellen Titel eines Recycling-Weltmeisters<br />

schmücken darf: 88 Prozent des anfallenden Papiers,<br />

87 Prozent des Glases, 72 Prozent des Metalls und<br />

67 Prozent der Kunststoffe werden in <strong>Deutschland</strong><br />

heute wiederverwertet.<br />

In zahlreichen Sortier- und Verwertungsanlagen werden<br />

bundesweit Abfälle sortiert, aufbereitet und als<br />

qualitativ hochwertige Sekundärrohstoffe wieder in<br />

den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Innovationen<br />

und Investitionen in modernste Recyclingtech

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