nachhaltiges Handeln - Sita Deutschland GmbH
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Rechtliche<br />
Rah menbedingungen<br />
und Abfallmarkt<br />
Nachhaltigkeitsbericht 2009<br />
rEcHTLIcHE rAHmENBEDINguNgEN uND ABfALLmArkT<br />
Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Der Entsorgungsmarkt in <strong>Deutschland</strong> wird im<br />
Wesentlichen durch das Kreislaufwirtschafts- und<br />
Abfallgesetz (KrW-/AbfG), künftig nur noch Kreislaufwirtschaftsgesetz,<br />
geregelt. Es ist das Leitgesetz für<br />
die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von<br />
Abfällen. Dabei hat die bewusste Stärkung des Vermeidungs-<br />
und Verwertungsgedankens Priorität, um<br />
der Entsorgungsproblematik langfristig mit nachhaltigen<br />
Maßnahmen entgegenzuwirken. Eine gezielte<br />
Abfallvermeidung hat demzufolge Vorrang vor der<br />
Verwertung und Beseitigung des Abfalls. Dass sich<br />
in einer modernen, stark ausdifferenzierten Gesellschaft<br />
Abfälle nicht vollständig vermeiden lassen,<br />
versteht sich jedoch von selbst. Die Herausforderung<br />
liegt darin, in dem anfallenden Abfall wertvolle<br />
Roh- und Brennstoffe zu erkennen und diese aufzubereiten.<br />
Durch die Weiterverwertung und effiziente<br />
Nutzung des Abfalls lassen sich letztlich kostbare<br />
Ressourcen schonen und der Ausstoß schädlicher<br />
Klimagase reduzieren. Diese Grundgedanken finden<br />
sich auch in der europäischen Gesetzgebung wieder<br />
und werden in der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie<br />
noch intensiver betont.<br />
Das KrW-/AbfG wird durch diverse Rechtsverordnungen<br />
ergänzt, unter anderem durch die Technische<br />
Anleitung Siedlungsabfall (TASi), die seit 2005 die<br />
Entsorgung von Haus- und Sperrmüll neu regelt, das<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die Verpackungsverordnung<br />
und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz<br />
(ElektroG).<br />
Ziel einer nachhaltigen Abfallwirtschaft ist es, eine<br />
möglichst hochwertige Verwertung sowie die umweltverträgliche<br />
Beseitigung nicht vermeidbarer<br />
oder nicht verwertbarer Abfälle zu erlangen. So ist<br />
als wichtigster Grundsatz der TASi das Ablagern unvorbehandelter<br />
Abfälle in <strong>Deutschland</strong> seit dem 1.<br />
Juni 2005 verboten.<br />
Die am 1. März 2001 in Kraft getretene Abfallablagerungsverordnung<br />
(AbfAblV) fordert: Vor der<br />
Deponierung muss die chemisch-biologische Reaktionsfähigkeit<br />
der Abfälle durch Vorbehandlung weitestgehend<br />
reduziert werden. Die Ablagerung von<br />
nicht vorbehandelten Abfällen auf Deponien ist nicht<br />
mehr zulässig. Haus- und Sperrmüll, der sich nicht<br />
wieder aufbereiten lässt, sowie die meisten Gewerbeabfälle<br />
müssen deshalb thermisch oder mechanisch-biologisch<br />
vorbehandelt werden, bevor sie<br />
abgelagert werden können.<br />
Der Abfallmarkt<br />
Basierend auf dieser Gesetzgebung hat die<br />
private Entsorgungswirtschaft einen entscheidenden<br />
Anteil daran, dass sich <strong>Deutschland</strong> mit dem<br />
inoffiziellen Titel eines Recycling-Weltmeisters<br />
schmücken darf: 88 Prozent des anfallenden Papiers,<br />
87 Prozent des Glases, 72 Prozent des Metalls und<br />
67 Prozent der Kunststoffe werden in <strong>Deutschland</strong><br />
heute wiederverwertet.<br />
In zahlreichen Sortier- und Verwertungsanlagen werden<br />
bundesweit Abfälle sortiert, aufbereitet und als<br />
qualitativ hochwertige Sekundärrohstoffe wieder in<br />
den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Innovationen<br />
und Investitionen in modernste Recyclingtech