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Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation

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Voraussetzung für die Teilnahme am ambulanten <strong>Rehabilitation</strong>sverfahren ist eine<br />

über die Reha-Fähigkeit hinausgehende ausreichende Belastbarkeit und Mobilität<br />

der Patienten. Sie müssen die Einrichtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln in einer<br />

angemessenen Fahrtzeit erreichen können.<br />

Gegen die Durchführung der <strong>Rehabilitation</strong> im ambulanten Setting sprechen die<br />

Notwendigkeit von ständiger ärztlicher und pflegerischer Betreuung sowie eine ausgeprägte<br />

Multimorbidität, die von einer nicht-stationären <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung<br />

nicht abgedeckt werden kann. Darüber hinaus kann das Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung<br />

sowie von schweren psychosomatischen und psychischen Erkrankungen<br />

eine ambulante <strong>Rehabilitation</strong> auch in einer anderen Indikation ausschließen.<br />

Die stationäre <strong>Rehabilitation</strong> bietet durch die Möglichkeit zur wohnortfernen Unterbringung<br />

außerhalb der gewohnten Umgebung bessere Erfolgschancen bei einem<br />

Teil der Patienten mit gravierenden psychosozialen Belastungen. Darüber hinaus<br />

sind manche der überregionalen stationären Einrichtungen besonders spezialisiert in<br />

der Behandlung seltener Krankheiten (z. B. Mukoviszidose), bei denen die geringen<br />

Fallzahlen keine flächendeckenden regionalen Reha-Versorgungsstrukturen mit<br />

indikationsspezifischer Ausrichtung ermöglichen.<br />

Die für den Einzelnen am besten geeignete Form der <strong>Rehabilitation</strong> (ambulant oder<br />

stationär) hängt u. a. von der <strong>medizinische</strong>n Ausgangssituation, den persönlichen<br />

Lebensbedingungen und vom konkret vorhandenen Angebot ab. Über sie kann nur<br />

im Einzelfall entschieden werden. Dabei sind die berechtigten Wünsche der<br />

Leistungsberechtigten zu beachten (vgl. § 9 SGB IX).<br />

Unabhängig von der Behandlungsform haben Effektivität und Wirtschaftlichkeit<br />

der <strong>Rehabilitation</strong>sleistung im Vordergrund zu stehen. Es ist daher stets zu klären,<br />

wann ambulante oder stationäre Leistungsangebote für den speziellen – an der<br />

Erwerbsfähigkeit des bzw. der Versicherten ausgerichteten – <strong>Rehabilitation</strong>sauftrag<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung medizinisch und wirtschaftlich sinnvoll sind.<br />

Die Anforderungen an die <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen, die unabhängig von der<br />

<strong>Rehabilitation</strong>sform gelten, sind in Abschnitt 5.1 differenziert dargestellt. Speziell für<br />

die ambulante <strong>Rehabilitation</strong> sind die Anforderungen in den Rahmenempfehlungen<br />

der Bundesarbeitsgemeinschaft für <strong>Rehabilitation</strong> beschrieben 11 .<br />

3.1.2 Regionale Versorgung<br />

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung erbringen Leistungen zur <strong>medizinische</strong>n<br />

<strong>Rehabilitation</strong> sowohl in eigenen <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen als auch in<br />

Vertragseinrichtungen mit jeweils differenzierten Leistungsprofilen. Mehr als<br />

die Hälfte der durchgeführten stationären <strong>Rehabilitation</strong>sleistungen werden mit<br />

regionalem Bezug erbracht, d. h. in Kliniken, die sich in dem Bundesland befinden,<br />

in dem die bzw. der Versicherte den Wohnsitz hat. Noch deutlicher ist dieser<br />

Bezug bei einer gesonderten Betrachtung der Anschlussheilbehandlungen bzw.<br />

Anschlussrehabilitationen (AHB/AR): Hier werden mehr als drei Viertel der <strong>Rehabilitation</strong>sleistungen<br />

im Bundesland des Wohnorts durchgeführt.<br />

Für eine regionale Durchführung der <strong>Rehabilitation</strong> (unabhängig vom stationären<br />

oder ambulanten Setting) sprechen neben dem engen Bezug zur Akutbehandlung bei<br />

schweren Krankheiten weitere Gründe: Die Behandlung bestimmter Erkrankungen<br />

und deren Folgen kann längere Behandlungszeiten bzw. wechselnde Behandlungsformen<br />

erfordern. Eine regionale Durchführung ist auch dann von Vorteil, wenn in<br />

die Behandlung Angehörige oder weitere Personen aus dem gewohnten sozialen<br />

Umfeld einbezogen werden. Regional eingebundene <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen<br />

bieten zudem gute Voraussetzungen für eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit<br />

niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen, betriebsärztlichen Diensten, Krankenhäusern<br />

oder anderen wohnortnahen Einrichtungen (z. B. für die Nachsorge).<br />

11 Bundesarbeitsgemeinschaft für <strong>Rehabilitation</strong> BAR (2000 und 200 ): Rahmenempfehlungen zur ambulanten <strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong>.<br />

Frankfurt am Main.<br />

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