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Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation

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5.5.8.2 Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie<br />

Bei neurologischen Erkrankungen sind häufig Sprach- und Sprechstörungen vorhanden,<br />

die einer gezielten logopädischen Behandlung bedürfen. Art und Aufwand<br />

der Therapie hängen von der Schwere der Störung ab. Während bei bestimmten<br />

Stimmstörungen eine kurzzeitige Beratung ausreichen kann und bei Dysarthrien ggf.<br />

nur wenige Therapiesitzungen zum Einüben veränderter Sprechtechniken erforderlich<br />

sind, kann – etwa bei Aphasien – eine intensive und länger dauernde Einzeltherapie<br />

mit psychotherapeutischen Elementen erforderlich sein. Zweckmäßig ist nicht selten<br />

eine Ergänzung von Einzeltherapie durch Gruppensitzungen.<br />

5.5.8.3 Hilfsmittelversorgung und Hilfsmittelgebrauch<br />

In bestimmten Indikationsbereichen werden einige Rehabilitanden kurz vor Beginn oder<br />

während der <strong>Rehabilitation</strong> mit Hilfsmitteln (Prothesen, Gehstützen u. a.) versorgt. In<br />

der <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung können die Rehabilitanden durch entsprechendes Fachpersonal<br />

in den Umgang mit und in die Pflege von Hilfsmitteln eingewiesen werden.<br />

Bei Anpassungs- und Anfangsschwierigkeiten steht ihnen fachkundige Hilfe zur Seite.<br />

Hier kann auch eine Überprüfung, Änderung und ggf. Neuverordnung von Hilfsmitteln<br />

vorgenommen werden, wenn dies erforderlich ist. Dabei wird zwischen Hilfsmitteln<br />

unterschieden, die ausschließlich für die <strong>Rehabilitation</strong> erforderlich sind und solchen,<br />

die auf Dauer für die Behebung einer Aktivitätsstörung gebraucht werden.<br />

5.5.9 Soziale und arbeitsbezogene Beratung<br />

Soziale und arbeitsbezogene Beratung bezieht sich auf die soziale und berufliche<br />

Zukunft der Rehabilitanden. Sie unterstützt ihn bei seinem Weg in eine veränderte<br />

Normalität hinsichtlich seines Gesundheitsverhaltens und der bei Bedarf erforderlichen<br />

Anpassungen an die verbliebene Leistungsfähigkeit.<br />

Besondere Bereiche der Beratung und Unterstützung können sein:<br />

9<br />

> berufliche Wiedereingliederung (z. B. stufenweise Wiedereingliederung,<br />

innerbetriebliche Umsetzung oder Adaptation, Kontakt mit Betrieb),<br />

> Probleme der wirtschaftlichen Sicherung, sozial- und finanzrechtliche<br />

Fragen,<br />

> Vorbereitung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />

> Information über weiterführende <strong>Rehabilitation</strong>sleistungen,<br />

> Nachsorge,<br />

> Probleme im häuslichen Bereich (z. B. Haushaltshilfe, häusliche<br />

Krankenpflege).<br />

Die soziale Beratung wird insbesondere von Sozialarbeitern, Sozialpädagogen und<br />

Reha-Fachberatern durchgeführt, die zur <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung selbst oder<br />

zum zuständigen Leistungsträger gehören. Je nach speziellem Inhalt der Angebote<br />

wirken dabei auch Ärzte, Psychologen, Ergotherapeuten, Ernährungsberater u. a.<br />

mit. Die soziale und berufsbezogene Beratung ist eng mit Diagnostik und Therapie<br />

berufsbezogener Probleme verknüpft. Bei der <strong>Rehabilitation</strong> von Migranten wäre<br />

es wünschenswert, dass die Reha-Fachberatung entsprechende Sprachkenntnisse<br />

mitbringt.<br />

5.5.10 Arbeitsbezogene Maßnahmen<br />

Eine gelungene Wiedereingliederung in das Erwerbsleben setzt ein nahtloses<br />

und rasches Ineinandergreifen aller notwendigen <strong>medizinische</strong>n und beruflichen<br />

Maßnahmen voraus. Die <strong>medizinische</strong> <strong>Rehabilitation</strong> ist ein wichtiger und geeigneter<br />

Behandlungszeitraum, in dem berufliche Problemlagen erkannt und diagnostiziert,<br />

berufsorientierte Therapien durchgeführt sowie ggf. erforderliche Leistungen zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben eingeleitet werden können. Angestrebt wird eine stärkere<br />

Ausrichtung der <strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong> auf das Ziel der beruflichen<br />

(Re-)Integration.

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