Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation
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5.5.8.2 Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie<br />
Bei neurologischen Erkrankungen sind häufig Sprach- und Sprechstörungen vorhanden,<br />
die einer gezielten logopädischen Behandlung bedürfen. Art und Aufwand<br />
der Therapie hängen von der Schwere der Störung ab. Während bei bestimmten<br />
Stimmstörungen eine kurzzeitige Beratung ausreichen kann und bei Dysarthrien ggf.<br />
nur wenige Therapiesitzungen zum Einüben veränderter Sprechtechniken erforderlich<br />
sind, kann – etwa bei Aphasien – eine intensive und länger dauernde Einzeltherapie<br />
mit psychotherapeutischen Elementen erforderlich sein. Zweckmäßig ist nicht selten<br />
eine Ergänzung von Einzeltherapie durch Gruppensitzungen.<br />
5.5.8.3 Hilfsmittelversorgung und Hilfsmittelgebrauch<br />
In bestimmten Indikationsbereichen werden einige Rehabilitanden kurz vor Beginn oder<br />
während der <strong>Rehabilitation</strong> mit Hilfsmitteln (Prothesen, Gehstützen u. a.) versorgt. In<br />
der <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung können die Rehabilitanden durch entsprechendes Fachpersonal<br />
in den Umgang mit und in die Pflege von Hilfsmitteln eingewiesen werden.<br />
Bei Anpassungs- und Anfangsschwierigkeiten steht ihnen fachkundige Hilfe zur Seite.<br />
Hier kann auch eine Überprüfung, Änderung und ggf. Neuverordnung von Hilfsmitteln<br />
vorgenommen werden, wenn dies erforderlich ist. Dabei wird zwischen Hilfsmitteln<br />
unterschieden, die ausschließlich für die <strong>Rehabilitation</strong> erforderlich sind und solchen,<br />
die auf Dauer für die Behebung einer Aktivitätsstörung gebraucht werden.<br />
5.5.9 Soziale und arbeitsbezogene Beratung<br />
Soziale und arbeitsbezogene Beratung bezieht sich auf die soziale und berufliche<br />
Zukunft der Rehabilitanden. Sie unterstützt ihn bei seinem Weg in eine veränderte<br />
Normalität hinsichtlich seines Gesundheitsverhaltens und der bei Bedarf erforderlichen<br />
Anpassungen an die verbliebene Leistungsfähigkeit.<br />
Besondere Bereiche der Beratung und Unterstützung können sein:<br />
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> berufliche Wiedereingliederung (z. B. stufenweise Wiedereingliederung,<br />
innerbetriebliche Umsetzung oder Adaptation, Kontakt mit Betrieb),<br />
> Probleme der wirtschaftlichen Sicherung, sozial- und finanzrechtliche<br />
Fragen,<br />
> Vorbereitung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />
> Information über weiterführende <strong>Rehabilitation</strong>sleistungen,<br />
> Nachsorge,<br />
> Probleme im häuslichen Bereich (z. B. Haushaltshilfe, häusliche<br />
Krankenpflege).<br />
Die soziale Beratung wird insbesondere von Sozialarbeitern, Sozialpädagogen und<br />
Reha-Fachberatern durchgeführt, die zur <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung selbst oder<br />
zum zuständigen Leistungsträger gehören. Je nach speziellem Inhalt der Angebote<br />
wirken dabei auch Ärzte, Psychologen, Ergotherapeuten, Ernährungsberater u. a.<br />
mit. Die soziale und berufsbezogene Beratung ist eng mit Diagnostik und Therapie<br />
berufsbezogener Probleme verknüpft. Bei der <strong>Rehabilitation</strong> von Migranten wäre<br />
es wünschenswert, dass die Reha-Fachberatung entsprechende Sprachkenntnisse<br />
mitbringt.<br />
5.5.10 Arbeitsbezogene Maßnahmen<br />
Eine gelungene Wiedereingliederung in das Erwerbsleben setzt ein nahtloses<br />
und rasches Ineinandergreifen aller notwendigen <strong>medizinische</strong>n und beruflichen<br />
Maßnahmen voraus. Die <strong>medizinische</strong> <strong>Rehabilitation</strong> ist ein wichtiger und geeigneter<br />
Behandlungszeitraum, in dem berufliche Problemlagen erkannt und diagnostiziert,<br />
berufsorientierte Therapien durchgeführt sowie ggf. erforderliche Leistungen zur<br />
Teilhabe am Arbeitsleben eingeleitet werden können. Angestrebt wird eine stärkere<br />
Ausrichtung der <strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong> auf das Ziel der beruflichen<br />
(Re-)Integration.