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Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation

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Menschen mit Migrationshintergrund ist es wichtig, differierende Gesundheits- und<br />

Krankheitskonzepte zu erkennen, um die eigentliche Kernsymptomatik erfassen und<br />

daraus die diagnostisch und therapeutisch richtigen individuellen Schritte ableiten zu<br />

können.<br />

Der Erfolg der <strong>Rehabilitation</strong> hängt nicht nur von den einzelnen Behandlungselementen<br />

ab, sondern auch von den Erfahrungen, die in der <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung<br />

gesammelt werden. Dazu gehören die Kommunikationsstrukturen bzw. -formen<br />

sowie die sonstigen Rahmenbedingungen in einer <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung. Wichtig<br />

ist daher, dass das Gesamtkonzept einer <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung sowohl von der<br />

Leitung als auch vom gesamten therapeutischen Team aktiv vertreten und unterstützt<br />

wird.<br />

5.1.3 Architektonische Gestaltung der Einrichtungen und Barrierefreiheit<br />

Die <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung selbst hat während eines ambulanten oder stationären<br />

Aufenthaltes einen wesentlichen Einfluss auf Erleben und Befinden der Rehabilitanden.<br />

Die inhaltlichen Konzepte, die die <strong>medizinische</strong> <strong>Rehabilitation</strong> leiten, sollten<br />

daher in der Einrichtung sichtbar und erfahrbar werden.<br />

Kommunikations- und Zugangsfreiheit der <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung<br />

Die <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung selbst sowie die Therapie- und Freizeitangebote müssen<br />

für alle Rehabilitanden (also auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen)<br />

gut erreichbar sein. Darüber hinaus ist eine Rollstuhl- und behindertengerechte<br />

Ausstattung der Zimmer bei Bedarf unerlässlich. Als konkrete Verpflichtung hierzu<br />

hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB IX u. a. die Kommunikations- und<br />

Zugangsfreiheit der <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen (Barrierefreiheit) 22 festgeschrieben.<br />

Gemeint sind hier in erster Linie barrierefreie Zugänge für mobilitätsbeeinträchtigte<br />

Personen (z. B. Rollstuhlfahrer), die Verwendung von Kommunikationshilfsmitteln und<br />

Orientierungshilfen für Menschen mit Seh-, Hör- und Sprachbehinderungen sowie die<br />

Verständlichkeit von Informationen (Broschüren, Internet etc.).<br />

Gestaltung der privaten und öffentlichen Bereiche<br />

Verglichen mit dem Lebensalltag zu Hause sind in einer <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung<br />

Einschränkungen unvermeidlich. Aber auch bei der ambulanten <strong>Rehabilitation</strong><br />

sind einige architektonische Gestaltungsmerkmale zu berücksichtigen, wie z. B. die<br />

Bereitstellung von Umkleideräumen, Schließfächern und Duschräumen sowie die<br />

Schaffung von Ruhebereichen.<br />

Zur Förderung der Kommunikation der Rehabilitanden untereinander sollten Räumlichkeiten<br />

bzw. Bereiche geschaffen werden, in denen sich Gespräche zwanglos<br />

entwickeln können.<br />

Um die Orientierung in der Einrichtung zu erleichtern, wird empfohlen, eine Strukturierung<br />

der Bereiche zu wählen, die soweit wie möglich selbsterklärend (Piktogramme)<br />

und zudem eindeutig und gut lesbar beschildert ist. Dabei können Farben<br />

eine schnelle Orientierung wesentlich vereinfachen und unterstützen. Darüber hinaus<br />

sind für Menschen mit Migrationshintergrund Orientierungshilfen in ihren Sprachen<br />

sinnvoll.<br />

Neben der räumlichen Gestaltung der privaten und öffentlichen Bereiche sind auch<br />

die Transparenz der Angebotsstruktur und das unkomplizierte Auffinden von Ansprechpartnern<br />

von großer Bedeutung. Eine Einrichtung, die strukturell so angelegt<br />

ist, dass sie ein weitest mögliches Maß an Selbstbestimmung fördert, unterstützt auf<br />

diese Weise ein wesentliches Ziel der <strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong>: Die Förderung der<br />

eigenen Kompetenzen und die Unterstützung von selbstverantwortlichem Handeln.<br />

Die Größe und die Gestaltung der Gemeinschafts- und Gruppenräume ebenso wie die<br />

22 Für die Barrierefreiheit kann die Definition aus § Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) herangezogen werden. Diese<br />

Für die Barrierefreiheit kann die Definition aus § Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) herangezogen werden. Diese<br />

Norm lautet: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung,<br />

akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche,<br />

wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe<br />

zugänglich und nutzbar sind.“<br />

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