Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation
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Menschen mit Migrationshintergrund ist es wichtig, differierende Gesundheits- und<br />
Krankheitskonzepte zu erkennen, um die eigentliche Kernsymptomatik erfassen und<br />
daraus die diagnostisch und therapeutisch richtigen individuellen Schritte ableiten zu<br />
können.<br />
Der Erfolg der <strong>Rehabilitation</strong> hängt nicht nur von den einzelnen Behandlungselementen<br />
ab, sondern auch von den Erfahrungen, die in der <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung<br />
gesammelt werden. Dazu gehören die Kommunikationsstrukturen bzw. -formen<br />
sowie die sonstigen Rahmenbedingungen in einer <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung. Wichtig<br />
ist daher, dass das Gesamtkonzept einer <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung sowohl von der<br />
Leitung als auch vom gesamten therapeutischen Team aktiv vertreten und unterstützt<br />
wird.<br />
5.1.3 Architektonische Gestaltung der Einrichtungen und Barrierefreiheit<br />
Die <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung selbst hat während eines ambulanten oder stationären<br />
Aufenthaltes einen wesentlichen Einfluss auf Erleben und Befinden der Rehabilitanden.<br />
Die inhaltlichen Konzepte, die die <strong>medizinische</strong> <strong>Rehabilitation</strong> leiten, sollten<br />
daher in der Einrichtung sichtbar und erfahrbar werden.<br />
Kommunikations- und Zugangsfreiheit der <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung<br />
Die <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung selbst sowie die Therapie- und Freizeitangebote müssen<br />
für alle Rehabilitanden (also auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen)<br />
gut erreichbar sein. Darüber hinaus ist eine Rollstuhl- und behindertengerechte<br />
Ausstattung der Zimmer bei Bedarf unerlässlich. Als konkrete Verpflichtung hierzu<br />
hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB IX u. a. die Kommunikations- und<br />
Zugangsfreiheit der <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen (Barrierefreiheit) 22 festgeschrieben.<br />
Gemeint sind hier in erster Linie barrierefreie Zugänge für mobilitätsbeeinträchtigte<br />
Personen (z. B. Rollstuhlfahrer), die Verwendung von Kommunikationshilfsmitteln und<br />
Orientierungshilfen für Menschen mit Seh-, Hör- und Sprachbehinderungen sowie die<br />
Verständlichkeit von Informationen (Broschüren, Internet etc.).<br />
Gestaltung der privaten und öffentlichen Bereiche<br />
Verglichen mit dem Lebensalltag zu Hause sind in einer <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung<br />
Einschränkungen unvermeidlich. Aber auch bei der ambulanten <strong>Rehabilitation</strong><br />
sind einige architektonische Gestaltungsmerkmale zu berücksichtigen, wie z. B. die<br />
Bereitstellung von Umkleideräumen, Schließfächern und Duschräumen sowie die<br />
Schaffung von Ruhebereichen.<br />
Zur Förderung der Kommunikation der Rehabilitanden untereinander sollten Räumlichkeiten<br />
bzw. Bereiche geschaffen werden, in denen sich Gespräche zwanglos<br />
entwickeln können.<br />
Um die Orientierung in der Einrichtung zu erleichtern, wird empfohlen, eine Strukturierung<br />
der Bereiche zu wählen, die soweit wie möglich selbsterklärend (Piktogramme)<br />
und zudem eindeutig und gut lesbar beschildert ist. Dabei können Farben<br />
eine schnelle Orientierung wesentlich vereinfachen und unterstützen. Darüber hinaus<br />
sind für Menschen mit Migrationshintergrund Orientierungshilfen in ihren Sprachen<br />
sinnvoll.<br />
Neben der räumlichen Gestaltung der privaten und öffentlichen Bereiche sind auch<br />
die Transparenz der Angebotsstruktur und das unkomplizierte Auffinden von Ansprechpartnern<br />
von großer Bedeutung. Eine Einrichtung, die strukturell so angelegt<br />
ist, dass sie ein weitest mögliches Maß an Selbstbestimmung fördert, unterstützt auf<br />
diese Weise ein wesentliches Ziel der <strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong>: Die Förderung der<br />
eigenen Kompetenzen und die Unterstützung von selbstverantwortlichem Handeln.<br />
Die Größe und die Gestaltung der Gemeinschafts- und Gruppenräume ebenso wie die<br />
22 Für die Barrierefreiheit kann die Definition aus § Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) herangezogen werden. Diese<br />
Für die Barrierefreiheit kann die Definition aus § Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) herangezogen werden. Diese<br />
Norm lautet: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung,<br />
akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche,<br />
wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe<br />
zugänglich und nutzbar sind.“<br />
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