Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation
Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation
Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation
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Hinweise auf angebotene Therapien und Schulungen sowie die Beschreibung<br />
spezieller Therapieverfahren sollten für Menschen mit Migrationshintergrund in<br />
ihrer jeweiligen Muttersprache zur Verfügung stehen. Aber auch die Schulungen<br />
und Therapien selbst sind bei bestimmten Indikationen sprachlich auf diese Rehabilitandengruppe<br />
abzustimmen.<br />
5.6 Therapiekontrolle<br />
Eine spezielle Verlaufskontrolle und die Abschlussuntersuchung dienen dazu, den<br />
Therapieverlauf und die Ergebnisse der <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung zu dokumentieren<br />
und zu bewerten (vgl. Abschnitt 8.2).<br />
Zwischenuntersuchungen oder Visiten sind nicht nur eine Form der Therapiekontrolle,<br />
sondern verfolgen auch therapeutische Zwecke. Dazu gehören die Absprache über<br />
die <strong>Rehabilitation</strong>s- und Therapieziele, den individuellen Therapieplan sowie die<br />
Information über den bisherigen Therapieverlauf. Hier (und in weiteren Gesprächen<br />
zwischen Arzt bzw. Ärztin und Rehabilitand) werden wichtige Impulse zur aktiven<br />
Mitarbeit sowie Informationen über die Krankheit gegeben. Gemeinsam von Mitgliedern<br />
verschiedener Berufsgruppen durchgeführte (Zwischen-)Untersuchungen<br />
können darüber hinaus den Rehabilitanden deutlich machen, dass in der <strong>Rehabilitation</strong><br />
alle Aspekte ihrer Erkrankung wichtig sind und beachtet werden.<br />
Neben den regelmäßig stattfindenden Zwischenuntersuchungen sollten bei Bedarf<br />
auch weitere Gespräche zwischen Ärzten (bzw. Therapeuten) und Rehabilitanden<br />
– beispielsweise in Form von offenen Sprechstunden – angeboten werden. Sie stellen<br />
eine wichtige Vertiefung und Ergänzung der durchgeführten Schulungen und<br />
Therapien dar und sind eine notwendige Grundlage für weiterführende Maßnahmen.<br />
Die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche mit Ärzten sowie mit Psychologen und<br />
Sozialarbeitern sind zu dokumentieren.<br />
5.7 Entlassungsbericht 34<br />
Die Beurteilung der Qualität rehabilitativer Arbeit setzt eine angemessene Basis- und<br />
Leistungsdokumentation voraus. Nach Beendigung bzw. Abschluss der <strong>medizinische</strong>n<br />
<strong>Rehabilitation</strong> erhalten daher - unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und des<br />
Datenschutzes - die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und der zuständige Rentenversicherungsträger<br />
sowie ggf. der zuständige <strong>medizinische</strong> Dienst der Krankenkassen<br />
einen Entlassungsbericht. Darin werden alle notwendigen Informationen über die<br />
abgeschlossene <strong>Rehabilitation</strong> dokumentiert:<br />
1<br />
> <strong>Rehabilitation</strong>sverlauf unter Angabe der durchgeführten Therapien,<br />
> Ergebnisse der abschließenden Leistungsdiagnostik und der sozial-<br />
<strong>medizinische</strong>n Beurteilung; diese umfassen z. B. die Stellungnahme,<br />
> zur Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben unter Bezugnahme auf den<br />
beruflichen Kontext, bezogen auf den bisherigen Arbeitplatz bzw.<br />
den allgemeinen Arbeitsmarkt,<br />
> zur Leistungsfähigkeit im Alltag bezogen auf die Selbständigkeit<br />
bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, insbesondere zur<br />
psycho-sozialen Situation und/oder<br />
> zur Frage der Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit,<br />
> zur Krankheitsverarbeitung, zum Lebensstil einschließlich Risiko-<br />
faktorenkonstellation und Motivation zur Lebensstiländerung,<br />
> Empfehlungen für weiterführende Leistungen zur Sicherung des<br />
<strong>Rehabilitation</strong>serfolges (z. B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />
stufenweise Wiedereingliederung, <strong>Rehabilitation</strong>ssport oder Funktions-<br />
training, Nachsorge),<br />
> Empfehlungen zur Wiedereingliederung in das soziale Umfeld bzw. zur<br />
psychosozialen Betreuung.<br />
Deutsche Rentenversicherung (2007): Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht. Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der<br />
Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht. Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der<br />
<strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung (im Druck). Siehe im Internet unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de<br />
(Zielgruppe: Reha-EinrichtungenEDV-Verfahren und DokumentationshilfenErstellung der Entlassungsberichte).