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Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation

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Hinweise auf angebotene Therapien und Schulungen sowie die Beschreibung<br />

spezieller Therapieverfahren sollten für Menschen mit Migrationshintergrund in<br />

ihrer jeweiligen Muttersprache zur Verfügung stehen. Aber auch die Schulungen<br />

und Therapien selbst sind bei bestimmten Indikationen sprachlich auf diese Rehabilitandengruppe<br />

abzustimmen.<br />

5.6 Therapiekontrolle<br />

Eine spezielle Verlaufskontrolle und die Abschlussuntersuchung dienen dazu, den<br />

Therapieverlauf und die Ergebnisse der <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung zu dokumentieren<br />

und zu bewerten (vgl. Abschnitt 8.2).<br />

Zwischenuntersuchungen oder Visiten sind nicht nur eine Form der Therapiekontrolle,<br />

sondern verfolgen auch therapeutische Zwecke. Dazu gehören die Absprache über<br />

die <strong>Rehabilitation</strong>s- und Therapieziele, den individuellen Therapieplan sowie die<br />

Information über den bisherigen Therapieverlauf. Hier (und in weiteren Gesprächen<br />

zwischen Arzt bzw. Ärztin und Rehabilitand) werden wichtige Impulse zur aktiven<br />

Mitarbeit sowie Informationen über die Krankheit gegeben. Gemeinsam von Mitgliedern<br />

verschiedener Berufsgruppen durchgeführte (Zwischen-)Untersuchungen<br />

können darüber hinaus den Rehabilitanden deutlich machen, dass in der <strong>Rehabilitation</strong><br />

alle Aspekte ihrer Erkrankung wichtig sind und beachtet werden.<br />

Neben den regelmäßig stattfindenden Zwischenuntersuchungen sollten bei Bedarf<br />

auch weitere Gespräche zwischen Ärzten (bzw. Therapeuten) und Rehabilitanden<br />

– beispielsweise in Form von offenen Sprechstunden – angeboten werden. Sie stellen<br />

eine wichtige Vertiefung und Ergänzung der durchgeführten Schulungen und<br />

Therapien dar und sind eine notwendige Grundlage für weiterführende Maßnahmen.<br />

Die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche mit Ärzten sowie mit Psychologen und<br />

Sozialarbeitern sind zu dokumentieren.<br />

5.7 Entlassungsbericht 34<br />

Die Beurteilung der Qualität rehabilitativer Arbeit setzt eine angemessene Basis- und<br />

Leistungsdokumentation voraus. Nach Beendigung bzw. Abschluss der <strong>medizinische</strong>n<br />

<strong>Rehabilitation</strong> erhalten daher - unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und des<br />

Datenschutzes - die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und der zuständige Rentenversicherungsträger<br />

sowie ggf. der zuständige <strong>medizinische</strong> Dienst der Krankenkassen<br />

einen Entlassungsbericht. Darin werden alle notwendigen Informationen über die<br />

abgeschlossene <strong>Rehabilitation</strong> dokumentiert:<br />

1<br />

> <strong>Rehabilitation</strong>sverlauf unter Angabe der durchgeführten Therapien,<br />

> Ergebnisse der abschließenden Leistungsdiagnostik und der sozial-<br />

<strong>medizinische</strong>n Beurteilung; diese umfassen z. B. die Stellungnahme,<br />

> zur Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben unter Bezugnahme auf den<br />

beruflichen Kontext, bezogen auf den bisherigen Arbeitplatz bzw.<br />

den allgemeinen Arbeitsmarkt,<br />

> zur Leistungsfähigkeit im Alltag bezogen auf die Selbständigkeit<br />

bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, insbesondere zur<br />

psycho-sozialen Situation und/oder<br />

> zur Frage der Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit,<br />

> zur Krankheitsverarbeitung, zum Lebensstil einschließlich Risiko-<br />

faktorenkonstellation und Motivation zur Lebensstiländerung,<br />

> Empfehlungen für weiterführende Leistungen zur Sicherung des<br />

<strong>Rehabilitation</strong>serfolges (z. B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />

stufenweise Wiedereingliederung, <strong>Rehabilitation</strong>ssport oder Funktions-<br />

training, Nachsorge),<br />

> Empfehlungen zur Wiedereingliederung in das soziale Umfeld bzw. zur<br />

psychosozialen Betreuung.<br />

Deutsche Rentenversicherung (2007): Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht. Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der<br />

Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht. Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der<br />

<strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung (im Druck). Siehe im Internet unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de<br />

(Zielgruppe: Reha-EinrichtungenEDV-Verfahren und DokumentationshilfenErstellung der Entlassungsberichte).

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