30.05.2013 Aufrufe

Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation

Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation

Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mit den DMP wird vor allem eine Optimierung in der akut<strong>medizinische</strong>n Versorgung<br />

angestrebt, wobei die Steuerung und Koordination der verbindlich aufeinander<br />

abgestimmten Behandlungs- und Betreuungsprozesse meist durch niedergelassene<br />

Ärztinnen und Ärzte erfolgt. Grundsätzlich werden dabei auch Präventions- und<br />

<strong>Rehabilitation</strong>sleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt. Die<br />

formulierten Therapieziele sind am bio-<strong>medizinische</strong>n Krankheitsmodell der<br />

Akutmedizin ausgerichtet. Die <strong>medizinische</strong> <strong>Rehabilitation</strong>, die mit ihrem ganzheitlichen<br />

(bio-psycho-sozialen Krankheitsmodell) und verhaltens<strong>medizinische</strong>n<br />

Behandlungskonzept eine wesentliche Rolle im Versorgungsprozess chronisch Kranker<br />

spielt, bleibt nur unzureichend berücksichtigt. Aus Sicht der <strong>Rehabilitation</strong> stellen sich<br />

vor allem folgende Anforderungen an Disease-Management-Programme:<br />

1<br />

> Die Ziele der <strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong> müssen in den Behandlungs-<br />

programmen ausreichend integriert werden. Dazu gehören sowohl die<br />

berufliche Wiedereingliederung ins Erwerbsleben als auch die Teilhabe am<br />

Leben in der Gesellschaft.<br />

> Die Schnittstellen zur <strong>Rehabilitation</strong> müssen eindeutig definiert sein und<br />

angeben, wann eine Reha-Leistung notwendig ist.<br />

> Die <strong>Rehabilitation</strong> muss als gleichberechtigter Versorgungsbereich neben<br />

der Akutmedizin in den Behandlungsprogrammen verankert sein.<br />

In einer gemeinsamen Erklärung vom 17. August 2004 haben Kranken- und<br />

Rentenversicherung festgestellt, dass grundsätzlich auch <strong>Rehabilitation</strong>sleistungen<br />

zu den im Rahmen der DMP vorzusehenden Behandlungsangeboten gehören.<br />

Gleichzeitig hielten sie fest, dass während der Durchführung von Leistungen zur<br />

<strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong> alle <strong>medizinische</strong>n Grundlagen der strukturierten<br />

Behandlungsprogramme beachtet werden sollen. Das Antragsverfahren der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung bleibt von dieser gemeinsamen Erklärung<br />

unberührt.<br />

3.2.2 Integrierte Versorgung<br />

Neben den Disease-Management-Programmen stellt die Integrierte Versorgung<br />

(§§ 140 a-d SGB V) einen weiteren Reformansatz dar, mit dem die Kooperation<br />

und Koordination der Versorgungssektoren gestärkt werden soll. Der Gesetzgeber<br />

versteht unter Integrierter Versorgung sowohl einen verschiedene Leistungssektoren<br />

übergreifenden Ansatz als auch eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung.<br />

In integrierten Versorgungsmodellen können Krankenkassen und Leistungserbringer<br />

autonom Verträge über die Behandlung außerhalb des Sicherstellungsauftrags der<br />

Kassenärztlichen Vereinigungen (§ 75 Abs. 1 SGB V) abschließen. Die Versorgung<br />

kann damit auf einzelvertraglicher Grundlage durchgeführt werden. Ziel ist, die<br />

Integrierte Versorgung als neuen Bestandteil der Regelversorgung zu verankern und<br />

die Qualität und Wirtschaftlichkeit der <strong>medizinische</strong>n Leistungen zu verbessern. Dazu<br />

dienen vor allem vertraglich vereinbarte Therapieleitlinien und Behandlungspfade. Die<br />

Verträge zur Integrierten Versorgung können grundsätzlich <strong>Rehabilitation</strong>sleistungen<br />

der Krankenversicherung umfassen und <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen einbeziehen,<br />

soweit mit diesen ein Vertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V besteht.<br />

Für die Einbindung der <strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong> in integrierte Versorgungsmodelle<br />

ist es erforderlich, dass<br />

> der Übergang von der Akutbehandlung in die <strong>Rehabilitation</strong> adäquat<br />

geregelt (z. B. über geeignete Kriterien, ggf. Assessment),<br />

> die Reha-Fähigkeit der Versicherten Eingangskriterium für die<br />

<strong>Rehabilitation</strong>,<br />

> eine ausreichende Behandlungsdauer gewährleistet und<br />

> bei einer Pauschalvergütung die Honorierung der <strong>Rehabilitation</strong>sleistung<br />

ausreichend hoch ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!