Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation
Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation
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5 Durchführung der <strong>Rehabilitation</strong><br />
5.1 Anforderungen an die <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung<br />
Medizinische <strong>Rehabilitation</strong> wird in qualifizierten und spezialisierten <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen<br />
durchgeführt, die sich am Qualitätssicherungsprogramm der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung beteiligen (vgl. Abschnitt 8.2).<br />
Alle <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen müssen über eine personelle, apparative und<br />
räumliche Ausstattung verfügen, die den Anforderungen einer umfassenden <strong>Rehabilitation</strong><br />
im jeweiligen Indikationsbereich unter Berücksichtigung der Multimorbidität<br />
genügt. Je nach Schwerpunktsetzung und Kombination der Indikationen unterscheiden<br />
sich die Einrichtungen insbesondere in der medizintechnischen Ausstattung und<br />
speziellen Behandlungsangeboten.<br />
Für die ambulante <strong>Rehabilitation</strong> gelten darüber hinaus die Anforderungskriterien,<br />
die in den Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für <strong>Rehabilitation</strong><br />
ausführlich beschrieben sind 21 .<br />
Anschlussheilbehandlungen erfolgen in besonders dafür zugelassenen Einrichtungen.<br />
5.1.1 Ganzheitlicher <strong>Rehabilitation</strong>sansatz<br />
Erkenntnisse über die Entstehung von chronischen Erkrankungen und Behinderungen<br />
sowie die zunehmende Multimorbidität erfordern vor dem Hintergrund eines biopsycho-sozialen<br />
Modells von Gesundheit und Krankheit einen integrativen <strong>Rehabilitation</strong>sansatz,<br />
der weit über die organ- und symptombezogene Therapie hinausreicht.<br />
Wesentliches Merkmal der <strong>Rehabilitation</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung ist<br />
daher ihr ganzheitlicher Ansatz. Dieser erfordert die Berücksichtigung von körperlichen,<br />
geistig-seelischen und sozialen Krankheitsfolgen, von Kontextfaktoren, Krankheitsrisiken<br />
und persönlichen Ressourcen als Voraussetzung für einen optimalen<br />
Behandlungserfolg. Es geht nicht nur darum, funktionale Einschränkungen zu<br />
beseitigen, sondern auch eine angemessene Krankheitsverarbeitung zu unterstützen<br />
und gesundheitsgerechtes Verhalten zu fördern. Zugleich müssen vorrangig arbeitsbezogene<br />
und soziale Anforderungen in den <strong>Rehabilitation</strong>sprozess einbezogen und<br />
Wege zu deren Bewältigung vermittelt werden.<br />
5.1.2 Umfassendes <strong>Rehabilitation</strong>s- und Therapiekonzept<br />
<strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen müssen über ein strukturiertes <strong>Rehabilitation</strong>s- und<br />
Therapiekonzept verfügen, das den spezifischen Anforderungen der zu behandelnden<br />
Rehabilitandengruppen (z. B. Indikationsschwerpunkt, Alter, Geschlecht, (Langzeit)-<br />
Arbeitslosigkeit, Migrationshintergrund) gerecht wird. Dieses setzt sich – neben der<br />
Diagnostik (vgl. Abschnitt 5.2) – aus verschiedenen Behandlungselementen zusammen,<br />
die in Abschnitt 5.3 ausführlich beschrieben werden. Die einzusetzenden Behandlungselemente<br />
variieren entsprechend der jeweiligen Indikation und der individuellen<br />
Ausgangssituation.<br />
Die Auswahl und Durchführung der therapeutischen Leistungen werden durch ein<br />
patientenorientiertes Vorgehen geleitet und unterstützen die Ziele der Selbstbestimmung<br />
und Partizipation. Patienten in der <strong>Rehabilitation</strong> unterscheiden sich in<br />
ihrer individuellen Situation. Dazu gehören Art und Ausmaß der Erkrankung, das<br />
Krankheitsstadium und die Chronizität sowie die Ausprägung der Aktivitätsstörungen.<br />
Daneben können Geschlecht, Alter, psychosoziale und sozioökonomische Merkmale<br />
unterschiedliche Voraussetzungen schaffen. Die Lebensbedingungen und besonders<br />
die jeweils verfügbaren individuellen und sozialen Ressourcen (einschließlich der<br />
Reha-Motivation) sind in der Therapie zu berücksichtigen. Bei der <strong>Rehabilitation</strong> von<br />
21 Bundesarbeitsgemeinschaft für <strong>Rehabilitation</strong> BAR (2000 und 200 ): Rahmenempfehlungen zur ambulanten <strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong>.<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft für <strong>Rehabilitation</strong> BAR (2000 und 200 ): Rahmenempfehlungen zur ambulanten <strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong>.<br />
Frankfurt am Main.<br />
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