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Rahmenkonzept medizinische Rehabilitation

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5 Durchführung der <strong>Rehabilitation</strong><br />

5.1 Anforderungen an die <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtung<br />

Medizinische <strong>Rehabilitation</strong> wird in qualifizierten und spezialisierten <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen<br />

durchgeführt, die sich am Qualitätssicherungsprogramm der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung beteiligen (vgl. Abschnitt 8.2).<br />

Alle <strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen müssen über eine personelle, apparative und<br />

räumliche Ausstattung verfügen, die den Anforderungen einer umfassenden <strong>Rehabilitation</strong><br />

im jeweiligen Indikationsbereich unter Berücksichtigung der Multimorbidität<br />

genügt. Je nach Schwerpunktsetzung und Kombination der Indikationen unterscheiden<br />

sich die Einrichtungen insbesondere in der medizintechnischen Ausstattung und<br />

speziellen Behandlungsangeboten.<br />

Für die ambulante <strong>Rehabilitation</strong> gelten darüber hinaus die Anforderungskriterien,<br />

die in den Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für <strong>Rehabilitation</strong><br />

ausführlich beschrieben sind 21 .<br />

Anschlussheilbehandlungen erfolgen in besonders dafür zugelassenen Einrichtungen.<br />

5.1.1 Ganzheitlicher <strong>Rehabilitation</strong>sansatz<br />

Erkenntnisse über die Entstehung von chronischen Erkrankungen und Behinderungen<br />

sowie die zunehmende Multimorbidität erfordern vor dem Hintergrund eines biopsycho-sozialen<br />

Modells von Gesundheit und Krankheit einen integrativen <strong>Rehabilitation</strong>sansatz,<br />

der weit über die organ- und symptombezogene Therapie hinausreicht.<br />

Wesentliches Merkmal der <strong>Rehabilitation</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung ist<br />

daher ihr ganzheitlicher Ansatz. Dieser erfordert die Berücksichtigung von körperlichen,<br />

geistig-seelischen und sozialen Krankheitsfolgen, von Kontextfaktoren, Krankheitsrisiken<br />

und persönlichen Ressourcen als Voraussetzung für einen optimalen<br />

Behandlungserfolg. Es geht nicht nur darum, funktionale Einschränkungen zu<br />

beseitigen, sondern auch eine angemessene Krankheitsverarbeitung zu unterstützen<br />

und gesundheitsgerechtes Verhalten zu fördern. Zugleich müssen vorrangig arbeitsbezogene<br />

und soziale Anforderungen in den <strong>Rehabilitation</strong>sprozess einbezogen und<br />

Wege zu deren Bewältigung vermittelt werden.<br />

5.1.2 Umfassendes <strong>Rehabilitation</strong>s- und Therapiekonzept<br />

<strong>Rehabilitation</strong>seinrichtungen müssen über ein strukturiertes <strong>Rehabilitation</strong>s- und<br />

Therapiekonzept verfügen, das den spezifischen Anforderungen der zu behandelnden<br />

Rehabilitandengruppen (z. B. Indikationsschwerpunkt, Alter, Geschlecht, (Langzeit)-<br />

Arbeitslosigkeit, Migrationshintergrund) gerecht wird. Dieses setzt sich – neben der<br />

Diagnostik (vgl. Abschnitt 5.2) – aus verschiedenen Behandlungselementen zusammen,<br />

die in Abschnitt 5.3 ausführlich beschrieben werden. Die einzusetzenden Behandlungselemente<br />

variieren entsprechend der jeweiligen Indikation und der individuellen<br />

Ausgangssituation.<br />

Die Auswahl und Durchführung der therapeutischen Leistungen werden durch ein<br />

patientenorientiertes Vorgehen geleitet und unterstützen die Ziele der Selbstbestimmung<br />

und Partizipation. Patienten in der <strong>Rehabilitation</strong> unterscheiden sich in<br />

ihrer individuellen Situation. Dazu gehören Art und Ausmaß der Erkrankung, das<br />

Krankheitsstadium und die Chronizität sowie die Ausprägung der Aktivitätsstörungen.<br />

Daneben können Geschlecht, Alter, psychosoziale und sozioökonomische Merkmale<br />

unterschiedliche Voraussetzungen schaffen. Die Lebensbedingungen und besonders<br />

die jeweils verfügbaren individuellen und sozialen Ressourcen (einschließlich der<br />

Reha-Motivation) sind in der Therapie zu berücksichtigen. Bei der <strong>Rehabilitation</strong> von<br />

21 Bundesarbeitsgemeinschaft für <strong>Rehabilitation</strong> BAR (2000 und 200 ): Rahmenempfehlungen zur ambulanten <strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong>.<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft für <strong>Rehabilitation</strong> BAR (2000 und 200 ): Rahmenempfehlungen zur ambulanten <strong>medizinische</strong>n <strong>Rehabilitation</strong>.<br />

Frankfurt am Main.<br />

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