02.06.2013 Aufrufe

Dr. Monika Emde Prof. Dr. Mintken Oldenburg 2010 P

Dr. Monika Emde Prof. Dr. Mintken Oldenburg 2010 P

Dr. Monika Emde Prof. Dr. Mintken Oldenburg 2010 P

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Mintken</strong> WS 09/10<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Monika</strong> <strong>Emde</strong> Wissenschaftstheorie und Verwaltungswissenschaft Seite 15<br />

2 Methoden in der Verwaltung<br />

Art und Umfang der anwendbaren Methoden könnten von der Beschaffenheit des Ge-<br />

genstandsbereiches abhängig sein, deswegen ist zunächst der Gegenstandsbereich, hier<br />

die öffentliche Verwaltung, näher zu betrachten. Nach der „Subtraktionsmethode“ 34<br />

kann die „öffentliche Verwaltung“ in erster Näherung als Staatstätigkeit bezeichnet<br />

werden, die dadurch von der übrigen Staatstätigkeit abgegrenzt wird, dass sie weder<br />

Gesetzgebung noch Rechtsprechung ist. In einem zweiten Schritt ist als Ausfluss der<br />

vertikalen Gewaltenteilung 35 noch die Regierungstätigkeit als Funktion der Staatsleitung<br />

von der Verwaltung abzugrenzen. Die Bezeichnung für den danach verbleibenden Rest,<br />

die „öffentliche Verwaltung“, darf allerdings bezüglich ihres Bestandteiles „Ver-<br />

waltung“ nicht zu eng interpretiert werden. Es handelt sich nach dieser Abgrenzung um<br />

die öffentliche Verwaltung im weiteren Sinne, also um die Gesamtheit aller Tätigkeiten,<br />

die der Staat 36 zur Erreichung seiner Zwecke unter eigener Rechtsordnung entfaltet. 37<br />

Erzeugt werden „Produkte“ 38 unterschiedlicher Art, inhaltlich kann es sich dabei um<br />

Dienstleistungen 39 im engeren Sinne oder die Erstellung bzw. Abgabe verschiedener<br />

Gütern 40 handeln. 41 Im umgangssprachlichen Sinne wird dagegen häufig unter der<br />

öffentlichen Verwaltung in einer engeren Bedeutung lediglich die allgemeine innere<br />

Verwaltung verstanden.<br />

34<br />

35<br />

36<br />

37<br />

38<br />

39<br />

40<br />

41<br />

Vgl. THIEME 1984, S. 3.<br />

Vgl. THIEME 1984, S. 69 f.<br />

Zum Staatsbegriff vgl. STERN 1980.<br />

Die Bezeichnung „Verwaltung“ im öffentlich-rechtlichen Sinne wird außer auf den Staat auch auf andere öffentlich-rechtliche<br />

Gemeinwesen (z.B. Verband) angewandt.<br />

Nach DIN EN ISO 9000 sind Produkte die Ergebnisse von Prozessen. Als Produktkategorien werden in dieser Norm<br />

Dienstleistungen, Software, Hardware und verfahrenstechnische Produkte unterschieden.<br />

Als Dienstleistungen werden in der Betriebswirtschaftslehre immaterielle Produkte bezeichnet, die daher nicht lagerfähig sind, vgl.<br />

CORSTEN 1988, S. 23.<br />

Z.B. Trinkwasser.<br />

Ungeachtet des breiten inhaltlichen Spektrums der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung wird aber aus volkswirtschaftlicher Sicht die<br />

gesamte Staatstätigkeit ihrem Schwerpunkt entsprechend dem tertiären Sektor, d.h. dem Dienstleistungsbereich, zugerechnet. Weitere<br />

Dienstleistungsbereiche sind z.B. Finanzdienstleistungen, Handel und Verkehr.<br />

Projekt Verwaltungswissenschaft Universität Kassel <strong>Prof</strong>.<strong>Dr</strong>.<strong>Mintken</strong>@t-online.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!