Dr. Monika Emde Prof. Dr. Mintken Oldenburg 2010 P
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<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Mintken</strong> WS 09/10<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Monika</strong> <strong>Emde</strong> Wissenschaftstheorie und Verwaltungswissenschaft Seite 15<br />
2 Methoden in der Verwaltung<br />
Art und Umfang der anwendbaren Methoden könnten von der Beschaffenheit des Ge-<br />
genstandsbereiches abhängig sein, deswegen ist zunächst der Gegenstandsbereich, hier<br />
die öffentliche Verwaltung, näher zu betrachten. Nach der „Subtraktionsmethode“ 34<br />
kann die „öffentliche Verwaltung“ in erster Näherung als Staatstätigkeit bezeichnet<br />
werden, die dadurch von der übrigen Staatstätigkeit abgegrenzt wird, dass sie weder<br />
Gesetzgebung noch Rechtsprechung ist. In einem zweiten Schritt ist als Ausfluss der<br />
vertikalen Gewaltenteilung 35 noch die Regierungstätigkeit als Funktion der Staatsleitung<br />
von der Verwaltung abzugrenzen. Die Bezeichnung für den danach verbleibenden Rest,<br />
die „öffentliche Verwaltung“, darf allerdings bezüglich ihres Bestandteiles „Ver-<br />
waltung“ nicht zu eng interpretiert werden. Es handelt sich nach dieser Abgrenzung um<br />
die öffentliche Verwaltung im weiteren Sinne, also um die Gesamtheit aller Tätigkeiten,<br />
die der Staat 36 zur Erreichung seiner Zwecke unter eigener Rechtsordnung entfaltet. 37<br />
Erzeugt werden „Produkte“ 38 unterschiedlicher Art, inhaltlich kann es sich dabei um<br />
Dienstleistungen 39 im engeren Sinne oder die Erstellung bzw. Abgabe verschiedener<br />
Gütern 40 handeln. 41 Im umgangssprachlichen Sinne wird dagegen häufig unter der<br />
öffentlichen Verwaltung in einer engeren Bedeutung lediglich die allgemeine innere<br />
Verwaltung verstanden.<br />
34<br />
35<br />
36<br />
37<br />
38<br />
39<br />
40<br />
41<br />
Vgl. THIEME 1984, S. 3.<br />
Vgl. THIEME 1984, S. 69 f.<br />
Zum Staatsbegriff vgl. STERN 1980.<br />
Die Bezeichnung „Verwaltung“ im öffentlich-rechtlichen Sinne wird außer auf den Staat auch auf andere öffentlich-rechtliche<br />
Gemeinwesen (z.B. Verband) angewandt.<br />
Nach DIN EN ISO 9000 sind Produkte die Ergebnisse von Prozessen. Als Produktkategorien werden in dieser Norm<br />
Dienstleistungen, Software, Hardware und verfahrenstechnische Produkte unterschieden.<br />
Als Dienstleistungen werden in der Betriebswirtschaftslehre immaterielle Produkte bezeichnet, die daher nicht lagerfähig sind, vgl.<br />
CORSTEN 1988, S. 23.<br />
Z.B. Trinkwasser.<br />
Ungeachtet des breiten inhaltlichen Spektrums der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung wird aber aus volkswirtschaftlicher Sicht die<br />
gesamte Staatstätigkeit ihrem Schwerpunkt entsprechend dem tertiären Sektor, d.h. dem Dienstleistungsbereich, zugerechnet. Weitere<br />
Dienstleistungsbereiche sind z.B. Finanzdienstleistungen, Handel und Verkehr.<br />
Projekt Verwaltungswissenschaft Universität Kassel <strong>Prof</strong>.<strong>Dr</strong>.<strong>Mintken</strong>@t-online.de