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Dr. Monika Emde Prof. Dr. Mintken Oldenburg 2010 P

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<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Mintken</strong> WS 09/10<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Monika</strong> <strong>Emde</strong> Wissenschaftstheorie und Verwaltungswissenschaft Seite 18<br />

leistung für den Vollzug. Zunehmend werden Handlungsformen gewählt, bei denen<br />

zwar die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung bei der öffentlichen Hand liegt, die<br />

Erledigung der Aufgaben aber durch Non-<strong>Prof</strong>it-Organisationen oder durch gewerbliche<br />

Unternehmen vorgenommen wird. 50 Diese reduzierte „Leistungstiefe” entspricht der<br />

„Reduzierung der Fertigungstiefe” in einem gewerblichen Produktionsbetrieb. 51<br />

Näher untersucht wird die öffentliche Verwaltung vorwiegend in der Verwaltungswis-<br />

senschaft. 52 Nach einer Definition von BECKER handelt es sich bei der Verwaltungs-<br />

wissenschaft um<br />

„die auf die öffentliche Verwaltung als Ganzes gerichtete Wissenschaft, die darin die<br />

Existenzbedingungen, die Zwecke und Funktionen der Verwaltung, die gesamte Verwal-<br />

tungsrationalität, deren Elementarfaktoren (die Menschen), Produktionsfaktoren und an-<br />

dere Faktoren im Verarbeitungsprozess und deren Beziehungen untereinander (Organi-<br />

sationsstruktur) und die Austauschbeziehungen zur Verwaltungsumwelt beschreibt, erklärt<br />

und in bestimmten Grenzen präskriptive Aussagen entwickelt und hierbei alle zu-<br />

verlässigen und gültigen Methoden wissenschaftlicher Erkenntnisgewinnung und -verar-<br />

beitung einsetzt“. 53<br />

Die in dieser Definition enthaltene Komponente „präskriptive Aussagen“ als Entwick-<br />

lungsziel der Verwaltungswissenschaft erscheint allerdings aus wissenschaftstheoreti-<br />

scher Sicht problematisch. Deskription, Analyse und Theoriebildung als typische Teil-<br />

bereiche der Wissenschaft könnten dabei mit Argumentationen, Glaubenssätzen, Urtei-<br />

len und Vorurteilen vermischt werden. BECKER ist sich zwar dieser Problematik be-<br />

wusst, 54 hält aber dennoch in „Wissenschaften mit Praxisbezug“ wie der Verwaltungs-<br />

wissenschaft präskriptive Aussagen für „unentbehrlich“. 55<br />

Die Problematik stellt sich in der Verwaltungswissenschaft ähnlich dar wie in anderen<br />

Disziplinen mit ausgeprägtem Praxisbezug, z.B. der Betriebswirtschaft oder der Erzie-<br />

50<br />

51<br />

52<br />

53<br />

54<br />

55<br />

Vgl. REICHARD 2003, S. 390.<br />

Vgl. HILL 1997, S. 27 ff.<br />

Bzw. in den verwaltungswissenschaftlichen Basisdisziplinen, sofern man wie z.B. REICHARD von dem additiven Konzept der<br />

Verwaltungswissenschaften ausgeht.<br />

BECKER 1989, S. 137.<br />

Vgl. BECKER 1989, S. 103 ff.<br />

BECKER 1989, S. 103.<br />

Projekt Verwaltungswissenschaft Universität Kassel <strong>Prof</strong>.<strong>Dr</strong>.<strong>Mintken</strong>@t-online.de

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