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Dr. Monika Emde Prof. Dr. Mintken Oldenburg 2010 P

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<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Mintken</strong> WS 09/10<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Monika</strong> <strong>Emde</strong> Wissenschaftstheorie und Verwaltungswissenschaft Seite 24<br />

Das Neue Steuerungsmodell (NSM) der KGSt wird in den Kommunen nur<br />

zögerlich eingeführt. Wie ist das zu erklären? (Explanandum)<br />

Als Explanans sind mindestens eine Gesetzmäßigkeit und mindestens eine Anfangs-<br />

bzw. Randbedingung erforderlich. 78<br />

In diesem Fall wäre eine Gesetzmäßigkeit:<br />

Organisatorische Reformen werden nur bereitwillig umgesetzt, wenn sie von den<br />

Organisationsangehörigen akzeptiert werden.<br />

Randbedingung:<br />

Die Akzeptanz des NSM bei den Beschäftigten der Kommunen ist gering.<br />

Ergebnis nach den Regeln der Logik also:<br />

Weil die Akzeptanz des NSM gering ist, ergeben sich zwangsläufig<br />

Umsetzungsverzögerungen. 79<br />

Liegt keine deterministische Gesetzmäßigkeit vor, sondern nur eine statistische Gesetz-<br />

mäßigkeit (genauer: probabilistische 80 Gesetzmäßigkeit, z.B. „mit einer Wahrscheinlich-<br />

keit von 90 %“) vor, ist keine logische Ableitung möglich, sondern eine Bestätigung auf<br />

induktiv-statistischem Wege. Das Explanandum wird mit einem bestimmten Grad der<br />

Wahrscheinlichkeit („induktive Wahrscheinlichkeit“) durch das Explanans bestätigt<br />

(z.B. 90 %). 81<br />

Erfahrungswissenschaftliche Methoden können zur Erklärung von Sachverhalten beitra-<br />

gen, indem Gesetzesaussagen formuliert werden sowie das Explanandum und die Aus-<br />

gangs- bzw. Randbedingungen erhoben werden mit dem Ziel, zutreffende Schlüsse zu<br />

ziehen. 82<br />

78<br />

79<br />

80<br />

81<br />

82<br />

Sowohl die Gesetzesaussage als auch die Bedingung müssen wahr sein, sozialwissenschaftliche Gesetzesaussagen beruhen aber<br />

tatsächlich häufig auf Erfahrungen, die zwar gut belegt sein mögen, aber noch ein gewisses „Restrisiko“ enthalten (streng<br />

genommen „nicht-deterministische Gesetzesaussagen“), hierdurch ist eine Fehlerquelle gegeben. Eine weitere Fehlerquelle ergibt<br />

sich daraus, dass die Randbedingungen nicht immer fehlerfrei ermittelt werden können.<br />

Die KGSt wäre also gut beraten gewesen, wenn sie sich von Anfang an um die Akzeptanz des Modells bei den Beschäftigten<br />

bemüht hätte.<br />

Probabilistisch … wahrscheinlich, glaubwürdig.<br />

Vgl. OPP 2005a, S. 52 – 59.<br />

Vgl. OPP 2005b.<br />

Projekt Verwaltungswissenschaft Universität Kassel <strong>Prof</strong>.<strong>Dr</strong>.<strong>Mintken</strong>@t-online.de

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