Dr. Monika Emde Prof. Dr. Mintken Oldenburg 2010 P
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<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Mintken</strong> WS 09/10<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Monika</strong> <strong>Emde</strong> Wissenschaftstheorie und Verwaltungswissenschaft Seite 24<br />
Das Neue Steuerungsmodell (NSM) der KGSt wird in den Kommunen nur<br />
zögerlich eingeführt. Wie ist das zu erklären? (Explanandum)<br />
Als Explanans sind mindestens eine Gesetzmäßigkeit und mindestens eine Anfangs-<br />
bzw. Randbedingung erforderlich. 78<br />
In diesem Fall wäre eine Gesetzmäßigkeit:<br />
Organisatorische Reformen werden nur bereitwillig umgesetzt, wenn sie von den<br />
Organisationsangehörigen akzeptiert werden.<br />
Randbedingung:<br />
Die Akzeptanz des NSM bei den Beschäftigten der Kommunen ist gering.<br />
Ergebnis nach den Regeln der Logik also:<br />
Weil die Akzeptanz des NSM gering ist, ergeben sich zwangsläufig<br />
Umsetzungsverzögerungen. 79<br />
Liegt keine deterministische Gesetzmäßigkeit vor, sondern nur eine statistische Gesetz-<br />
mäßigkeit (genauer: probabilistische 80 Gesetzmäßigkeit, z.B. „mit einer Wahrscheinlich-<br />
keit von 90 %“) vor, ist keine logische Ableitung möglich, sondern eine Bestätigung auf<br />
induktiv-statistischem Wege. Das Explanandum wird mit einem bestimmten Grad der<br />
Wahrscheinlichkeit („induktive Wahrscheinlichkeit“) durch das Explanans bestätigt<br />
(z.B. 90 %). 81<br />
Erfahrungswissenschaftliche Methoden können zur Erklärung von Sachverhalten beitra-<br />
gen, indem Gesetzesaussagen formuliert werden sowie das Explanandum und die Aus-<br />
gangs- bzw. Randbedingungen erhoben werden mit dem Ziel, zutreffende Schlüsse zu<br />
ziehen. 82<br />
78<br />
79<br />
80<br />
81<br />
82<br />
Sowohl die Gesetzesaussage als auch die Bedingung müssen wahr sein, sozialwissenschaftliche Gesetzesaussagen beruhen aber<br />
tatsächlich häufig auf Erfahrungen, die zwar gut belegt sein mögen, aber noch ein gewisses „Restrisiko“ enthalten (streng<br />
genommen „nicht-deterministische Gesetzesaussagen“), hierdurch ist eine Fehlerquelle gegeben. Eine weitere Fehlerquelle ergibt<br />
sich daraus, dass die Randbedingungen nicht immer fehlerfrei ermittelt werden können.<br />
Die KGSt wäre also gut beraten gewesen, wenn sie sich von Anfang an um die Akzeptanz des Modells bei den Beschäftigten<br />
bemüht hätte.<br />
Probabilistisch … wahrscheinlich, glaubwürdig.<br />
Vgl. OPP 2005a, S. 52 – 59.<br />
Vgl. OPP 2005b.<br />
Projekt Verwaltungswissenschaft Universität Kassel <strong>Prof</strong>.<strong>Dr</strong>.<strong>Mintken</strong>@t-online.de