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gemeindearchiv_a - Weißenkirchen in der Wachau

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Aus dem Geme<strong>in</strong>dearchiv und an<strong>der</strong>en Aufzeichnungen R. Korner, 2013 Seite 37<br />

Item dem Leopold Luchs und dem Elias Felber bey dem gnädigen Herrn Reichardt Streun<br />

auf Freydtegg wegen zweier gefangener Weiber, <strong>der</strong> Greiss<strong>in</strong> und <strong>der</strong> Seebäur<strong>in</strong>, Rath zu<br />

halten; Aufzehrung 3 fl<br />

....<br />

Item dem Haffner von Arnstorff von e<strong>in</strong>em Khachlofen im Halterhaus zu machen geben 1 fl<br />

4 x …<br />

(Der Marktschreiber erhält im Jahr 32 fl, muss davon aber ke<strong>in</strong>e Steuer bezahlen, wohnt<br />

ohne zusätzliche Kosten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dienerwohnung, bekommt Brennholz von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de, …<br />

Das alles müsste man bei e<strong>in</strong>em Vergleich mit e<strong>in</strong>em heutigen Jahresverdienst mitbedenken)<br />

Pe<strong>in</strong>liche Deposition und Aussag zweier Weiber, <strong>der</strong> Anna Seebäur<strong>in</strong> und <strong>der</strong> Barbara<br />

Greiss<strong>in</strong>:<br />

(„pe<strong>in</strong>liche Befragung“ = Folterung)<br />

6. März 1591: Die Seebäur<strong>in</strong>, B<strong>in</strong><strong>der</strong><strong>in</strong>, Bürger<strong>in</strong> zu <strong>Weißenkirchen</strong>, hab ihren Mann Hanns<br />

„vergeben“ wollen mit e<strong>in</strong>em vergifteten Khnödel. … <strong>der</strong> Seebauer nur a<strong>in</strong>en Bissen <strong>in</strong> den<br />

Mundt genommen, hab alsbald befunden, dass es bitter … geht mit se<strong>in</strong>em Weib zum<br />

Richter … Tortur, 2. und 3. Verhör … die Seebäur<strong>in</strong> gesteht, dass sie das Gift von drei<br />

Sp<strong>in</strong>nen darunter gegeben habe, aber auch, dass die Greiss<strong>in</strong> sie dazu angestiftet und das<br />

Gift bereitet habe. Die Greiss<strong>in</strong> leugnet, bis ihr die Tortur angedroht wird; sie gesteht dann,<br />

sagt gegen die Seebäur<strong>in</strong> aus. Diese habe geme<strong>in</strong>t: „Dieses Gift muss ihm gewiss das Herz<br />

brechen, sonst ist <strong>der</strong> Teufel <strong>in</strong> ihm!“<br />

5. April: Interrogatoria <strong>der</strong> beiden Frauen <strong>in</strong> Gegenwart des Freymanns (Freimann = alter<br />

Ausdruck für Scharfrichter); bei <strong>der</strong> Tortur se<strong>in</strong>d gwest: Wolf Fruewirth, e<strong>in</strong>gesetzter<br />

Richter, Bernhard Paur, Leopold Luchs, Mathäus W<strong>in</strong>degg und <strong>der</strong> Marktschreiber<br />

Urtheil und Execution folgen<br />

Nach Herrn Streuns Me<strong>in</strong>ung würde e<strong>in</strong>e Gefängnisstrafe genügen, aber den beiden Frauen<br />

wird vom Pfleger das Todesurteil verkündet: Die Barbara Greiß<strong>in</strong> und die Anna Seebäur<strong>in</strong><br />

„sollen nach zway Zwickh mit glüenden Zangen … und hernach mit dem Wasser vom Leben<br />

zum Todt gebracht werden“<br />

„Herr Sigmund Welser, Predicant … dass er die gefangenen Weiber besuch … weil die<br />

Execution bis Freytag über 8 Tag angestellt … soll sie trösten, damit sie nicht zu dem Leib<br />

auch umb die Seel khommen“ (Hr. Reichart Streun, Pfleger <strong>der</strong> Herrschaft Dürnste<strong>in</strong>)<br />

Das Todesurteil wird auch im Rath e<strong>in</strong>stimmig beschlossen und bestätigt; <strong>in</strong> <strong>der</strong> Folge<br />

entsteht e<strong>in</strong> Streit um die Gerichtskosten: <strong>der</strong> Pfleger me<strong>in</strong>t, weil die im Thal <strong>Wachau</strong> die<br />

Macht haben zu richten sollen sie auch die Kosten tragen, was Richter und Rat ablehnen mit<br />

dem H<strong>in</strong>weis, dass ja auch die Strafgel<strong>der</strong> an die Herrschaft fließen und nicht im Ort<br />

bleiben)<br />

Weiters heißt es <strong>in</strong> den Aufzeichnungen dazu: „Die Greiss<strong>in</strong> hat e<strong>in</strong> Kh<strong>in</strong>dt im Gefängnis,<br />

das an ihren Brüsten tr<strong>in</strong>kt. Georg Greiss fragt an, was er tun soll mit dem K<strong>in</strong>dt. Antwort<br />

von Richter und Rath: Das K<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Schrimpf<strong>in</strong> <strong>in</strong>s Spital geben“.<br />

Herr von Streun will beide begnadigen, aber Doctor Hoi (wohl e<strong>in</strong> maßgeblicher Jurist o<strong>der</strong><br />

Vertreter des Landesherrn) sagt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Iudicium: Begnadigen darf nur <strong>der</strong> Landesfürst!<br />

(Iudicium = Urteil)<br />

(damals: Höhepunkt <strong>der</strong> Hexenverfolgung <strong>in</strong> West- und Mitteleuropa von etwa 1550 bis<br />

1650; beson<strong>der</strong>s Frauen wurden oft aufgrund von Gerüchten gefoltert und h<strong>in</strong>gerichtet)<br />

Aufschlag zur Erbauung <strong>der</strong> Burkh <strong>in</strong> Wienn: 14 x pro Hauß<br />

1592: Richter Marx Zipf<br />

Festlegungen im Rath bezüglich „Fleisch essen nach <strong>der</strong> Kommunion und die Bestrafung<br />

dafür“

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