Geschäftsbericht 2011 - Volksbank Lübeck eG
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- Sofern Zinsderivate zur Reduzierung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos aller zinstragenden<br />
Positionen des Bankbuchs eingesetzt werden, sind sie von einer imparitätischen Einzelbewertung<br />
ausgenommen. Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt im Rahmen einer<br />
Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Positionen des Bankbuchs nach dem Grundsatz der<br />
verlustfreien Bewertung.<br />
- Strukturierte Finanzinstrumente, die aufgrund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum<br />
Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Risiken oder Chancen<br />
aufweisen, werden in ihre Komponenten zerlegt und einzeln nach den für diese geltenden<br />
Vorschriften bilanziert und bewertet. Eine getrennte Bilanzierung erfolgt, wenn das eingebettete<br />
Derivat neben dem Zinsrisiko und dem Bonitätsrisiko des Emittenten weiteren Risiken<br />
(Bonitätsrisiko eines Dritten) unterliegt.<br />
- Davon abweichend werden einzelne strukturierte Finanzinstrumente mit wesentlich erhöhten oder<br />
zusätzlichen (andersartigen) Risiken, die vor Veröffentlichung der IDW Stellungnahme zur<br />
Rechnungslegung "Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter<br />
Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22)" erworben wurden, als einheitlicher Vermögensgegenstand<br />
bilanziert. Dies betrifft strukturierte Finanzinstrumente, bei denen das eingebettete (Kredit-)Derivat<br />
eine Hebelwirkung aufweist. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind<br />
von untergeordneter Bedeutung. Die Bewertung dieser einheitlich bilanzierten strukturierten<br />
Finanzinstrumente erfolgt nach den entsprechenden Regelungen der IDW Stellungnahme HFA 22.<br />
- Die Anschaffungskosten der getrennt bilanzierten Einzelkomponenten ergeben sich aus der<br />
Aufteilung der (gesamten) Anschaffungskosten des strukturierten Finanzinstruments im Verhältnis<br />
der beizulegenden Zeitwerte der Einzelkomponenten. Sofern der beizulegende Zeitwert des<br />
eingebetteten Derivats nicht separat ermittelt werden kann, ergibt sich der Wert des eingebetteten<br />
Derivats als Differenz aus dem beizulegenden Zeitwert des strukturierten Finanzinstruments<br />
insgesamt und dem beizulegenden Zeitwert des Basisinstruments.<br />
- Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden grundsätzlich zu<br />
fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle einer voraussichtlichen dauerhaften<br />
Wertminderung sind sie mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.<br />
- Die Sachanlagen und die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu<br />
den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger<br />
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten<br />
Abschreibungstabellen orientiert, bemessen. Die Abschreibungen wurden bei Gebäuden und dem<br />
beweglichen Sachanlagevermögen linear vorgenommen.<br />
- Bei Einbauten in gemieteten / gepachteten Gebäuden wurden zur Ermittlung des<br />
Abschreibungssatzes die Vertragsdauer angesetzt, wenn sie kürzer ist als die betriebliche<br />
Nutzungsdauer.<br />
- Ab dem 1. Januar 2010 angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis<br />
zu EUR 150 wurden in voller Höhe als "andere Verwaltungsaufwendungen" erfasst. Sie wurden in<br />
voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um<br />
einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 150, aber nicht<br />
über EUR 410 lagen.<br />
- Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die<br />
Abzinsung der Körperschaftsteuerguthaben aus der Zeit des Anrechnungsverfahrens erfolgten<br />
unverändert mit 3,913 %.<br />
- Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag.<br />
Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit und dem niedrigeren<br />
Ausgabebetrag wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Der<br />
Unterschiedsbetrag wird planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.<br />
- Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über<br />
den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in<br />
angemessenem Umfang Rechnung getragen.<br />
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