PDF 641 KB - Rete Civica dell'Alto Adige
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Regelung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />
aus der hervorgeht, dass der Antragsteller über drei Jahre Berufserfahrung<br />
verfügt (bei Erwerb des Diploms in Drittländern),<br />
- eine Bescheinigung darüber, dass der Antragsteller den Beruf in den zehn<br />
vorhergehenden Jahren mindestens zwei Jahre lang ausgeübt hat, jedoch nur<br />
wenn der Beruf im Herkunftsland nicht reglementiert ist.<br />
Die zuständige Behörde wird verlangen, dass die Originale oder beglaubigten<br />
Kopien dieser Unterlagen einschließlich einer vereidigten Übersetzung<br />
vorgelegt werden. Die Bearbeitungskosten werden dem Antragsteller angelastet.<br />
Der Antrag muss mit einer Stempelmarke von 14,62 €.- versehen werden,<br />
sofern der Antragsteller seinen Wohnsitz in Italien hat. Eine weitere Stempelmarke<br />
von 14,62 €.- kann schon vorweg für das zu erlassende Dekret<br />
beigelegt werden.<br />
2.2 Berufe und Kammern<br />
Die meisten Berufe werden in Italien vom Justizministerium anerkannt. Die<br />
folgende Liste gibt einen Überblick über diese Berufe:<br />
1 Börsenmakler<br />
2 Agronom und Förster und entsprechende Berufsbefähigungsnachweise:<br />
Dottore Agronomo e Dottore Forestale, Agronom und Juniorförster, Zootechniker,<br />
Agrarbiotechniker<br />
3 Agrartechniker: entsprechende Berufsbefähigungsnachweise: Agrartechniker,<br />
diplomierter Agrartechniker<br />
4 Architekt: entsprechende Berufsbefähigungsnachweise: Architekt N.B.:<br />
die Anerkennung des Berufsbefähigungsnachweises, welcher im Ausland<br />
erworben wurde liegt in der Zuständigkeit des Wissenschaftsministeriums.<br />
5 Sozialassistenten: entsprechende Berufsbefähigungsnachweise: diplomierter<br />
Sozialassistent und Sozialassistent<br />
6 Aktuar: entsprechende Berufsbefähigungsnachweise: Aktuar, Junioraktuar<br />
7 Anwälte: entsprechende Berufsbefähigungsnachweise: Anwälte