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PDF 641 KB - Rete Civica dell'Alto Adige

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2<br />

Regelung zur Anerkennung im akademischen Bereich<br />

Italien genau wie die italienischen Hochschulabschlüsse ab dem Tag der<br />

Verleihung in Österreich als gleichwertig anerkannt.<br />

Die von einer italienischen Universität ausgestellte Bescheinigung der<br />

Gleichwertigkeit gemäß Notenwechsel ist rückwirkend ab dem Datum der<br />

Verleihung des Titels in Österreich gültig.<br />

Besagtes Gesetz kann jedoch nur auf die akademischen Titel Anwendung<br />

finden, die nach seinem Inkrafttreten, d.h. nach dem 18. März 1992 verliehen<br />

wurden.<br />

In der Erwartung der Bescheinigung der Gleichwertigkeit seitens einer italienischen<br />

Universität werden die Inhaber eines österreichischen Studientitels<br />

unter Vorbehalt zu Staatsexamen zugelassen und dürfen an Ausschreibungen<br />

der öffentlichen Verwaltung teilnehmen. Ebenfalls unter Vorbehalt können<br />

sie sich in die Berufsregister eintragen, sofern sie nachweisen können,<br />

dass sie bei einer italienischen Universität den Antrag auf Anerkennung der<br />

Gleichwertigkeit ihres akademischen Titels eingereicht haben.<br />

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