PDF 641 KB - Rete Civica dell'Alto Adige
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Regelung zur Anerkennung im akademischen Bereich<br />
Die akademischen Behörden äußern sich zu den Anerkennungsanträgen<br />
innerhalb von 90 Tagen ab Eingang des entsprechenden Antrags und können:<br />
• die Gleichwertigkeit des ausländischen, akademischen Titels in jeder Hinsicht<br />
feststellen, der dem von der italienischen Universität ausgestellten<br />
Titel entspricht;<br />
• sich für eine teilweise Anerkennung einzelner Prüfungen aussprechen, so<br />
dass der Betreffende sich folglich in den entsprechenden, italienischen<br />
Studiengang einschreiben muss, um seine Prüfungen zu vervollständigen<br />
und ggf. seine Abschlussarbeit abzufassen und zu besprechen.<br />
Der Weg der Gleichwertigkeit/Anerkennung endet mit dem Erlass eines<br />
Rektorendekrets, das den Beschluss der akademischen Behörde (Rat des<br />
jeweiligen Studiengangs) vollstreckbar macht.<br />
Zwecks weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an:<br />
a) die einzelnen Universitäten<br />
b) Abteilung 40 “Bildungsförderung, Universität und Forschung”<br />
Studieninformation Südtirol<br />
Andreas-Hofer-Straße, 18<br />
39100 Bozen<br />
Tel. 0471.413307/06/01/2956<br />
Fax 0471.412959<br />
cristina.pellini@provinz.bz.it<br />
c) CIMEA (Informationszentrum für Mobilität und akademische Gleichwertigkeit)<br />
Viale XXI Aprile, 36<br />
00162 Roma<br />
Tel. 06.86321281<br />
Fax 06.86322845<br />
cimea@fondazionerui.it<br />
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