30.06.2013 Aufrufe

PDF 641 KB - Rete Civica dell'Alto Adige

PDF 641 KB - Rete Civica dell'Alto Adige

PDF 641 KB - Rete Civica dell'Alto Adige

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2<br />

Regelung zur Anerkennung im akademischen Bereich<br />

Die akademischen Behörden äußern sich zu den Anerkennungsanträgen<br />

innerhalb von 90 Tagen ab Eingang des entsprechenden Antrags und können:<br />

• die Gleichwertigkeit des ausländischen, akademischen Titels in jeder Hinsicht<br />

feststellen, der dem von der italienischen Universität ausgestellten<br />

Titel entspricht;<br />

• sich für eine teilweise Anerkennung einzelner Prüfungen aussprechen, so<br />

dass der Betreffende sich folglich in den entsprechenden, italienischen<br />

Studiengang einschreiben muss, um seine Prüfungen zu vervollständigen<br />

und ggf. seine Abschlussarbeit abzufassen und zu besprechen.<br />

Der Weg der Gleichwertigkeit/Anerkennung endet mit dem Erlass eines<br />

Rektorendekrets, das den Beschluss der akademischen Behörde (Rat des<br />

jeweiligen Studiengangs) vollstreckbar macht.<br />

Zwecks weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an:<br />

a) die einzelnen Universitäten<br />

b) Abteilung 40 “Bildungsförderung, Universität und Forschung”<br />

Studieninformation Südtirol<br />

Andreas-Hofer-Straße, 18<br />

39100 Bozen<br />

Tel. 0471.413307/06/01/2956<br />

Fax 0471.412959<br />

cristina.pellini@provinz.bz.it<br />

c) CIMEA (Informationszentrum für Mobilität und akademische Gleichwertigkeit)<br />

Viale XXI Aprile, 36<br />

00162 Roma<br />

Tel. 06.86321281<br />

Fax 06.86322845<br />

cimea@fondazionerui.it<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!