PDF 641 KB - Rete Civica dell'Alto Adige
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SLOWENIEN<br />
Einvernehmensprotokoll unterzeichnet in Rom am 10.7.1995, Gesetz Nr.<br />
103 vom 7.4.97 Amtsblatt Nr. 93 vom 22.4.97, am 6.8.97 in Kraft getreten.<br />
Dieses Memorandum bezieht sich auf die Wiedereinführung des Abkommens<br />
mit Eh. Jugoslawien von 1983 mit Slowenien (nach der Suspendierung<br />
am 20.9.94) vor. Das Abkommen sieht weitere Regelungen für eine<br />
größere Garantie in Bezug auf die Anwendung vor und zwar in Erwartung eines<br />
neuen Gesamtabkommens, welches auch die neue italienische Reform<br />
der Hochschulbildung ajourieren soll.<br />
S. MARINO<br />
Abkommen vom 28.4.1983 (Gesetz Nr. 760 vom 18.10.1984). Verpflichtung<br />
zur gegenseitigen Anerkennung der Studientitel:<br />
- Notenwechsel unterzeichnet am 9.7.1991 in Bezug auf die Anerkennung<br />
des Wissenschaftlichen Lyzeums von S. Marino;<br />
- Notenwechsel unterzeichnet in Rom am 31.5.1990 über die Anerkennung<br />
des Forschungsdoktorates von S. Marino betreffend geschichtliche Studien<br />
(Dekret des Wissenschaftsministeriums vom 11.6.1990 - Amtsblatt Nr.<br />
137 vom 14.6.1990).<br />
- Notenwechsel über die Anerkennung des Forschungsdoktorates von S.<br />
Marino betreffend den Bereich des “ingegneria economico-gestionale”,<br />
unterzeichnet in Rom am 16.7.99 und am 28.11.1990 in Kraft getreten..<br />
- Notenwechsel über die Anerkennung der Abschlüsse des neuen Kurses<br />
mit betriebswirtschaftlicher Richtung der Sekundarschule von S. Marino<br />
unterzeichnet in San Marino am 20. Januar 2000. Er ist unmittelbar in Kraft<br />
getreten.<br />
SPANIEN<br />
In Durchführung der Art. 5 und 10 des Kulturabkommens zwischen<br />
Italien und Spanien unterzeichnet in Rom am 11.8.1955, wurde am 14.<br />
Juli 1999 ein Notenwechsel in Rom unterzeichnet. Er bezieht sich auf die<br />
Anerkennung der akademischen Titel (Resolution A) und die mittleren und<br />
Endabschlüsse der Sekundarschulen (Resolution B), sowohl der Schulen die<br />
sich im eigenem Land befinden als auch der denjenigen des Staates. Dieser<br />
Notenwechsel hat eine unmittelbare Gültigkeit.<br />
Das neue Abkommen sieht folgendes vor:<br />
60<br />
Bilaterale und multilaterale Abkommen