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PDF 641 KB - Rete Civica dell'Alto Adige

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SLOWENIEN<br />

Einvernehmensprotokoll unterzeichnet in Rom am 10.7.1995, Gesetz Nr.<br />

103 vom 7.4.97 Amtsblatt Nr. 93 vom 22.4.97, am 6.8.97 in Kraft getreten.<br />

Dieses Memorandum bezieht sich auf die Wiedereinführung des Abkommens<br />

mit Eh. Jugoslawien von 1983 mit Slowenien (nach der Suspendierung<br />

am 20.9.94) vor. Das Abkommen sieht weitere Regelungen für eine<br />

größere Garantie in Bezug auf die Anwendung vor und zwar in Erwartung eines<br />

neuen Gesamtabkommens, welches auch die neue italienische Reform<br />

der Hochschulbildung ajourieren soll.<br />

S. MARINO<br />

Abkommen vom 28.4.1983 (Gesetz Nr. 760 vom 18.10.1984). Verpflichtung<br />

zur gegenseitigen Anerkennung der Studientitel:<br />

- Notenwechsel unterzeichnet am 9.7.1991 in Bezug auf die Anerkennung<br />

des Wissenschaftlichen Lyzeums von S. Marino;<br />

- Notenwechsel unterzeichnet in Rom am 31.5.1990 über die Anerkennung<br />

des Forschungsdoktorates von S. Marino betreffend geschichtliche Studien<br />

(Dekret des Wissenschaftsministeriums vom 11.6.1990 - Amtsblatt Nr.<br />

137 vom 14.6.1990).<br />

- Notenwechsel über die Anerkennung des Forschungsdoktorates von S.<br />

Marino betreffend den Bereich des “ingegneria economico-gestionale”,<br />

unterzeichnet in Rom am 16.7.99 und am 28.11.1990 in Kraft getreten..<br />

- Notenwechsel über die Anerkennung der Abschlüsse des neuen Kurses<br />

mit betriebswirtschaftlicher Richtung der Sekundarschule von S. Marino<br />

unterzeichnet in San Marino am 20. Januar 2000. Er ist unmittelbar in Kraft<br />

getreten.<br />

SPANIEN<br />

In Durchführung der Art. 5 und 10 des Kulturabkommens zwischen<br />

Italien und Spanien unterzeichnet in Rom am 11.8.1955, wurde am 14.<br />

Juli 1999 ein Notenwechsel in Rom unterzeichnet. Er bezieht sich auf die<br />

Anerkennung der akademischen Titel (Resolution A) und die mittleren und<br />

Endabschlüsse der Sekundarschulen (Resolution B), sowohl der Schulen die<br />

sich im eigenem Land befinden als auch der denjenigen des Staates. Dieser<br />

Notenwechsel hat eine unmittelbare Gültigkeit.<br />

Das neue Abkommen sieht folgendes vor:<br />

60<br />

Bilaterale und multilaterale Abkommen

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