PDF 641 KB - Rete Civica dell'Alto Adige
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Regelung zur Anerkennung im akademischen Bereich<br />
den Staaten und soll die bisher geltenden Vereinbarungen des Europarates<br />
und der UNESCO ablösen.<br />
Das Prinzip der Anerkennung von Abiturzeugnissen stellt eine „Anerkennung<br />
von vornherein“ dar; eine Ausnahme dazu bilden diejenigen Fälle,<br />
in denen nachgewiesen wird, dass „grundlegende Unterschiede“ bei der<br />
Schulausbildung bestehen.<br />
Bei der Beurteilung der Abschlüsse sollen folgende Kriterien miteinfließen:<br />
• Systematik im Ausstellungsstaat<br />
• Systematik im Staat, in dem die Anerkennung beantragt wird<br />
• Ausbildungsdauer<br />
• Ausbildungsinhalte<br />
In den grundlegenden Zielen der Konvention wird die Umsetzung des<br />
Rechts auf Studium („das Recht auf Unterricht gehört zu den Menschenrechten<br />
und die Hochschulausbildung, die für das Erlangen und Verbessern<br />
des Wissens grundlegend ist, stellt ein außerordentlich reiches kulturelles,<br />
wie wissenschaftliches Erbe für den Einzelnen und die Gesellschaft dar“)<br />
auch als Recht auf Anerkennung von Abschlüssen angesehen.<br />
Darüber hinaus erkennt das Lissabonner Übereinkommen die internationale<br />
Verantwortung der Universitäten zur Förderung des Friedens, des gegenseitigen<br />
Verständnisses, der Toleranz und der Verschiedenheit als Wert an.<br />
Die Verschiedenheit der Ausbildung wird als Wert für kulturelle Verschiedenartigkeit<br />
und als Bereicherung angesehen, die den Zugriff der Einwohner<br />
eines jeden Staates und der Studenten aller Bildungsinstitute auf die Ausbildungsressourcen<br />
der anderen Staaten erleichtern. Genauer gesagt wiegt<br />
somit das Engagement, das Studium fortzusetzen oder einen Studienaufenthalt<br />
an den Hochschulen in den anderen Ländern zu absolvieren, nicht<br />
ganz so schwer.<br />
Im Übereinkommen ist von der Anerkennung der Abschlüsse die Rede, um<br />
die akademische Mobilität in allen Ländern der europäischen Gemeinschaft<br />
zu begünstigen und zu fördern.<br />
Das Übereinkommen ist am 1. Februar 1999 in Österreich in Kraft getreten<br />
und findet seit dem 1. April 1999 Anwendung; in Italien wurde es mit Gesetz<br />
Nr. 148 vom 11. Juli 2002 ratifiziert.<br />
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