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PDF 641 KB - Rete Civica dell'Alto Adige

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2<br />

Regelung zur Anerkennung im akademischen Bereich<br />

den Staaten und soll die bisher geltenden Vereinbarungen des Europarates<br />

und der UNESCO ablösen.<br />

Das Prinzip der Anerkennung von Abiturzeugnissen stellt eine „Anerkennung<br />

von vornherein“ dar; eine Ausnahme dazu bilden diejenigen Fälle,<br />

in denen nachgewiesen wird, dass „grundlegende Unterschiede“ bei der<br />

Schulausbildung bestehen.<br />

Bei der Beurteilung der Abschlüsse sollen folgende Kriterien miteinfließen:<br />

• Systematik im Ausstellungsstaat<br />

• Systematik im Staat, in dem die Anerkennung beantragt wird<br />

• Ausbildungsdauer<br />

• Ausbildungsinhalte<br />

In den grundlegenden Zielen der Konvention wird die Umsetzung des<br />

Rechts auf Studium („das Recht auf Unterricht gehört zu den Menschenrechten<br />

und die Hochschulausbildung, die für das Erlangen und Verbessern<br />

des Wissens grundlegend ist, stellt ein außerordentlich reiches kulturelles,<br />

wie wissenschaftliches Erbe für den Einzelnen und die Gesellschaft dar“)<br />

auch als Recht auf Anerkennung von Abschlüssen angesehen.<br />

Darüber hinaus erkennt das Lissabonner Übereinkommen die internationale<br />

Verantwortung der Universitäten zur Förderung des Friedens, des gegenseitigen<br />

Verständnisses, der Toleranz und der Verschiedenheit als Wert an.<br />

Die Verschiedenheit der Ausbildung wird als Wert für kulturelle Verschiedenartigkeit<br />

und als Bereicherung angesehen, die den Zugriff der Einwohner<br />

eines jeden Staates und der Studenten aller Bildungsinstitute auf die Ausbildungsressourcen<br />

der anderen Staaten erleichtern. Genauer gesagt wiegt<br />

somit das Engagement, das Studium fortzusetzen oder einen Studienaufenthalt<br />

an den Hochschulen in den anderen Ländern zu absolvieren, nicht<br />

ganz so schwer.<br />

Im Übereinkommen ist von der Anerkennung der Abschlüsse die Rede, um<br />

die akademische Mobilität in allen Ländern der europäischen Gemeinschaft<br />

zu begünstigen und zu fördern.<br />

Das Übereinkommen ist am 1. Februar 1999 in Österreich in Kraft getreten<br />

und findet seit dem 1. April 1999 Anwendung; in Italien wurde es mit Gesetz<br />

Nr. 148 vom 11. Juli 2002 ratifiziert.<br />

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