PDF 641 KB - Rete Civica dell'Alto Adige
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Regelung zur Anerkennung im akademischen Bereich<br />
Vergleichstabellen zum Notenwechsel zwischen Italien und Österreich aufgeführt<br />
sind. Sofern die Anerkennung dem Bestehen zusätzlicher Prüfungen<br />
unterliegt, müssen besagte Prüfungen im Vorfeld an einer Universität in Österreich<br />
bestanden worden sein.<br />
Die vorgesehene Verfahrensweise gliedert sich in die nachstehend erläuterten<br />
Schritte.<br />
1) Der Betreffende gibt seinen Antrag mit den geforderten Unterlagen im<br />
Studentensekretariat der Freien Universität Bozen ab. Die im Original<br />
vorgelegten Unterlagen werden bis zum Abschluss des Vorgangs dort<br />
aufbewahrt.<br />
2) Folgende Unterlagen werden verlangt:<br />
• Original und eine Kopie des Bescheides über die Verleihung des akademischen<br />
Grades<br />
• Original und eine Kopie des Reifezeugnisses<br />
• zwei Kopien des gültigen Personalausweises/Reisepasses<br />
• Original und eine Kopie aller Nachweise über die Ergänzungsprüfungen,<br />
sofern diese für die Anerkennung des Titels vorgeschrieben sind<br />
• Bescheinigung (Original und Kopie) der österreichischen Universität, aus<br />
der die Gesamtnote ersichtlich ist, sofern der Antragsteller die Umrechnung<br />
seiner Note in das italienische System wünscht<br />
• Einzahlungsbeleg über den Beitrag zur Anerkennung des Studientitels von<br />
€ 150 (oder € 250 bei der Ausstellung des Diploms)<br />
3) Die Freie Universität Bozen bestätigt den Eingang des Antrags und der<br />
Unterlagen mit einer Bescheinigung.<br />
4) Das Studentensekretariat übermittelt die Kopien der vorgelegten Unterlagen<br />
zur Kontrolle an die Abteilung 40, damit diese bei der Studienabteilung<br />
oder dem Dekanat der österreichischen Universität die Rechtmäßigkeit<br />
des erworbenen Studientitels anfordert.<br />
5) Im Rahmen einer Dienstkonferenz zwischen der Freien Universität Bozen<br />
und der Abteilung 40 wird die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen<br />
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