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PDF 641 KB - Rete Civica dell'Alto Adige

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5 Anerkennung berufsqualifizierender Titel, die in der<br />

Schweizer Konföderation erworben wurden<br />

Mit dem Gesetz Nr. 364 vom 15. November 2000 wird die Vereinbarung<br />

zwischen der europäischen Union und den Mitgliedsstaaten einerseits und<br />

der Schweizer Konföderation andererseits ratifiziert. Die Vereinbarung vom<br />

Juni 1999 regelt den freien Verkehr zwischen der europäischen Union und<br />

der Schweizer Konföderation und legt die Anwendbarkeit der Richtlinien<br />

der Gemeinschaft bei der Anerkennung berufsqualifizierender Titel auch für<br />

Schweizer Bürger fest.<br />

Es wurden daher Erleichterungen eingeführt, so dass die Situation der<br />

Schweizer Bürger der Situation der Staatsbürger der Gemeinschaft gleichgestellt<br />

ist.<br />

Aufgrund der Vereinbarung können freiberuflich Tätige, die die Anerkennung<br />

ihres in der Schweizer Konföderation erworbenen, berufsqualifizierenden<br />

Titels erhalten möchten, einen Antrag mit den entsprechenden Unterlagen<br />

bei den zuständigen Ministerien (s. Liste der reglementierten Berufe) einreichen.<br />

Sollten sich bei der Überprüfung der einzelnen Anträge auf Anerkennung einige<br />

Mängel in Bezug auf die Kenntnis grundlegender Fächer zur Ausübung<br />

eines bestimmten Berufes in Italien ergeben, so ist es wie bei den freiberuflich<br />

Tätigen aus der Gemeinschaft möglich, das von ihnen verlangt wird,<br />

eine ergänzende Prüfung abzulegen, die aus einer Eignungsprüfung oder<br />

aus einem Praktikum zur Anpassung bestehen kann, das besagte Mängel<br />

beseitigen soll, wobei letzteres für die Berufe Rechtsanwalt, Dipl. Betriebswirt<br />

und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer ausgeschlossen ist.<br />

3<br />

Sonderfälle<br />

55

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