PDF 641 KB - Rete Civica dell'Alto Adige
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5 Anerkennung berufsqualifizierender Titel, die in der<br />
Schweizer Konföderation erworben wurden<br />
Mit dem Gesetz Nr. 364 vom 15. November 2000 wird die Vereinbarung<br />
zwischen der europäischen Union und den Mitgliedsstaaten einerseits und<br />
der Schweizer Konföderation andererseits ratifiziert. Die Vereinbarung vom<br />
Juni 1999 regelt den freien Verkehr zwischen der europäischen Union und<br />
der Schweizer Konföderation und legt die Anwendbarkeit der Richtlinien<br />
der Gemeinschaft bei der Anerkennung berufsqualifizierender Titel auch für<br />
Schweizer Bürger fest.<br />
Es wurden daher Erleichterungen eingeführt, so dass die Situation der<br />
Schweizer Bürger der Situation der Staatsbürger der Gemeinschaft gleichgestellt<br />
ist.<br />
Aufgrund der Vereinbarung können freiberuflich Tätige, die die Anerkennung<br />
ihres in der Schweizer Konföderation erworbenen, berufsqualifizierenden<br />
Titels erhalten möchten, einen Antrag mit den entsprechenden Unterlagen<br />
bei den zuständigen Ministerien (s. Liste der reglementierten Berufe) einreichen.<br />
Sollten sich bei der Überprüfung der einzelnen Anträge auf Anerkennung einige<br />
Mängel in Bezug auf die Kenntnis grundlegender Fächer zur Ausübung<br />
eines bestimmten Berufes in Italien ergeben, so ist es wie bei den freiberuflich<br />
Tätigen aus der Gemeinschaft möglich, das von ihnen verlangt wird,<br />
eine ergänzende Prüfung abzulegen, die aus einer Eignungsprüfung oder<br />
aus einem Praktikum zur Anpassung bestehen kann, das besagte Mängel<br />
beseitigen soll, wobei letzteres für die Berufe Rechtsanwalt, Dipl. Betriebswirt<br />
und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer ausgeschlossen ist.<br />
3<br />
Sonderfälle<br />
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