01.07.2013 Aufrufe

Tabellen (3) - BFW

Tabellen (3) - BFW

Tabellen (3) - BFW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Lexikon waldschädigende Luftverunreinigungen und Klimawandel (<strong>Tabellen</strong>anhang 3) -111-<br />

Bundeswaldgesetz (Deutschland) (1)<br />

Stand 1.1.1998<br />

(Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft) Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) ist<br />

insbesondere für den Zweck erlassen worden, den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion)<br />

und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das<br />

Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion)<br />

zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, die<br />

Forstwirtschaft zu fördern und einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der<br />

Waldbesitzer herbeizuführen. Infolge des Bundeswaldgesetzes wurden in den Bundesländern entsprechend<br />

Landeswaldgesetze erlassen.<br />

Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften<br />

§ 1 Gesetzeszweck<br />

§ 2 Wald<br />

§ 3 Waldeigentumsarten<br />

§ 4 Waldbesitzer<br />

Zweites Kapitel: Erhaltung des Waldes<br />

§ 5 Vorschriften für die Landesgesetzgebung<br />

Abschnitt I<br />

Forstliche Rahmenplanung und Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von<br />

Trägern öffentlicher Vorhaben<br />

§§ 6 u. 7<br />

§ 8 Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher<br />

Vorhaben<br />

Abschnitt II<br />

Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, Erstaufforstung<br />

§ 9 Erhaltung des Waldes<br />

§ 10 Erstaufforstung<br />

§ 11 Bewirtschaftung des Waldes<br />

§ 12 Schutzwald<br />

§ 13 Erholungswald<br />

§ 14 Betreten des Waldes<br />

Drittes Kapitel: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse<br />

Abschnitt I<br />

Allgemeine Vorschrift<br />

§ 15 Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse<br />

Abschnitt II<br />

Forstbetriebsgemeinschaften<br />

§ 16 Begriff<br />

§ 17 Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft<br />

§ 18 Anerkennung<br />

§ 19 Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine<br />

§ 20 Widerruf der Anerkennung<br />

http://www.luftschadstoffe.at

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!