Handreichung zum Wissenschaftlichen Arbeiten - BiwiWiki
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12. Nicht diskriminierender Sprachgebrauch / Eva Fleischer<br />
12. Nicht diskriminierender Sprachgebrauch<br />
Eva Fleischer<br />
Innerhalb der EU gibt es eine Reihe von Richtlinien, die gegen Diskriminierung<br />
aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion,<br />
Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Geschlecht<br />
wirken sollen. In Österreich ist die gesetzliche Basis das<br />
Bundesgesetz über Gleichbehandlung (GlBG).<br />
Sprachliche Diskriminierung kann auf allen Sprachebenen erfolgen,<br />
sowohl in der Alltagskommunikation als auch in Texten. In diesem<br />
Beitrag liegt der Fokus auf Texten. Diskriminierung durch Sprache<br />
geschieht u. a. durch<br />
• durch die Verwendung diskriminierende Begriffe: Weiber, Zigeuner,<br />
Neger, Islamistenschwein, Pflegefall, Insassen von Altersheimen<br />
• durch die Zuschreibung von Eigenschaften: dumme Blondine,<br />
schmutziger Türke<br />
• durch Verwendung diskriminierender Wendungen in Sätzen: an<br />
den Rollstuhl gefesselt, wie die Zigeuner hausen<br />
• durch diskriminierende Argumentationen: Frauen sind aufgrund<br />
ihrer Gebärfähigkeit von Natur aus ungeeignet für Führungspositionen;<br />
Homosexualität ist widernatürlich<br />
• durch spezifische Perspektiven, in dem z. B. Akteure nicht benannt<br />
werden: „Familientragödie“ im Gegensatz zu „Frau wurde<br />
von Ehemann erwürgt“ (vgl. BMWA 2008)<br />
Für die nicht-diskriminierende Sprache im Bereich Geschlechter gibt<br />
es noch eine weitere Ebene, es ist die der symmetrischen expliziten<br />
Nennung von Frauen im Sprachgebrauch. Beide Geschlechter sind<br />
sichtbar zu machen, wo von beiden Geschlechtern die Rede ist (vgl.<br />
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