Umweltschutz ist Gesundheitsschutz - Stadt Langenhagen
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GlossAR<br />
EG Europäische Gemeinschaft; hat den Begriff EWG (Europäische<br />
Wirtschaftsgemeinschaft) abgelöst<br />
EU Europäische Union<br />
Europäische<br />
Kommission<br />
130<br />
Im politischen System der Europäischen Union die Exekutive<br />
und als solche für die Umsetzung der Beschlüsse von Min<strong>ist</strong>errat<br />
und Parlament zuständig<br />
Grenzwert Gesetzlich festgelegter Wert, der nicht überschritten werden<br />
darf (im Lebensmittelrecht auch als Höchstmenge oder Y<br />
Höchstgehalt bezeichnet)<br />
Höchstgehalt Gesetzlich festgelegter Wert für Umweltkontaminanten und<br />
andere unerwünschte Stoffe in Lebensmitteln; der Wert darf<br />
nicht überschritten werden (siehe auch Y Grenzwert)<br />
JKI Julius-Kühn-Institut, zusätzliche Bezeichnung für das Bundesforschungsinstitut<br />
für Kulturpflanzen im Geschäftsbereich<br />
des Y BMELV<br />
Kanzerogenität Krebserzeugende Eigenschaft eines Stoffes; nach der europäischen<br />
Y Richtlinie 67/548/EWG werden drei Kategorien<br />
unterschieden (stark gekürzte Definitionen):<br />
• Stoffe der Kategorie 1 wirken beim Menschen bekanntermaßen<br />
krebserzeugend<br />
• Stoffe der Kategorie 2 sollten für den Menschen als krebserzeugend<br />
angesehen werden, da hinreichende Anhaltspunkte<br />
aus geeigneten Tierversuchen und sonstigen relevanten Informationen<br />
bestehen<br />
• Stoffe der Kategorie 3 geben wegen möglicher krebserzeugender<br />
Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis;<br />
aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte<br />
vor, die jedoch nicht ausreichen, um den Stoff in Kategorie 2<br />
einzustufen<br />
Kontamination Verunreinigung von Luft, Lebensmitteln oder Trinkwasser,<br />
Boden, Oberflächen- und Grundwasser mit unerwünschten<br />
Stoffen<br />
Mutagenität Erbgutverändernde Eigenschaft eines Stoffes; er kann zu<br />
vererbbaren genetischen Schäden führen; nach der europäischen<br />
Y Richtlinie 67/548/EWG werden drei Kategorien<br />
unterschieden (stark gekürzte Definitionen):<br />
• Stoffe der Kategorie 1 wirken beim Menschen bekanntermaßen<br />
erbgutverändernd<br />
• Stoffe der Kategorie 2 sollten für den Menschen als erbgutverändernd<br />
angesehen werden, da hinreichende Anhaltspunkte<br />
aus geeigneten Tierversuchen und sonstigen relevanten<br />
Informationen bestehen<br />
• Stoffe der Kategorie 3 geben wegen möglicher erbgutverändernder<br />
Wirkungen auf den Menschen Anlass zur Besorg-