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Umweltschutz ist Gesundheitsschutz - Stadt Langenhagen

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2 chemiKAliensicheRheit<br />

2.4 biozide nicht bedenkenlos einsetzen<br />

Bioziden sind Verbraucherinnen und Verbraucher im Haushalt in relativ hohem<br />

Maße sowohl freiwillig als auch unfreiwillig ausgesetzt.<br />

Biozide dienen dazu, Schadorganismen zu bekämpfen. Sie sollen je nach Produktart<br />

Schädigungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Baumaterialien<br />

(Holz) und anderen Produkten verhindern sowie Menschen und Haustiere<br />

vor Schädlingsbefall schützen.<br />

38<br />

Wie wirken Biozide?<br />

biozidhaltige Produkte sind dazu bestimmt, auf chemischem oder biologischem Wege<br />

Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen<br />

durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen (Definition nach Chemikaliengesetz).<br />

wirkstoffe, die in Biozidprodukten eingesetzt werden, können auch in Pflanzenschutzmitteln<br />

enthalten sein. Ob ein bestimmtes Produkt/Mittel dem Pflanzenschutzgesetz<br />

oder dem Biozidrecht unterfällt, richtet sich nach dem vorgesehenen Anwendungsbereich<br />

bzw. dem Einsatzzweck.<br />

Ein Mittel gegen Mücken im Wohnbereich <strong>ist</strong> z.B. ein Biozidprodukt, ein Mittel gegen<br />

Blattläuse an Zimmerpflanzen dagegen ein Pflanzenschutzmittel. Für den privaten Endverbraucher<br />

ergibt sich durch diese unterschiedliche Einordnung jedoch kein Unterschied:<br />

Beide Rechtsbereiche sichern aufgrund eines strengen Zulassungsverfahrens<br />

den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auf hohem Niveau.<br />

Die Eigenschaften von Bioziden, lebende Organismen zu bekämpfen, bergen<br />

jedoch auch das Risiko unerwünschter Nebenwirkungen für Mensch und<br />

Umwelt. Daher wurde durch die europäische Biozid-Richtlinie (98/8/EG) vorgeschrieben,<br />

dass Biozidprodukte erst dann gehandelt und verwendet werden<br />

dürfen, wenn sie zugelassen worden sind. Dies gilt seit dem Jahr 2002.<br />

Für bereits auf dem Markt befindliche „alte“ Produkte gelten Übergangs-

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