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arithmetischen Mittelwerthsberechnungen nicht entspreche, seyen zur<br />
interimistischen Beseitigung dieses Mangels und bis zur definitiven<br />
Regulierung dieses Zweiges des Steuer-Intermistiums, die<br />
Steuersimpla der Mei[11]ster auf dem platten Lande und in den<br />
kleinern Städten um 1 ½ Procent herunterzusetzen, in den größern<br />
Städten aber um 98 ½ Procent zu erhöhen, und zwar solle diese<br />
Bestimmung, modo consueto, schon für das verfloßne Jahr<br />
rückwirkende Kraft haben, damit der Umstand, daß man diesen<br />
Mangel der Besteuerungsgesetzgebung, im Drange wichtiger<br />
Geschäfte im vorigen Jahre übersehen habe, Seiner legitimen<br />
souverainen Majestät geliebten Unterthanen auf keine Weise zum<br />
Nachtheil gereiche.<br />
Was hierdurch bei bereits regulirten Etat sich an Einnahme mehr<br />
ergäbe, sollte unter dem Titel ad extraordinaria verwendet und gehörig<br />
mit in Ausgabe gebracht werden. Nachträglich wurde noch bestimmt,<br />
daß unter größeren Städten diejenigen zu verstehen seyen, welche ihre<br />
Größe selbst durch die Wahl eines Magistrats erster order zweiter<br />
Klasse anerkannt und ausgesprochen haben, folglich dagegen auch<br />
keine Remonstration, Reclamation oder sonst eine Vorstellung<br />
vorbringen zu dürfen, reichsgrundgesetzmäßig im voraus beschieden<br />
würden.<br />
Bey den nächsten Sitzungen folgten die Vorträge, welche die<br />
legitimen Souverainitätsredner auf [12] allerhöchsten Befehl zu halten<br />
hatten, und woraus ich nun den wesentlichen Innhalt kürzlich berichte.<br />
Es sey mißfällig bemerkt worden, daß diejenigen Glieder der<br />
ehrenwerthen Standschaft, welche im vorigen Jahre auf sich<br />
genommen hätten, die fliehende Glückskugel aufzufinden, in ihrem an<br />
sich lobenswerthen Vorhaben theils zu weit gegangen, theils mit<br />
allzugroßem Eifer vorgeschritten seyen.<br />
Auf der einen Seite sey es natürlich vorgekommen, daß ein<br />
ehrenwerthes Glied nach Ablauf seines Reisepasses die Reise<br />
verbotswidrig fortgesetzt habe, auf der andern sey bedauernd ersehen<br />
worden, daß die Verschiedenheit der Uhren zwischen einem<br />
Reisenden, und der Grenzmauth und Polizeybehörde, zu solchen