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Deutsche Digitale Bibliothek Zusammenfassung der ... - Digitale Linke

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22<br />

bei <strong>der</strong> Novellierung des Urheberrechts (Kapitel 1.7.5) nicht verworfen wird – im<br />

Rahmen des Rechte-Managements generell (z.B. auch bei <strong>der</strong> VG Bild) zur Anwendung<br />

kommen.<br />

Novellierung des Urheberrechts („dritter Korb“)<br />

Bei <strong>der</strong> geplanten Novellierung des Urheberrechts („dritter Korb“) werden auch die<br />

urheberrechtlichen Erfor<strong>der</strong>nisse im Rahmen <strong>der</strong> DDB berücksichtigt. Bei „verwaisten<br />

Werken“ soll das im vorherigen Abschnitt aufgezeigte Verfahren (o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e<br />

adäquate Lösung) rechtlich abgedeckt werden. Bei Werken mit mehreren Rechte-<br />

Inhabern soll im Falle <strong>der</strong> Online-Veröffentlichung zwar je<strong>der</strong> Rechte-Inhaber Anspruch<br />

auf ein angemessenes Entgelt haben, aber <strong>der</strong> einzelne Rechte-Inhaber diese nicht<br />

blockieren können. Im Museumsbereich ist es langjährige Praxis, auch bei gemeinfreien<br />

Werken für die kommerzielle Nutzung Marktpreise zu verlangen. Hier soll mit Blick auf<br />

den außergewöhnlich großen Datenbestand <strong>der</strong> DDB eine zweifelsfreie<br />

Rechtsgrundlage geschaffen werden (z.B. durch ein spezielles Leistungsschutzrecht).<br />

An<strong>der</strong>nfalls würde die Gefahr bestehen, dass aus dem mit erheblichen öffentlichen<br />

Mitteln bereitgestellten eContent ohne Gegenleistung kommerzieller Nutzen gezogen<br />

wird.<br />

2.1.8 Verwertungs-Management/Online-Werbung/Sponsoring<br />

Nach den Gemeinsamen Eckpunkten (s. dort Kapitel B.1 Abs. 4) ist die nichtkommerzielle<br />

Nutzung <strong>der</strong> DDB kostenfrei (bei vorhandenen Urheberrechten sollen<br />

Lizenzen erworben werden, um eine kostenfreie Nutzung zu ermöglichen), für die<br />

kommerzielle Nutzung sind dagegen Marktpreise zu erheben. Online-Werbung sowie<br />

die Gewinnung von Sponsoren, Mäzenen und privaten Spen<strong>der</strong>n sehen die<br />

Gemeinsamen Eckpunkte (s. dort Kapitel B.4.1.5 und B.5 Nr. (1)) ausdrücklich vor.<br />

Verwertungs-Metadatensatz<br />

Zu jedem digitalen Objekt wird ein Verwertungs-Metadatensatz erstellt, <strong>der</strong> a l l e<br />

für die Verwertung relevanten Parameter enthält. Daraus muss insbeson<strong>der</strong>e<br />

hervorgehen, ob eine kommerzielle Nutzung des digitalen Objekts und/o<strong>der</strong><br />

automatische Online-Werbung zulässig ist. Die Eingabe <strong>der</strong> Parameter ist mit Hilfe eines<br />

entsprechenden Werkzeugs (Kapitel 1.5.2) dezentral durch die Kultur-<br />

Projekt DDB<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsanalyse 20.01.2010

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