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Masterstudiengang Europäistik

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<strong>Masterstudiengang</strong> <strong>Europäistik</strong><br />

Ziele des ESZB (1) – Art. 127 (1) AEUV *<br />

• „Das vorrangige Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu<br />

gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles<br />

der Preisstabilität möglich ist ist, unterstützt das ESZB die<br />

allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur<br />

Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die EU<br />

festgelegten Ziele der Union beizutragen. Das ESZB handelt<br />

im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft<br />

mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der<br />

Ressourcen gefördert wird, und hält sich dabei an die in<br />

Artikel 119 genannten Grundsätze.<br />

• Preisstabilität ist definiert als eine maximale<br />

Preissteigerungsrate von 2% gemessen am HVPI pro<br />

Jahr Jahr. “<br />

17<br />

* ex-Artikel 105 EGV

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