Masterstudiengang Europäistik
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<strong>Masterstudiengang</strong> <strong>Europäistik</strong><br />
Ziele des ESZB (1) – Art. 127 (1) AEUV *<br />
• „Das vorrangige Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu<br />
gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles<br />
der Preisstabilität möglich ist ist, unterstützt das ESZB die<br />
allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur<br />
Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die EU<br />
festgelegten Ziele der Union beizutragen. Das ESZB handelt<br />
im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft<br />
mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der<br />
Ressourcen gefördert wird, und hält sich dabei an die in<br />
Artikel 119 genannten Grundsätze.<br />
• Preisstabilität ist definiert als eine maximale<br />
Preissteigerungsrate von 2% gemessen am HVPI pro<br />
Jahr Jahr. “<br />
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* ex-Artikel 105 EGV