Masterstudiengang Europäistik
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<strong>Masterstudiengang</strong> <strong>Europäistik</strong><br />
Die EU-Osterweiterung und die Kopenhagener Kriterien<br />
• Die EU richtete nach dem Fall der Mauer das ‘PHARE’-Programm ein, um durch finanzielle<br />
Unterstützung den jungen Demokratien dabei zu helfen, ihre Wirtschaft wieder aufzubauen und<br />
politische Reformen durchzuführen. Der Europäische Rat erklärte am 22. Juni 1993 in<br />
Kopenhagen p g zum ersten Mal, , dass “die assoziierten mittel- und osteuropäischen p Länder, , die<br />
dies wünschen, Mitglieder der Europäischen Union werden können”.<br />
• Gleichzeitig legte der Europäische Rat die drei wichtigsten Kriterien für einen Beitritt dieser<br />
Länder zur EU fest.<br />
– Erstens ein politisches Kriterium: Die Bewerberländer müssen über stabile Institutionen<br />
als Garantie für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte<br />
sowie den Schutz von Minderheiten verfügen.<br />
– Zweitens ein wirtschaftliches Kriterium: Die Bewerberländer müssen über eine<br />
funktionierende Marktwirtschaft verfügen g und in der Lage g sein, , dem Wettbewerbsdruck und<br />
den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.<br />
– Drittens das Kriterium, die Verpflichtungen, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben,<br />
wahrzunehmen, wozu auch die Beachtung der Ziele der politischen und der Wirtschaftsund<br />
Währungsunion gehören. Dies bedeutet, dass die Beitrittsländer das gesamte als<br />
AAcquis i communautaire t i bbekannte k t EU-Recht EU R ht üb übernehmen. h<br />
• Die Kommission sprach Empfehlungen aus, und das Parlament gab seine Stellungnahmen ab.<br />
Auf dieser Grundlage gaben der Europäische Rat von Luxemburg (Dezember 1997) und<br />
Helsinki (Dezember 1999) grünes Licht für die Verhandlungen mit zehn mittel- und<br />
osteuropäischen t äi h Lä Ländern d sowie i ZZypern und d MMalta. lt<br />
Quelle: http://www.europa.eu.int/index_de.htm<br />
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