Masterstudiengang Europäistik
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<strong>Masterstudiengang</strong> <strong>Europäistik</strong><br />
Stabilitäts- und Wachstumspakt (2)<br />
Stabilitätsprogramme (stability programmes): Mittelfristige Regierungspläne<br />
und Prognosen von Ländern des Euro-Währungsgebiets über die<br />
Entwicklung von wirtschaftlichen Eckdaten im Hinblick auf die Erreichung<br />
des mittelfristigen Ziels eines nahezu ausgeglichenen oder einen<br />
Überschuss aufweisenden Haushalts gemäß dem Stabilitäts- und<br />
Wachstumspakt. Diese Programme gehen auf Maßnahmen zur<br />
Konsolidierung g des Budgets g und auf die wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen ein. Die Stabilitätsprogramme werden jährlich<br />
überarbeitet und von der Europäischen Kommission und dem<br />
Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) überprüft. Die Ergebnisse<br />
dieser Prüfung dienen dem ECOFIN-Rat ECOFIN Rat als Beurteilungsgrundlage, Beurteilungsgrundlage wobei<br />
insbesondere bewertet wird, ob das im Programm enthaltene mittelfristige<br />
Haushaltsziel im Einklang steht mit dem Ziel eines nahezu ausgeglichenen<br />
oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts und einen<br />
angemessenen Sicherheitsspielraum zur Vermeidung eines übermäßigen<br />
Defizits vorsieht.<br />
Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, müssen laut dem<br />
Stabilitäts- und Wachstumspakt p jährlich j ein Konvergenzprogramm<br />
g p g<br />
vorlegen.<br />
Quelle: Die Geldpolitik der EZB, 2004<br />
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