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Masterstudiengang Europäistik

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<strong>Masterstudiengang</strong> <strong>Europäistik</strong><br />

Stabilitäts- und Wachstumspakt (2)<br />

Stabilitätsprogramme (stability programmes): Mittelfristige Regierungspläne<br />

und Prognosen von Ländern des Euro-Währungsgebiets über die<br />

Entwicklung von wirtschaftlichen Eckdaten im Hinblick auf die Erreichung<br />

des mittelfristigen Ziels eines nahezu ausgeglichenen oder einen<br />

Überschuss aufweisenden Haushalts gemäß dem Stabilitäts- und<br />

Wachstumspakt. Diese Programme gehen auf Maßnahmen zur<br />

Konsolidierung g des Budgets g und auf die wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen ein. Die Stabilitätsprogramme werden jährlich<br />

überarbeitet und von der Europäischen Kommission und dem<br />

Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) überprüft. Die Ergebnisse<br />

dieser Prüfung dienen dem ECOFIN-Rat ECOFIN Rat als Beurteilungsgrundlage, Beurteilungsgrundlage wobei<br />

insbesondere bewertet wird, ob das im Programm enthaltene mittelfristige<br />

Haushaltsziel im Einklang steht mit dem Ziel eines nahezu ausgeglichenen<br />

oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts und einen<br />

angemessenen Sicherheitsspielraum zur Vermeidung eines übermäßigen<br />

Defizits vorsieht.<br />

Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, müssen laut dem<br />

Stabilitäts- und Wachstumspakt p jährlich j ein Konvergenzprogramm<br />

g p g<br />

vorlegen.<br />

Quelle: Die Geldpolitik der EZB, 2004<br />

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