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ASSTEL Lebensversicherung AG - Geschäftsbericht 2009

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Jahresabschluss<br />

Anhang<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Immaterielle<br />

Vermögensgegenstände<br />

Kapitalanlagen<br />

Die Bewertung erfolgte zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen<br />

auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.<br />

Anteile an den verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten<br />

bilanziert, soweit nicht im Einzelfall ein niedrigerer beizulegender Wert<br />

geboten war. Zuschreibungen i.S. § 280 Abs. 1 HGB wurden vorgenommen.<br />

Die Immobilienmärkte befinden sich in Folge der Finanzmarktkrise aktuell in vielen internationalen<br />

Teilmärkten in einer abnormalen Verfassung. Transaktionsvolumina weisen<br />

lediglich einen Bruchteil der in der Vergangenheit getätigten Umsätze auf. Verkäufe finden<br />

als Folge der aktuellen Marktschwäche vielfach nicht auf freiwilliger Basis statt, sondern<br />

sind in einer Vielzahl von Fällen durch außerordentliche Sachzwänge begründet,<br />

wie z.B. Brüche von im Kreditvertrag vereinbarten Kreditrisikokennziffern („Covenants“).<br />

Es handelt sich insoweit aktuell nicht um uneingeschränkt funktionierende Märkte. Die<br />

bei den aktuell beobachtbaren „Forced-Sale-Transaktionen“ – insbesondere auf den<br />

internationalen Märkten – erzielten Transaktionspreise für Immobilien weisen deutlich<br />

Abschläge gegenüber den langfristigen Durchschnittspreisen auf und können daher bei<br />

der bilanziellen Bewertung nicht uneingeschränkt als Vergleichswerte für die Ermittlung<br />

der beizulegenden Werte lang- und mittelfristig ausgerichteter Immobilienanlagen herangezogen<br />

werden.<br />

Die Bewertung der als langfristige Kapitalanlagen gehaltenen Immobilienbeteiligungen<br />

erfolgt auf Basis der jeweiligen Net Asset Values der Beteiligungen. Die den Net Asset<br />

Values zu Grunde liegenden Bewertungen der Immobilien wurden in Anwendung der Discounted<br />

Cash Flow Methode mit beizulegenden Werten ermittelt, die auf mittelfristig<br />

fundierten Marktparametern beruhen und – unter der Annahme sich zukünftig erholender<br />

Märkte – tendenziell über den auf Basis der aktuellen Transaktionspreise ermittelten<br />

Immobilienwerte liegen.<br />

Auch in <strong>2009</strong> wurden verschiedene Investmentanteile mit Rentencharakter, Inhaberschuldverschreibungen<br />

und andere festverzinsliche Wertpapiere gekauft und dem Anlagevermögen<br />

zugeordnet. Bei den Papieren besteht eine dauerhafte Halteabsicht. Um in<br />

dem Segment kurzfristige Ergebnisschwankungen zu vermeiden, haben wir uns entschieden,<br />

von der Möglichkeit des § 341b Abs. 2 HGB bei im Anlagevermögen gehaltenem<br />

Rentenbestand, (Investmentanteile mit Rentencharakter, Inhaberschuldverschreibungen<br />

und andere festverzinsliche Wertpapiere) das gemilderte Niederstwertprinzip anzuwenden,<br />

grundsätzlich Gebrauch zu machen. Dies gilt jedoch nicht bei dauerhaften Wertminderungen,<br />

wie z.B. bei Verschlechterung der Kreditqualität.<br />

Wir haben bei allen anderen Kapitalanlagen auf die Anwendung des § 341b Abs. 2 HGB<br />

verzichtet.<br />

Die Bewertung der Investmentanteile mit Rentencharakter, die dem Anlagevermögen zugeordnet<br />

sind, erfolgt zu Anschaffungskosten. Bei nur vorübergehender Wertminderung<br />

wurde auf Abschreibungen auf den Börsenkurs bzw. Rücknahmepreis verzichtet (gemildertes<br />

Niederstwertprinzip). Bei dauerhaften Wertminderungen wurden Abschreibungen<br />

vorgenommen.<br />

34 <strong>ASSTEL</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> <strong>2009</strong>

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