ASSTEL Lebensversicherung AG - Geschäftsbericht 2009
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2.4. Risikotarife der<br />
MM-Generation<br />
(ab 01.01.<strong>2009</strong>)<br />
Tarife AMM8PN, AMM8PS, AMM8PE, AMM8PZ,<br />
AMM8nPN, AMM8nPS, AMM8nPE, AMM8nPZ<br />
AMM9PN, AMM9PS, AMM9PE, AMM9PZ<br />
Jahresabschluss<br />
Es wird ein Todesfallbonus in Höhe von 56 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung<br />
gewährt. Alternativ kann bei Risikoversicherungen mit konstanter Todesfallleistung<br />
und durchgehender Beitragszahlung als Überschussbezugsart Beitragsreduktion in Höhe<br />
von 36 % des Tarifbeitrags gewählt werden.<br />
3. Rentenversicherungen (ohne Versicherungen gemäß 4.)<br />
Laufende Überschussanteile<br />
Während der<br />
Aufschubzeit<br />
Nach Rentenbeginn<br />
Die Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile. Zusätzlich werden Schlussgewinnanteile<br />
bzw. eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven abhängig vom<br />
Tarif gewährt.<br />
Die Versicherung gilt für die Überschussanteilberechnung als Versicherung im Rentenbezug,<br />
wenn die Rentenversicherung oder die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung im<br />
Rentenbezug ist.<br />
Die laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Rentenanteil in Promille der Jahresrente<br />
und einem Zinsanteil (ARE, AHE, ARF, AHF, ARH, AHH, ARL, AHL) bzw. einem Ertragsanteil<br />
(Tarife RMA, HMA) in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals. Für Rentenhauptversicherungen<br />
ohne Schlussgewinnbeteiligung ist eine Mindestbeteiligung an<br />
den Bewertungsreserven im Zins- bzw. Ertragsanteil enthalten. Hinterbliebenenzusatzversicherungen<br />
erhalten diese Mindestbeteiligung nicht. Überschussberechtigt ist die<br />
Jahresrente des gerade beendeten Versicherungsjahres. Das für die Überschussbeteiligung<br />
maßgebliche Deckungskapital ergibt sich aus dem mit dem Rechnungszins um ein<br />
Jahr diskontierten Deckungskapital am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Ein letzter Jahresanteil wird bei Kapitalabfindung (anteilig auch im Rahmen der flexiblen<br />
Altersgrenze) oder bei Übergang in den Rentenbezug gewährt. Er berechnet sich analog<br />
zu den laufenden Überschussanteilen.<br />
Die jährlichen Überschussanteile werden zur Finanzierung einer zusätzlichen Rentenleistung<br />
(Bonus, Rentenbonus Plus) verwendet. Alternativ können sie auch verzinslich<br />
angesammelt oder bar ausgezahlt werden.<br />
Die laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Rentenanteil, einem Zinsanteil<br />
und einem zusätzlichen Zinsanteil (Tarife ARE, AHE, ARF, AHF, ARH, AHH, ARL, AHL) bzw.<br />
einem Ertragsanteil und einem zusätzlichen Ertragsanteil (Tarife RMA, HMA). Der Rentenanteil<br />
wird in Promille der Jahresrente bemessen. Der Zinsanteil bzw. der zusätzliche<br />
Zinsanteil (bei Konstanter Gewinnrente bzw. Gewinnrente) werden in Prozent des maßgeblichen<br />
Deckungskapitals bemessen. Im Zinsanteil ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
enthalten. Rentenhauptversicherungen wird außerdem eine Mindestbeteiligung<br />
an den Bewertungsreserven gewährt, die desgleichen im Zinsanteil enthalten<br />
ist. Hinterbliebenenzusatzversicherungen erhalten keine Mindestbeteiligung.<br />
<strong>ASSTEL</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> <strong>2009</strong> 77