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ASSTEL Lebensversicherung AG - Geschäftsbericht 2009

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Überschusssätze der<br />

Abrechnungsverbände<br />

Kap, VL, Ren und Gr<br />

sowie des Neuzugangs<br />

ab 01.01.1995<br />

Gewinnverbände des<br />

Abrechnungsverbandes E<br />

Überschussverteilung<br />

und -verwendung beim<br />

Abrechungsverband E<br />

Die Überschussanteilsätze sind in der Deklaration unter Ziffer 1 angegeben.<br />

Jahresabschluss<br />

Der Abrechnungsverband E umfasst folgende für den Neuzugang geschlossene Gewinnverbände:<br />

EK 24 Tarife 11 und 12<br />

EK 67 Tarife 14 bis 19 und 80<br />

EK 67G Tarif 23<br />

EV 67 Tarif 35<br />

EK 86 Tarife F 86, G 86 und LT 86<br />

ER 67 Tarife 9 und 10<br />

ER 86 Tarif KT 86<br />

AST Tarif St<br />

AKL Tarife 1a und 1b<br />

ASO Tarife 71, 73 und 75<br />

ASO1 Tarife 77 bis 79<br />

Die Überschussbeteiligung besteht aus laufenden Überschussanteilen. Bei kapitalbildenden<br />

<strong>Lebensversicherung</strong>en wird zusätzlich eine Schlussdividende bzw. Mindestbeteiligung<br />

an den Bewertungsreserven gewährt.<br />

Die Ausschüttung der laufenden Überschussanteile für die beitragspflichtigen Versicherungen<br />

der Tarife 9, 10 und KT 86 erfolgt bei jeder Beitragsfälligkeit. Sie werden mit den<br />

Beiträgen verrechnet.<br />

Bei allen anderen Versicherungen werden die laufenden Überschussanteile jeweils am<br />

Ende des Versicherungsjahres gutgeschrieben. Sie werden verzinslich angesammelt und<br />

bei Beendigung des Vertrages ausgezahlt.<br />

Die Grunddividende enthält einen Ausgleich für weibliche Versicherte, die nach einem<br />

Tarif aufgrund alter Rechnungsgrundlagen („Männer-Sterbetafel“) versichert sind. Dieser<br />

Ausgleich berücksichtigt die durchschnittlich höhere Lebenserwartung von Frauen. Bis<br />

1999 wurde dieser Ausgleich in Form einer zusätzlichen Schlussdividende gewährt.<br />

Die Schlussdividende bzw. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird gemäß<br />

den geschäftsplanmäßigen Festlegungen ermittelt. Die Schlussdividende wird bei Beendigung<br />

der Beitragszahlungsdauer ausgeschüttet, die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei Ablauf der Versicherung. Im Todesfall oder bei Rückkauf wird eine<br />

anteilige Schlussdividende bzw. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig.<br />

Maßgebend für die Höhe der Schlussdividende bzw. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

sind die nachfolgend bei der Deklaration unter Ziffer 2 angegebenen<br />

Sätze, die für jedes anrechnungsfähige Versicherungsjahr gelten.<br />

<strong>ASSTEL</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> <strong>2009</strong> 63

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