ASSTEL Lebensversicherung AG - Geschäftsbericht 2009
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Jahresabschluss<br />
Kap 2 (inkl. Tarif L) Die laufenden Überschussanteile werden als Einmalbeitrag für eine<br />
zusätzliche Versicherungssumme (Bonussumme) verwendet, die<br />
gleichzeitig mit der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung<br />
fällig wird. Diese Bonussumme ist ebenfalls überschussberechtigt.<br />
Ren 3 Während der Rentenbezugszeit werden die laufenden Überschussanteile<br />
als Einmalbeitrag für eine beitragsfreie Zusatzrente verwendet,<br />
die zusammen mit der versicherten Leistung fällig wird. Diese<br />
Zusatzrente ist wieder überschussberechtigt.<br />
Ren 5, Während der Rentenbezugszeit werden die laufenden Überschuss-<br />
Rt E1, Rt E2, anteile wahlweise zur überschussberechtigten Rentenerhöhung oder<br />
Rt E3, Rt S1, zur Finanzierung einer Zusatzrente von Beginn der Rentenbezugs-<br />
Rt S2, Rt S3 zeit an verwendet.<br />
Der Schlussüberschussanteil wird für den Neuzugang vor dem 01.01.1995 gemäß den<br />
hierfür getroffenen geschäftsplanmäßigen Festlegungen fällig.<br />
Für den Neuzugang ab dem 01.01.1995 wird bei Beendigung der Beitragszahlungsdauer<br />
im Deklarationszeitraum ein Schlussüberschussanteil fällig. Im Todesfall oder bei Rückkauf<br />
wird ein anteiliger Schlussüberschussanteil gezahlt. Für jedes volle abgelaufene<br />
Versicherungsjahr wird ein Promillesatz auf das maßgebliche Deckungskapital gewährt<br />
und mit Ausnahme der Gewinnverbänden Kp E2, Kp S2 und Kp E3 mit dem Ansammlungszins<br />
verzinst. Als Promillesatz für ein abgelaufenes volles Versicherungsjahr wird<br />
der für dieses abgelaufene volle Versicherungsjahr in der entsprechenden Überschussdeklaration<br />
festgesetzte Satz genommen. Das maßgebliche Deckungskapital ist für die<br />
Gewinnverbände Kp E2, Kp S2 und Kp E3 das Deckungskapital am Ende des jeweiligen<br />
Versicherungsjahres, sonst das überschussberechtigte Deckungskapital des entsprechenden<br />
Versicherungsjahres. Bei einer nicht planmäßigen technischen Änderung können<br />
sich hiervon abweichende Werte ergeben.<br />
Bei Beendigung der Versicherung entspricht der Anteil der Mindestbeteiligung 10 % der<br />
zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Schlussgewinnanteile incl. Mindestbeteiligung.<br />
Weibliche Personen, die nach einem Tarif mit alten Rechnungsgrundlagen („Männer-<br />
Sterbetafel“) versichert sind, erhalten im Hinblick auf ihre längere durchschnittliche<br />
Lebenserwartung einen Ausgleich über den Zusatz-Überschussanteil.<br />
Bei den Risikoversicherungen besteht die Überschussbeteiligung aus einer Sofort-Überschussbeteiligung<br />
in Form einer erhöhten Versicherungssumme (Todesfallbonus) oder<br />
einer Schlusszahlung. Hiervon ausgenommen sind die Risikoversicherungen des Gewinnverbands<br />
RisL E1. Bei diesem erfolgt die Überschussbeteiligung wie bei Versicherungen<br />
nach Tarif KT 86 des Abrechungsverbandes E.<br />
Die Regelungen bei Zusatzversicherungen sind nachfolgend bei der Deklaration unter<br />
Ziffer 1 in den Abschnitten für Zusatzversicherungen dargestellt.<br />
62 <strong>ASSTEL</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> <strong>2009</strong>