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ASSTEL Lebensversicherung AG - Geschäftsbericht 2009

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Deklarationszeitraum,<br />

Überschussanteilsätze<br />

im Deklarationszeitraum<br />

Weitere Erläuterungen<br />

zur Direktgutschrift<br />

Jahresabschluss<br />

Die genaue Beschreibung der für eine Direktgutschrift in Betracht kommenden Versicherung<br />

sowie deren Berechnungsmodalitäten sind im Abschnitt „Weitere Erläuterungen<br />

zur Direktgutschrift“ unten dargestellt.<br />

Soweit bedingungsgemäß Überschussanteile im Kalenderjahr 2010 fällig werden, gelten<br />

für diese die in der nachfolgenden Deklaration aufgelisteten Überschussanteilsätze.<br />

Weichen diese von den im <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong> veröffentlichten Sätzen ab, so sind<br />

die letzteren in Klammern angegeben. Die Direktgutschrift ist in diesen Überschussanteilsätzen<br />

enthalten. Eine genauere Beschreibung der Direktgutschrift ist im Abschnitt<br />

„Weitere Erläuterungen zur Direktgutschrift“ weiter unter dargestellt.<br />

Wird ein Versicherungsvertrag technisch geändert, können sich entsprechend der durchgeführten<br />

Vertragsänderung abweichende Überschussanteile ergeben.<br />

Die für eine Direktgutschrift in Betracht kommenden überschussberechtigten Versicherungen<br />

sind: Kapitalbildende Versicherungen (Einzelkapital- wie Gruppenkapitalversicherungen),<br />

Vermögensbildungsversicherungen, Risikoversicherungen, Rentenversicherungen,<br />

Rentenversicherungen gemäß dem Gesetz zur steuerlichen Förderung einer<br />

kapitalgedeckten Altersvorsorge und Invaliditätsversicherungen sowie zugehörige Ansammlungsguthaben,<br />

soweit keine geschäftsplanmäßigen Regelungen dagegen stehen.<br />

Eine Direktgutschrift wird nur dann für eine Versicherung gewährt, falls für diese eine<br />

laufende Überschussbeteiligung im Deklarationszeitraum – siehe Absatz „Deklarationszeitraum,<br />

Überschussanteilsätze im Deklarationszeitraum“ – vorgesehen ist.<br />

Bei der Berechnung der Höhe der Direktgutschrift muss unterschieden werden zwischen<br />

einer Direktgutschrift auf nachschüssig gewährte laufende Überschussanteile und einer<br />

Direktgutschrift auf vorschüssig gewährte laufende Überschussanteile.<br />

Für nachschüssig gewährte laufende Überschussbeteiligung errechnet sich die Direktgutschrift<br />

als ein Zinssatz des maßgebenden Guthabens. Basis für diesen Zinssatz ist der<br />

für den Versicherungsvertrag für die aktuelle Überschusszuteilung zutreffende Ertragsbzw.<br />

Zinsanteil, Basis-Überschussanteil, Zinsdividende, Bonus- bzw. Gewinnrente oder<br />

der Ansammlungszins. Für die Ansammlung ist dieser Zinssatz der Ansammlungszinssatz,<br />

soweit dieser 4 % nicht überschreitet, abzgl. eines eventuell vorhandenen garantierten<br />

Zinses (Rechnungszins). Sonst ergibt sich der Zinssatz aus diesem Überschussanteilsatz,<br />

soweit die Summe aus diesem Satz und dem garantierten Zins (Rechnungszins)4%nichtüberschreitet,sonstaus4%abzgl.desgarantiertenZinses.Diemaßgeblichen<br />

Guthaben für die Direktgutschrift sind für Versicherungsverträge, denen ein genehmigter<br />

Geschäftsplan zu Grunde liegt, die geschäftsplanmäßig geregelten Guthaben<br />

bzw. für die anderen Verträge die mit dem garantierten Zins (Rechnungszins) um ein Jahr<br />

abgezinsten Deckungsrückstellungen am Ende des Versicherungsjahres bzw. das zu Beginn<br />

des Versicherungsjahres vorhandene Ansammlungsguthaben.<br />

<strong>ASSTEL</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> <strong>2009</strong> 55

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